gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Hartz IV: Müssen Rentner-Eltern für ihre Kinder zahlen?

gefragt von AzizamasryaAzizamasrya am 25.10.2009 um 7:34 Uhr

Ein 45-jähriger Bekannter wurde von der ARGE gezwungen, die Rentenbescheide seiner betagten Eltern zu bringen. Ist das eine neue Schikane der Stasi II oder müssen nun Rentner auch für ihre erwachsenen Kinder aufkommen, falls sie Hartz-IV-Empfänger werden???

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Hartz-IV x 756

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


casilein
beantwortet von casilein am 25. Oktober 2009 08:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Nach meiner Kenntnis können Eltern eines über 25jährigen nicht mehr zum Unterhalt herangezogen werden. Sprich: Sie sind zwar im Prinzip unterhaltspflichtig, wenn sie jedoch nicht zahlen und der Sozialleistungsträger in Vorleistung getreten ist, kann er den Unterhalt aber nicht eintreiben. Insofern ist es nicht erforderlich, die Rentenbescheide zu prüfen.

Ich würde als Antragssteller gegenüber der Arge erklären, dass meine Eltern weder bereit sind, mir die Rentenbescheide zu geben noch für mich Unterhalt zu zahlen. Dann müssen die den Antrag erstmal so bearbeiten. Wenn sie der Meinung sind, die Eltern müssen die Bescheide vorlegen, können sie sie selbst anschreiben.


Weitere gute Antworten


Azizamasrya
beantwortet von Azizamasrya am 25. Oktober 2009 08:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Sohn lebt NICHT bei den Eltern. Er hat seine eigene Wohnung. Der Vater, den er mit gepflegt hat, ist tot. Nur die Mutter - eine arme Rentnerin und Spätaussiedlerin - hat eh nix.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 25. Oktober 2009 08:33

Ich würde meinen, da hat ein übereifriger Sachbearbeiter das Gesetz nicht gelesen: In §7 SGB2 ist die Bedarfsgemeinschaft definiert. Wenn ein 25jähriger, der bei den Eltern wohnt, eine eigene BG bildet und unabhängig von den Eltern betrachtet wird, wird das in diesem Fall erst recht so sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003.html#BJNR295500003BJNG000200000


swatkatten
beantwortet von swatkatten am 25. Oktober 2009 07:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Warum gibt er auch, daß die Eltern noch leben... Ich hätte sie verleugnet. Ich hatte mich oft über 'Bedarfsgemeinschaft' beschwert, ich lebe nämlich völlig alleine (bei meiner Katze), lapidare Antwort: 'Das heißt nun mal so...'. Einen bescheurteren Verein, wie die ARGE gibt es wohl kein zweites mal.


EumelPinky
beantwortet von EumelPinky am 25. Oktober 2009 07:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es geht net darum, daß der Sohn event. bei den Eltern wohnt, sondern, daß die Eltern (auch als Rentner) durchaus in der Lage wären, ihren Sohn zu versorgen. Hier gehts um den Nachweis, ob ja oder nein ... Schließlich gibts auch reiche (Rentner - )Eltern ...

Kommentar von 5ad2a8a469f2d2d332410d054db6bedasmallAzizamasrya am 25. Oktober 2009 08:28

Wo steht denn diese rechtliche Grundlage? Ist das neu??? Ich musste meine beiden Ex-Männer angeben, als ich Sozialhilfe bekam, aber bei der ARGE nie. Damals musste sogar mein Bruder sein Einkommen offenlegen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 25. Oktober 2009 07:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn der Sohn im Haushalt der Eltern lebt, bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft und die ARGE handelt richtig. Führt er einen eigenen Haushalt und kann es der ARGE glaubhaft machen, dann zählen die Eltern nicht.


bibi21
beantwortet von bibi21 am 25. Oktober 2009 07:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

JA das ist tatsächlich der FAll. Soweit ich weiß aber nur wenn der Sohn bei seinen Eltern wohnt.

Kommentar von noname84 am 25. Oktober 2009 07:41

Ja da hast recht denn dann ist das eine so genannte bedarfsgemeinschaft

Kommentar von otter58 am 25. Oktober 2009 23:20

ein 45jähriger Sohn kann mit seinen Eltern niemals eine Bedarfsgemeinschaft bilden, sondern allenfalls eine Haushaltsgemeinschaft. In diesem Zusammenhang könnte die Frage nach dem Einkommen der Eltern Sinn machen (§ 9 Abs. 5 SGB II)


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.