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Hartz IV: Darf das Arbeitsamt in meine Wohnung von einem Nachbarhaus durchs Fenster schauen?

gefragt von kaisers01 am 14.06.2009 um 12:52 Uhr

Hartz IV: Darf das Arbeitsamt in meine Wohnung von einem Nachbarhaus durchs Fenster schauen?


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LilliMouse
beantwortet von LilliMouse am 14. Juni 2009 12:53
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Wenn Du keine Gardinen hast...

Kommentar von kaisers01 am 14. Juni 2009 12:54

wäre das eine Rechtfertigung??

Kommentar von Simple_avatar2smallLilliMouse am 14. Juni 2009 12:55

Ich denke schon, denn mit Gardinen wäre der blick erheblich behindert. Ob es legal ist oder vom Gesetzgeber her ligitim, das zu nutzen, was man sieht, weiß ich nicht.

Kommentar von kaisers01 am 14. Juni 2009 12:56

Die Frage ist ja nicht, ob sie reingucken können oder nicht. Sondern ob sie es dürfen, um das wie auch immer in ihre Beurteilung verwerten zu dürfen.


einfachnadine
beantwortet von einfachnadine am 14. Juni 2009 12:53
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nein,sie dürfen auch nur in deine wohnung zur kontrolle,wenn wirklich triftige gründe vorliegen. das ist ja spionage.. wink doch einfach mal nett rüber :-)


schwefelgruppe
beantwortet von schwefelgruppe am 14. Juni 2009 12:54
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warum nicht, alle anderen dürfen das ja auch. hört sich aber ziemlich paranoid an!


Seiles
beantwortet von Seiles am 14. Juni 2009 12:53
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nein das ist hausfriedensbruch

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 15. Juni 2009 04:47

selten so gelacht....


anonym
beantwortet von nasti10 am 14. Juni 2009 12:54
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zieh doch einfach die vorhänge zu



jenny74
beantwortet von jenny74 am 14. Juni 2009 12:54
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ob die das dürfen oder nicht wenn du nichts zu verbergen hast kann es dir doch egal sein

Kommentar von kaisers01 am 14. Juni 2009 12:55

Schwachsinn, mir gehts um mein Grundrecht.

Kommentar von 032150791cb05c193e49c5b960c3584dsmalljenny74 am 14. Juni 2009 21:24

ja sicher dann mach halt die gardinen zu ich würde es mir auch nicht gefallen lassen und sicher ist es auch nicht rechtens. und ganz persönlich sage ich es grenzt an die verletzung der privatsphäre.


lilith4870
beantwortet von lilith4870 am 14. Juni 2009 12:55
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Zieh die Gardinen zu und lass die Rolläden herunter. Du musst sie aber nicht einfach in deine Wohnung lassen. Nur wenn sie sich ankündigen.


Julianus
beantwortet von Julianus am 14. Juni 2009 12:55
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Stelle einen Spiegel hin, wie einst an der Zonen-Grenze, an trüben Tagen genügt auch eine starke Lampe : - ))


domchef
beantwortet von domchef am 15. Juni 2009 04:46
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warum sollen sie von der nachbarwohnung in deine schauen?
sie haben sogar das recht eintritt in deine wohnung zu verlangen, um berechtigte kontrollen durchführen zu können.


anonym
beantwortet von GegenHartzIV am 9. Oktober 2009 11:19
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Die Bundesagentur für Arbeit sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geben nach: Der Passus "Observationen" wird aus den Dienstanweisungen für Arge Außendienstmitarbeiter gestrichen

Aufgrund der Intervention der Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und "gegen-hartz.de" werden keine Observationen im Auftrag der BA mehr stattfinden. Die BA lies in einer aktuellen Presseerklärung verlautbaren, dass der entsprechende Passus künftig aus der Dienstanweisung gestrichen wird. Nun mehr wolle man im "Gespräch Verdachtsmomente abschließend recherchieren". Die beiden Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de begrüßen die Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit zukünftig auf die Observation von Hartz IV-Betroffenen zu verzichten.

Beide Initiativen hatten in einer Pressemitteilung die Dienstanweisung der BA scharf kritisiert. Die Initaitiven sahen darin einen klaren Rechtsbruch. Observationen werden von Strafermittlungsbehörden wie der Polizei bei schweren Straftaten eingesetzt. Hierbei benötigt auch die Polizei eine gerichtliche Anordnung.

Martin Behrsing: "Die interne Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit an alle Jobcenter, wonach den Behörden bei schwerwiegenden Verdachtsfällen das Mittel der Observation an die Hand gegeben werden sollte war von vorne herein rechtwidrig. Der Druck von vom Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de hat zur Rücknahme dieser Entscheidung geführt. Jetzt stehen noch aus, dass die Befragung von Nachbarn und Aushorchung von Kindern ebenfalls gestrichen werden muss."

Noch am Vormittag hatte die Bundesagentur verlautbaren lassen, dass sie die Regelungen zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs sich eindeutig im Rahmen des geltenden Rechts bewegen würden. Zudem wurde behauptet, dass der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Bundesrepublik über diese Regelung informiert gewesen wäre. Wir stellen aber fest, dass die Bundesagentur heute eine Falschinformation verbreitet hat, wonach der Bundesdatenschutzbeauftragte über die Dienstanweisung vom 20.05. informiert war. Dieser kannte diese noch gar nicht, wie uns der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein bestätigte.

Datenschützer Weichert hatte gegenüber der Tageszeitung "Junge Welt" das Gegenteil behauptet. So sagte Weichert, "generell sehe die Anweisung vor, daß sehr leicht und schnell auf die Erhebung von Daten bei Dritten zurückgegriffen werden könne. "Das geht an der Rechtslage völlig vorbei". Hinter dem Rücken des Hartz IV Betroffenen dürfe "grundsätzlich nicht ermittelt werden". Der Datenschützer nannte die BA Dienstanweisung "massiv überarbeitungsbedürftig". Weichert kündigte an, sich hierüber mit seinen Datenschutzkollegen im Bund und in den Ländern zu verständigen. (04.06.2009)


anonym
beantwortet von GegenHartzIV am 9. Oktober 2009 11:19
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Die Bundesagentur für Arbeit sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geben nach: Der Passus "Observationen" wird aus den Dienstanweisungen für Arge Außendienstmitarbeiter gestrichen

Aufgrund der Intervention der Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und "gegen-hartz.de" werden keine Observationen im Auftrag der BA mehr stattfinden. Die BA lies in einer aktuellen Presseerklärung verlautbaren, dass der entsprechende Passus künftig aus der Dienstanweisung gestrichen wird. Nun mehr wolle man im "Gespräch Verdachtsmomente abschließend recherchieren". Die beiden Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de begrüßen die Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit zukünftig auf die Observation von Hartz IV-Betroffenen zu verzichten.

Beide Initiativen hatten in einer Pressemitteilung die Dienstanweisung der BA scharf kritisiert. Die Initaitiven sahen darin einen klaren Rechtsbruch. Observationen werden von Strafermittlungsbehörden wie der Polizei bei schweren Straftaten eingesetzt. Hierbei benötigt auch die Polizei eine gerichtliche Anordnung.

Martin Behrsing: "Die interne Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit an alle Jobcenter, wonach den Behörden bei schwerwiegenden Verdachtsfällen das Mittel der Observation an die Hand gegeben werden sollte war von vorne herein rechtwidrig. Der Druck von vom Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de hat zur Rücknahme dieser Entscheidung geführt. Jetzt stehen noch aus, dass die Befragung von Nachbarn und Aushorchung von Kindern ebenfalls gestrichen werden muss."

Noch am Vormittag hatte die Bundesagentur verlautbaren lassen, dass sie die Regelungen zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs sich eindeutig im Rahmen des geltenden Rechts bewegen würden. Zudem wurde behauptet, dass der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Bundesrepublik über diese Regelung informiert gewesen wäre. Wir stellen aber fest, dass die Bundesagentur heute eine Falschinformation verbreitet hat, wonach der Bundesdatenschutzbeauftragte über die Dienstanweisung vom 20.05. informiert war. Dieser kannte diese noch gar nicht, wie uns der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein bestätigte.

Datenschützer Weichert hatte gegenüber der Tageszeitung "Junge Welt" das Gegenteil behauptet. So sagte Weichert, "generell sehe die Anweisung vor, daß sehr leicht und schnell auf die Erhebung von Daten bei Dritten zurückgegriffen werden könne. "Das geht an der Rechtslage völlig vorbei". Hinter dem Rücken des Hartz IV Betroffenen dürfe "grundsätzlich nicht ermittelt werden". Der Datenschützer nannte die BA Dienstanweisung "massiv überarbeitungsbedürftig". Weichert kündigte an, sich hierüber mit seinen Datenschutzkollegen im Bund und in den Ländern zu verständigen. (04.06.2009)


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