Hallo zusammen,
habe hier schon einiges gelesen doch eine Frage blieb offen zu folgendem Sachverhalt:
Ein Bekannter ist von Hartz IV bedroht. Er hat eine eigene kleine 30 qm Wohnung, die vollmöbliert gemietet wurde. Seine Freundin wohnt im gleichen Haus ebefalls mit eigener Wohnung.
Da mein Bekannter logischerweise viel Zeit bei seiner Freundin verbringt, wird auch zusammen gekocht, gemeinsam die Wäsche gewaschen usw. Er schläft an 3 - 4 Tagen in der Woche bei sich.
Was ist nun zu tun wenn mal das Amt zu einer Besichtigung kommt? Darf er fragen ob er eine Freundin hat? Wo sie wohnt? Wie oft er in seiner Wohnung übernachtet? Wieso sein Kühlschrank so leer ist?
Ich finde das sind Privatangelegenheiten, und auch ein Hartz IVler hat das Recht eine Freundin zu haben und auch seine Zeit dort zu verbringen, gemeinsam zu kochen usw.
Darf das Amt in diesem Fall kürzen? Wäre doch schwachsinnig weil ja getrennte Haushalte vorhanden sind...so jedenfalls meine Rechtsauffassung....
Wäre über Antworten sehr dankbar!
Gruß Paukenschlag

Wenn jeder seinen eigenen Haushalt hat , dann braucht er sich nicht zu fürchten, daß ihm etwas gekürzt wird. Auch ein Hartz IV Emfänger darf eine Freundin haben und bei ihr übernachten oder umgekehrt. Solange sein Lebensmittelpunkt noch zu Hause ist, ist doch alles o.k.
Und wenn der Kühlschrank leer ist: Kein Wunder bei den niedrigen Sätzen zum Lebensunterhalt ;-)

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht nur, wenn beide im gleichen Haushalt leben. Aber du schreibst ja, dass jeder seine eigene Wohnung hat.
hallo
also wir haben selber eine zwitlang von hartz4 gelebt bevor wir zusammen gezogen sind !! es geht die behörden nichts an warum der kuhlschrank leer ist oder wqarum eine 2 zahnbürste im bad steht so lange jeder seine eigene wohnung hatt können die euch nicht ist einfach so
wohnt dein "bekannter" in offenbach, dann kanns eng werden. ansonsten darf man auch als h4-mensch besuch in der eigenen whg. haben; auch über nacht!
siehe auch: http://www.arbeitslosen-telefonhilfe.de/frameset.html