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Hartz IV nach 6 Wochen völlig neuer Antrag oder "Wiederauflebung"?

Frage von Annadahab Annadahab

Muss ein Antrag, wenn man nach 5 Wochen wieder neu arbeitslos wird, auch völlig neu gestellt werden, oder kann man den alten wieder "aufleben" lassen. Welche Frist gilt dazu, 4 oder 6 Wochen?

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Antworten (7)

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Neuer Antrag ist nötig.
    Anspruch auf Leistung hast du erst ab Antragsstellung

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    Antwort von PeterTheodor PeterTheodor

    Du wirst einen neuen Antrag stellen müssen. Von einer Wiederauflebung habe ich noch nie was gehört.

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    Antwort von pfannkopfmama pfannkopfmama

    ein neuer muss her

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    Antwort von knattertatter knattertatter

    neu beantragen

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    Antwort von IlonaSch IlonaSch

    Der Antrag muss neu gestellt werden, am besten schon dann, wenn der genaue Tag, der Entlassung bekannt ist. Ich bin mir nicht sicher, aber Fristen gibt es -glaube ich- nicht. Soweit ich weiß, muss der Antrag, spätestens ein Tag, nach Entlassung abgegeben werden, sonst könnte es Kürzungen geben. ...wie "gesagt", bin mir nicht 100%ig sicher.

    LG: Christian

    Kommentar von domchef domchefdomchef

    bei ALG II gibt es keine antragsfristen; man kann sogar ganz darauf verzichten. ansprüche entstehen erst ab antragseingang.

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    Antwort von marcel1276 marcel1276

    sofort einen neuen Antrag stellen, läuft erst wieder ab Eingang bei ARGE

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    Antwort von sushimama08 sushimama08

    du musst einen neuen antrag stellen, da du ja nun ganz anders arbeiten tust/oder garnicht... die frsit ist 4 wochen dafür

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