Azizamasrya am 25.10.2009 um 7:34 Uhr
Ein 45-jähriger Bekannter wurde von der ARGE gezwungen, die Rentenbescheide seiner betagten Eltern zu bringen. Ist das eine neue Schikane der Stasi II oder müssen nun Rentner auch für ihre erwachsenen Kinder aufkommen, falls sie Hartz-IV-Empfänger werden???
Nach meiner Kenntnis können Eltern eines über 25jährigen nicht mehr zum Unterhalt herangezogen werden. Sprich: Sie sind zwar im Prinzip unterhaltspflichtig, wenn sie jedoch nicht zahlen und der Sozialleistungsträger in Vorleistung getreten ist, kann er den Unterhalt aber nicht eintreiben. Insofern ist es nicht erforderlich, die Rentenbescheide zu prüfen.
Ich würde als Antragssteller gegenüber der Arge erklären, dass meine Eltern weder bereit sind, mir die Rentenbescheide zu geben noch für mich Unterhalt zu zahlen. Dann müssen die den Antrag erstmal so bearbeiten. Wenn sie der Meinung sind, die Eltern müssen die Bescheide vorlegen, können sie sie selbst anschreiben.

Der Sohn lebt NICHT bei den Eltern. Er hat seine eigene Wohnung. Der Vater, den er mit gepflegt hat, ist tot. Nur die Mutter - eine arme Rentnerin und Spätaussiedlerin - hat eh nix.
Ich würde meinen, da hat ein übereifriger Sachbearbeiter das Gesetz nicht gelesen: In §7 SGB2 ist die Bedarfsgemeinschaft definiert. Wenn ein 25jähriger, der bei den Eltern wohnt, eine eigene BG bildet und unabhängig von den Eltern betrachtet wird, wird das in diesem Fall erst recht so sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/BJNR295500003.html#BJNR295500003BJNG000200000

Warum gibt er auch, daß die Eltern noch leben... Ich hätte sie verleugnet. Ich hatte mich oft über 'Bedarfsgemeinschaft' beschwert, ich lebe nämlich völlig alleine (bei meiner Katze), lapidare Antwort: 'Das heißt nun mal so...'. Einen bescheurteren Verein, wie die ARGE gibt es wohl kein zweites mal.

Es geht net darum, daß der Sohn event. bei den Eltern wohnt, sondern, daß die Eltern (auch als Rentner) durchaus in der Lage wären, ihren Sohn zu versorgen. Hier gehts um den Nachweis, ob ja oder nein ... Schließlich gibts auch reiche (Rentner - )Eltern ...
Azizamasrya am 25. Oktober 2009 08:28 Wo steht denn diese rechtliche Grundlage? Ist das neu??? Ich musste meine beiden Ex-Männer angeben, als ich Sozialhilfe bekam, aber bei der ARGE nie. Damals musste sogar mein Bruder sein Einkommen offenlegen.

Wenn der Sohn im Haushalt der Eltern lebt, bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft und die ARGE handelt richtig. Führt er einen eigenen Haushalt und kann es der ARGE glaubhaft machen, dann zählen die Eltern nicht.
JA das ist tatsächlich der FAll. Soweit ich weiß aber nur wenn der Sohn bei seinen Eltern wohnt.
Ja da hast recht denn dann ist das eine so genannte bedarfsgemeinschaft
ein 45jähriger Sohn kann mit seinen Eltern niemals eine Bedarfsgemeinschaft bilden, sondern allenfalls eine Haushaltsgemeinschaft. In diesem Zusammenhang könnte die Frage nach dem Einkommen der Eltern Sinn machen (§ 9 Abs. 5 SGB II)