dürfen wir als hartz IV empfänger von unserem schonvermögen ein haus kaufen? das die tilgung dann nicht bezahlt wird weiss ich. ein darlehen können wir ehalten. das haus kann bei 4 personen bis 130 qm und das grundstück in ländlicher gegend bis 800 qm gross sein. häuser in einer bestimmten preislage gibt es in unserer gegend. ich bitte daher nur um fundierte antworten auf meiner frage. vielen dank!
Ungeheuerlich ist immer wieder dieser SOZIALNEID untereinander. Statt sich gegeneinander zu wenden, sollte man sich gegen die Gesetzesverbrecher wenden, die aus dem im Grundgesetz verankerten "Sozialstaat" zunehmend einen "Autobesitzer-, Verteidigungs- und Verschwendungsstaat" machen und DAMIT alle arbeitenden Bürger nachhaltig verarschen und benachteiligen! DA liegt der Hase im Pfeffer - aber es wird lieber dem Nachbarn neidisch übern Zaun geschaut und das Auge ausgehackt, als auf die Straße und vor die Gerichte zu ziehen, um den Sozialstaat wieder herzustellen! Typisch Deutsch! Wielange wird noch zugeschaut? Bis die Tausenden von Arbeitslosen, die jetzt noch ihre Jobs verlieren in ca. 12 Monaten auch in Hartz landenund ALLES aufgeben müssen, wofür sie gearbeitet haben? Ist DAS gerecht?
Wenn jemand gearbeitet hat und sein Geld nicht verpulvert, sondern sich ein "Vermögen" geschaffen hat, dass vom Staat als "Schonvermögen" regulär "toleriert" wird, ist er ein Schmarotzer und Verbrecher, dem man aber auch gar nix gönnt?
So.. und jemand, der 40 Jahre eingezahlt hat, keinen Job mehr kriegt, wird gemeinsam mit dem arbeitenden Ehemann, der erst seit 1 Jahr mit ihm verheiratet ist auf eine BG herunterge-hartzt, weil der Staat für den, der 40 Jahre gearbeitet hat, ab 50 keine weiterführenden Mittel nach ALGII zur Verfügung stellt? Gut, wenn der Ehegatte 3000 netto hat - schlecht, wenn der nur 1100 Euro Selbstbehalt hat, weil er seine eigenen Verpflichtungen gegenüber Kindern aus Vorehe bezahlen muss.
Was passiert DANN in unserem Sozialstaat? Der sagt: sorry - das reicht für euch alle beide. Folge: auch der ARBEITENDE GATTE, der mit der Arbeitlosigkeit seiner Frau, die Jahre einbezahlt hat, nichts zu tun hat, wird ARM gemacht... muss sein (finanziertes) Auto abmelden, kann seinen Job nicht mehr erreichen, muss seine Verträge (Versicherungen etc) kündigen und letztlich Insolvenz anmelden, weil der Staat sich aus der Verantwortung zieht und diese dem Partner in die Schuhe schiebt! Während er gleichzeitig Milliarden verschwendet und versenkt.
IST DAS SOZIAL? Darüber regt sich hier keiner auf? zum K.... sowas!
würde bedeuten einer von euch müsste Behindert oder Pflegebedürtig sein und die Beschaffung müsste schon geplant sein. Wenn das klappt gib mir bescheid dann werd ich auch Hartz IV Empfänger und lass es mir auf Staatskosten gut gehen im eigenen Häuschen
dafür muss du aber auch das alter und ein schonvermögen haben.
das Schonvermögen hat nichts mit den Vermögensfreibetrag zu tun. Der ist nochmal anders - 150,- € je vollendetes Lebensjahr mind 3.100 ,- €und max 9.750,- €
Wenn Ihr unbedingt auf dem Bauch landen wollt. Aber es ist wirklich unvernünftig bei so wenig Eigenkapital ein Haus kaufen zu wollen. Oder ihr habt viel mehr Geld, als ihr dem Amt gegebenüber zugegeben habt, dann könnt ihr das schon machen. Aber dann noch HartzIV einzunehmen ist echt asozial von Euch!
erkundige dich zuerst bevor du eine solche antwort gibst.
Ich habe zuviele erlebt, deren Häuser oder Wohnungen zwangsversteigert wurden, weil sie die Raten nicht mehr aufgebracht hatten. Und wer HartzIV bezieht hat doch recht wenig Eigenkapital. Mir wärs jedenfalls viel zu riskant.
Es gibt wohl auch welche, die eigentlich recht viel Geld haben, aber trotzdem HartzIV bekommen, weil sie das Geld i.wie verschoben haben.
1hoss43 am 28. Juli 2009 12:56 Vor Inbetriebnahme der Tastatur bitte das Gehirn einschalten!
Zum einen darf jeder ALG2-Bezieher ein Schonvermögen von mindestens 3.100,-€ haben, welches sich für jedes Jahr, die der ALG2-Bezieher über 18 Jahre ist, um weitere 150,-€ erhöht. Dazu kommt noch die "Rücklage für notwendige Anschaffungen" in Höhe von 750,-€!
Zum anderen wird der Hauskauf über ein Darlehen realisiert!
Ausserdem würde diese Variante der Arge sogar noch Geld sparen, da die Arge in diesem Fall nur die Nebenkosten für das Haus bezahlen, aber die Miete für die 4 Personen sparen würde!!
Meine Freundin hat eine Eigentumswohnung. Bei der ARGE haben sie ihr nahegelegt diese Wohnung zu verkaufen. Ich versteh dann nicht, dass sich einer unter HartzIV ein Haus kaufen kann. Dann müßte meine Freundin doch auch HartzIV zustehen!!
1hoss43 am 28. Juli 2009 13:25 Wenn die Eigentumswohnung unter 120qm hat und sie diese Wohnung selbst bewohnt, fällt diese Wohnung unter das geschützte Wohneigenzum und braucht nicht verkauft zu werden! Somit steht ihr dann auch ALG2 zu!
§12 Abs. 3 Satz4 SGB2
Die Wohnung ist nicht nur eine 2-Zimmer-Wohnung. vllt hat sie noch etwas Erspartes, das weiß ich nicht. Sie geht jetzt 1 Mal die Woche zum Putzen.
1hoss43 am 28. Juli 2009 13:57 Dann frag sie mal. Zu Fragen rund um das ALG2 darfst Du mich gerne kontaktieren.

Ok, ich hoffe, Dir ist durch das Gehetze hier noch nicht vollends die Galle übergekocht. Schließlich kennt hier niemand Deine/eure Situation und die Umstände des möglichen Hauskaufes.
Ich würde vorschlagen, dass Du Dich an ein spezielles Forum mit der Frage wendest, in dem Du nicht so blöde angemacht wirst wie hier gerade.
Schau mal: http://www.hartz4-forum.de/index.php?page=Thread&threadID=10296
Alles Gute!
ich danke dir. aber ich habe hier schon viele dumme antworten gelesen von leute die keine ahnung haben und nur punkte sammeln.
Nela36 am 28. Juli 2009 12:36 Niemand wird blöd angemacht. Wir machen nur von unserem recht der freien Meinungsäusserung gebrauch. Und über manche Sachen kann man sich eben nur aufregen. Solche fragen sollten einfach verboten werden die sind wie ein Faustschlag ins Gesicht der Leute die ihr Leben lang schufften und trotzdem am Existenzminimum leben und sich bestimmt NIE ein Haus mit Grundstück dieser Größe leisten können.Was haben wir nur für einen Staat!!!!
Ganz genau Nela36, aber was meinst Du was das für Leute sind,die sich über unsere Meinungsfreiheit aufregen???Bestimmt mal keine Steuerzahler!!!!
1hoss43 am 28. Juli 2009 12:46 Vor Inbetriebnahme der Tastatur bitte das Gehirn einschalten!
Zum einen darf jeder ALG2-Bezieher ein Schonvermögen von mindestens 3.100,-€ haben, welches sich für jedes Jahr, die der ALG2-Bezieher über 18 Jahre ist, um weitere 150,-€ erhöht. Dazu kommt noch die "Rücklage für notwendige Anschaffungen" in Höhe von 750,-€!
Zum anderen wird der Hauskauf über ein Darlehen realisiert!
Ausserdem würde diese Variante der Arge sogar noch Geld sparen, da die Arge in diesem Fall nur die Nebenkosten für das Haus bezahlen, aber die Miete für die 4 Personen sparen würde!!
Na wenn das so ist,nutze ich mein Hirn lieber dafür,mir Gedanken zu machen,wie ich am besten von der Allgemeinheit lebe! Leider brauche ich es im Moment noch für meinen Job,und das 10 Stunden am Tag....Aber wenn ich dann mal einen Tag in der Woche frei habe,finde ich zwischen der Hausarbeit und Kinderbetreuung auch noch die Zeit,mir darüber Gedanken zu machen,wie ich auf einfachstem Weg zu meinem kleinen Eigenheim komme..... Vg an die arbeitende Bevölkerung-----Mensch,sind wir doch doof...
Nela36 am 28. Juli 2009 13:01 Diese Antwort 1hoss43 hast du doch gerade eben schon mal gegeben (siehe weiter oben) Vielleicht solltest du dir deinen fett geschriebenen Satz selbst mal zu Herzen nehmen ☺
1hoss43 am 28. Juli 2009 13:07 Ich mache mir den Satz sehr wohl zu eigen! So antworte ich nur auf Fragen, in dessen Materie ich mich auch auskenne! Ich ziehe auch nicht über Leute her, von denen ich nichts weiß und deren Lebensumstände ich nicht kenne! Auch beziehe ich mein Wissen nicht aus der Blöd-Zeitung!
Nela36 am 28. Juli 2009 13:19 Schön für dich. Ich lese übrigens auch keine Blöd-Zeitung.Auch ich antworte sehr wohl auf Fragen in denen ich mich auskenne aber es gibt nunmal auch Dinge bei denen einen die Hutschnur platzt und auch da darf man ja seine Meinung kundgeben und mit der Allgemeinheit teilen. Die übrigens zum Großteil ebenfalls mit dem Kopf schüttelt bei dieser Frage.Oder sehe ich das falsch????
1hoss43 am 28. Juli 2009 13:35 Ja, das siehst Du falsch, denn in den meisten Antworten hier lese oder las ich nur Beleidigungen und Unterstellungen, die bewiesen, daß sich die Antworter weder über die Materie noch über die gesetzlichen Gegebenheiten informiert haben! Und alles ander ist lediglich billige Meinungsmache, um nicht von Sozialneid bzw. Hetze zu sprechen!
Du weißt, daß du die Tilgung nicht bezahlen kannst und willst trotzdem ein Haus kaufen??? Blöde Frage, aber wo bekommst du das Darlehen her? Bei dir wäre es dann nur eine Frage der Zeit, wann das Haus zwangsversteigert wird. So viel ich weiß, muß ein vorhandenes Vermögen in den Unterhalt eingebracht werden-kein Hauskauf. Um auf der sicheren Seite zu sein, am besten beim Amt nachfragen.
dir tilgung ist wertmässig gering.ich würde sonst kein darlehen erhalten. danke für die vernünftige antwort.
dir tilgung ist wertmässig gering.ich würde sonst kein darlehen erhalten. danke für die vernünftige antwort.
Du schreibst selber,das du weisst,das die Tilgung nicht bezahlt wird!!! Wie stellst Du Dir das vor??? Und ich muss den anderen Recht geben,Hartz IV bedeutet die GRUNDSICHERUNG zum leben! Andere können sich noch nicht mal ne Scheibe Fleisch leisten,weil sie jeden Cent 3 mal umdrehen müssen,und Ihr seid in der Lage ein Haus zu kaufen??? Das können selbst wir uns als Doppelverdiener nicht leisten,es ist unglaublich!!!!

ja aber dann bekommt ihr kein hartz 4 mehr krass krass :@
naja wohneigentum wenn es selbst bewohnt wird. könnte ja die tilgung über nebenjobs innerhalb der 100,- euro grenze machen. jedes andere vermögen führt sofort zum wegfall und zur verneinung der bedürftigkeit. mfg-
das ist nicht richtig. es geht um das schonvermögen.

ich weiss nur wenn ihr viele personen seit dann bekommt ihr ein haus automartisch ,ist halt nur auf miete wie eine ganz normale wohnung am besten gehst du zum jopcenter mal hin fragen kostet ja nichts :)
danke für die antwort.
Hallo, wenn das Schonvermögen abgehoben wird, dann kann es passieren, dass die ARGE für den Monat wo es zur Verfügung steht die Leistungen einstellt. Denn ab diesem Moment bist Du nicht mehr bedürftig. Im Folgemonat, also dann wenn das Geld an den Eigentümer bzw. Notar geflossen ist. Kann die Leistung nach SGB II neu beantragt werden. Dies ist mein Wissensstand. Aber schreibe Deine Frage mal in das Forum von Tacheles Sozialhilfe rein. Dort sind viele echte Profis am Werk, die Dir weiterhelfen. Bis dann und viel Glück. mfg Regi
1hoss43 am 30. Juli 2009 17:34 >>>Hallo, wenn das Schonvermögen abgehoben wird, dann kann es passieren, dass die ARGE für den Monat wo es zur Verfügung steht die Leistungen einstellt.<<<
Das ist, mit Verlaub, Schwachsinn pur!!
Wenn Du keine fundierten Kenntnisse hast, verkneife Dir lieber eine Antwort, als solchen Quark zu schreiben!!

Nicht arbeiten gehen aber ein Haus kaufen. Andere gehen arbeiten und haben Familie und können sich kein Auto leisten und Ihr habt die Frechheit und wollt´, dass der Steuerzahler Euch ein Haus finanziert. Ich kriege noch ne Krise
denken ist anscheinend nicht deine stärke sonst würdest du nicht so eine aussage machen.
Panikgirl am 24. September 2009 09:23 Mein Gerechtigkeitsempfinden hat da einfach was gegen. Deine Stärke ist denken schon mal gar nicht - hat man bei der Ebayfrage gesehen
was hilft den fragesteller dein gerechtigkeitsempfinden? die meisten möchten antworten haben die auch stimmen und in der praxis umgesetzt werden können.wenn du schon probleme damit hast fragen zu verstehen und nur schreibst um zu nerven wäre es besser nichts zu schreiben.