hallo ich habe eine frage mein ehemann ist der antragsteller für hartz IV und wir haben gütertrennung jetzt bekome ich eine befristete rente diese will die arge jetzt auf das gesamteinkommen zur hälfte auf mein ehemann anrechnen und nicht nur auf mein einkommen für mich würde dieses bedeuten das ich zu meiner rente nichts mehr dazu verdienen könnte wäre schön wenn iner weiter helfen kann
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Hier steht alles zur Anrechnung irgendwelcher Renten auf ALG II. Aber eigentlich ist es egal um welche Rente es geht, der Unterschied besteht nur zwischen Ausschluss auf ALG II oder Anrechnung. Also, in jedem Fall wird Deine Rente angerechnet. In einer Bedarfsgemeinschaft gibt es kein mein und Dein, sagt schon das Wort Gemeinschaft. Es wird bei Dir dann nur als Einkommen der 30,00 Euro Freibetrag zugerechnet, da Deine Rente ein Einkommen darstellt, so das Du Anrecht auf diesen Freibetrag hast. Gütertrennung spielt dabei doch keine Rolle. Ihr redet von der Arbeitsagentur und nicht vom Familiengericht. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/SGB-II/Infobl...