welche bedingungen müssen erfüllt werden damit es rückwirkend gezahlt wird. habe mich letztes jahr am 5.09 arbeitslos gemeldet mich dann aber mit meinem angespartem und verwandten über wasser gehalten was als single keine großen nachteile für mich hatte. und laut dem urteil eines gerichtes aus kassel kann man hartz IV rückwirkend bekommen oder so ähnlich.
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11644238/7250027/Hartz-IV-auch-be...
was bedeutet das genau?welche bedingungen müssen erfüllt sein dafür?

Die Leistungen stehen dir ab dem Tag zu, wie du es beantragt und ZUGETEILT bekommen hast, also wenn man es dir vor 2 Wochen zugeteilt hat, dann bekommst auch für die Zeit laut Leistungsbescheid das Geld. aber genau prüfen, die schlabbern gerne mal einen Tag oder so...

Die Frage ist, ob deine damalige Arbeitslosmeldung als Antrag gewertet werden kann, denn ein Antrag kann grundsätzlich auch mündlich und formlos gestellt werden.
Ob und inwieweit ein ggf. mündlicher Antrag vorliegt, kann man von hier aus nicht beurteilen.
Es kommt auf die konkreten Umstände an und ob du diese nachweisen kannst.
Normalerweise werden Kontakte von den Sachbearbeitern in VerBIS vermerkt. Bitte einfach darum, dass man dir diese Vermerke ausdruck.
Was ich auf jeden Fall machen würde, ist einen Fachanwalt für Sozialrecht einzuschalten.
Alg2 wird nicht rückwirkend bezahlt. Alg2 ist eine Unterstützung für Menschen in Notlage, da wäre das unlogisch, da Du Dich bislang über Wasser halten konntest.
Alg2 wird genau ab dem Tag gezahlt, an dem Du den Antrag gestellt hast. Das ist der Tag, an dem Du das erste Mal bei der Arge vorgesprochen hast, dort mitgeteilt hast, dass Du in einer Notlage bist. Normalerweise ist das der Tag, an dem Du die Antragsunterlagen erhalten hast.

Es gibt zwar auch besondere Fälle, in denen ALG2 rückwirkend und nicht ab Antragsstellung gezahlt wird - z.B. im Rahmen der ALG1-Bearbeitung -, aber das interessiert hier nicht weiter.
In der Tat besteht in dem vorliegenden Fall die Möglichkeit, dass das Vorsprechen am 05.09 als Antrag gewertet werden kann oder muss, denn ein ALG2-Antrag bedarf keiner Schriftform.
Wenn es so ist, dass mit dem Vorsprechen ein Antrag gestellt wurde, dann besteht ab diesem Moment ein Leistunganspruch. Das Argument, er habe sich über Wasser gehalten, trägt natürlich nicht, da er ggf. von Vermögen gelebt hat, dass er unter ALG2-Bezug hätte behalten dürfen und sich zudem u.U. bei Verwandten verschulden musste.
exakt