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Hartz IV - Mehrbedarf für Kinder

gefragt von XenomorpheXenomorphe am 29.10.2009 um 14:38 Uhr

Darf die ARGE den Mehrbedarf für Alleinerziehende streichen wenn das Kind volljährig geworden ist aber noch in der Ausbildung (Schule) ist??

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anonym
beantwortet von romar1581 am 29. Oktober 2009 14:44
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Ja, der Volljährige ist seit seinem 18. Geburtstag kein Kind mehr. Er hat jetzt einen eigenen Anspruch auf den vollen Regelsatz! Er muss sich jetzt aber auch wie ein Volljähriger drum bemühen ihn zu erhalten!

Kommentar von Simple_avatar4smallKW1980 am 29. Oktober 2009 20:18

Stimmt doch gar nicht, ihm stehen weiterhin bis zum 25. Lebensjahr nur 80 Prozent des Regelsatzes im Haushalt der Eltern zu, so lange bleibt er auch noch in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern und muss sich selbst um gar nichts bemühen. Außer er zieht aus, aber dann bekommt er gar nichts, wenn er keine Zustimmung vom Amt dafür hat.


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nichtnurmama
beantwortet von nichtnurmama am 29. Oktober 2009 14:40
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anonym
beantwortet von otter58 am 30. Oktober 2009 16:19
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der Mehrbedarf Alleinerziehende wird nur bei minderjährigen Kindern gezahlt, d.h. mit 18 ist Schluss


anonym
beantwortet von ivonne82 am 29. Oktober 2009 16:17
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ja denn mit 18 ist er für sich selbst verantwortlich und du musst ihn ja dann nicht mehr erziehen. der mehrbedarf ist als so ne art aufwandsenschädigung gedacht. denn wenn man sich alleine um ein kind kümmern muss ist das erheblich mehr stress als wenn man einen partner hat der sich auch mal um die probleme des kindes kümmern kann.


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 29. Oktober 2009 14:40
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Zumindest sicher, wenn es eine Ausbildung macht - weil es da ja auch schon Geld verdient. Ferner kann man sich ja auch irgendwie wieder versuchen, eine Arbeit zu besorgen

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 29. Oktober 2009 20:04

Bei einer schulischen Ausbildung zahlt man evtl. sogar Schulgeld, man verdient kein Geld.


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