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HARTZ IV nach Insolvenz in der Selbstständigkeit?

gefragt von sevendaysonsevendayson am 16.08.2007 um 19:42 Uhr

Ein Freund von mir muss evt. mit seiner Firma Insolvenz anmelkden, was ist nun, wenn er dann keine Arbeit mehr hat? Bekommt er dann zumindest Hartz IV? Geht ja auch um die Krankenkasse etc.


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 16. August 2007 19:52
5x
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wenn er sich arbeitssuchend meldet wird er hartz 4 erhalten.

er muss sich dann bei einer krankenkasse anmelden zu der die arge die beiträge überweist.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 16. August 2007 19:51
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Wenn er arbeitsfähig im Sinne der Hartz IV Gesetze ist, d.h. 15 Wochenstunden arbeiten könnte und auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, erhält er sogenanntes ALG 2 und auch angemessene Kosten für die Unterkunft.

Wenn er Geld von der ARGE erhält ist er auch automatisch krankenversichert.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 16. August 2007 20:17
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Ja. er wird nicht alleine gelassen. Er muss sich nur arbeitssuchend melden und wenn es soweit ist auch Hartz IV beabtragen. Hungern wird er nicht müssen und Krankenversicherung und eine bescheidene Bleibe kriegt er auch bezahlt.

Kommentar von heiuwe am 16. August 2007 20:34

Nicht hungern mit Hartz IV? schwierig!

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 16. August 2007 20:56

30 kg Nudeln bekommt man schon für 18 EUR. Also hungern muss man auch als HartzIV-Empfänger nicht unbedingt.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 16. August 2007 21:11

Hast recht Kai. Hungern muss man nicht, aber Luxus auf dem Teller ist nicht mehr drin!


Noddy
beantwortet von Noddy am 17. August 2007 12:59
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Wenn es sich um eine sog. Regelinsolvenz handelt wird geprüft ob der Firmeninhaber Lebenspartnerin hat, dann muß die Partnerin, wenn sie ein Einkommen hat den Mann mitversorgen und es gibt kein Hartz IV. Es ist nicht so einfach Hartz IV zu kriegen wenn man nicht alleinstehend/lebend ist. Bitte vor Behördengang Kriterien anschauen! Viel Glück!





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