HARTZ IV und NEBENVERDIENST, darf die ARGE bzw. der Sachbearbeiter mir einen Nebenjob verbieten?
Guten Abend liebe Leute,
heute hat mir ein Freund einen Minijob angeboten - 15 Std. / Woche den ich von zu Hause ausüben kann.
Nun stellt sich mir die Frage, ob mein SB gegen einen Nebenverdienst etwas dagegen haben könnte, wenn ich ihm davon erzähle, weil ich derzeit einen Vermittlungsgutschein habe der bis 15. Mai gültig ist.
Weiß außerdem einer von Euch, ob ich bei einer Zusage weiterhin familienversichert bleiben darf? Ich habe Epilepsie und bin dadurch weiterhin bei meiner Mama familienversichert (§ 10 Familienversicherung; Abs. 4. ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten).
Danke für eure Antworten.
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Natürlich kann er etwas dagegen haben - das interessiert nur nicht. Er wird aber natürlich weiterhin erwarten, dass Du Dich um einen Vollzeitjob bemühst (sofern der gesundheitlich möglich ist). Selbst wenn er Dich in eine Maßnahme stecken will, muss er Dich für die Zeit des Jobs davon befreien.
Die Versicherungsfrage stellst Du besser der Krankenkasse. Da Du Dich trotz Job nicht selbst unterhalten kannst, vermute ich weiterhin die Familienversicherung. Ansonsten zahlt das Jobcenter, sofern Du nicht mit dem Job und ggf. weiterem Einkommen aus dem Bezug fällst.
Den Nebenverdienst solltest Du dem Amt nachweislich schriftlich mitteilen. Dabei solltest Du das zu erwartende Gehalt und den Auszahlungszeitpunkt explizit mitteilen und die tatsächliche Zahlung regelmäßig mit Kontoauszug bzw. Quittung und Lohnabrechung nachweisen. Ein persönlicher Termin ist dafür überflüssig.
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Eine 15 Stundenstelle ist versicherungspflichtig. Wenn dab ei nicht ausreichend verdient wird, kann eben weiter aufstockend Grundsicherung gezahlt werden.
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Gegen einen Nebenverdienst kann Dein Sachbearbeiter eigentlich kaum was haben, es sei denn er hält den Job z. B. für zu gefährlich (Krankheit). Melden musst Du den Job ja ebenso, da ja heute alles im Datenabgleich ist. Also gleich beim Arbeitsamt anrufen, Termin machen
und die Sache mit Sachbearbeiter bereden.
Kommentar von Claud18Claud18 24.03.2011Stimmt, man soll ja jede Möglichkeit nutzen, um die Hilfsbedürftigkeit zu verringern.
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Da Vermittlungsgutscheine ausdrücklich für einen sozialversicherungspflichtigen Job ausgegeben werden, gilt auch deiner weiter. Notfalls musst du den Minijob eben aufgeben, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Arbeit findest.
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Im Gegenteil: für die Ablehnung von Verdienstmöglichkeiten kannst Du nach § 31 i.V. m. §2 SGBII sogar sanktioniert werden.
Es wird Dir sicher kein JC Arbeit "verbieten".
Ich kenne sogar Minijobs mit 20 Wochenstunden. Sozialversicherungspflichtig wird es erst, wenn das Gehalt 400€ übersteigt.
So isses. Angesichts von Stundenlöhnen von 5 € oder sogar noch weniger sagt die Stundenzahl nix aus über die SV-Pflicht.