Hartz IV: Darf das Arbeitsamt in meine Wohnung von einem Nachbarhaus durchs Fenster schauen?

nein,sie dürfen auch nur in deine wohnung zur kontrolle,wenn wirklich triftige gründe vorliegen. das ist ja spionage.. wink doch einfach mal nett rüber :-)
warum nicht, alle anderen dürfen das ja auch. hört sich aber ziemlich paranoid an!
nein das ist hausfriedensbruch
domchef am 15. Juni 2009 04:47 selten so gelacht....

ob die das dürfen oder nicht wenn du nichts zu verbergen hast kann es dir doch egal sein
Schwachsinn, mir gehts um mein Grundrecht.
jenny74 am 14. Juni 2009 21:24 ja sicher dann mach halt die gardinen zu ich würde es mir auch nicht gefallen lassen und sicher ist es auch nicht rechtens. und ganz persönlich sage ich es grenzt an die verletzung der privatsphäre.
Zieh die Gardinen zu und lass die Rolläden herunter. Du musst sie aber nicht einfach in deine Wohnung lassen. Nur wenn sie sich ankündigen.

Stelle einen Spiegel hin, wie einst an der Zonen-Grenze, an trüben Tagen genügt auch eine starke Lampe : - ))

warum sollen sie von der nachbarwohnung in deine schauen?
sie haben sogar das recht eintritt in deine wohnung zu verlangen, um berechtigte kontrollen durchführen zu können.
Die Bundesagentur für Arbeit sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geben nach: Der Passus "Observationen" wird aus den Dienstanweisungen für Arge Außendienstmitarbeiter gestrichen
Aufgrund der Intervention der Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und "gegen-hartz.de" werden keine Observationen im Auftrag der BA mehr stattfinden. Die BA lies in einer aktuellen Presseerklärung verlautbaren, dass der entsprechende Passus künftig aus der Dienstanweisung gestrichen wird. Nun mehr wolle man im "Gespräch Verdachtsmomente abschließend recherchieren". Die beiden Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de begrüßen die Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit zukünftig auf die Observation von Hartz IV-Betroffenen zu verzichten.
Beide Initiativen hatten in einer Pressemitteilung die Dienstanweisung der BA scharf kritisiert. Die Initaitiven sahen darin einen klaren Rechtsbruch. Observationen werden von Strafermittlungsbehörden wie der Polizei bei schweren Straftaten eingesetzt. Hierbei benötigt auch die Polizei eine gerichtliche Anordnung.
Martin Behrsing: "Die interne Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit an alle Jobcenter, wonach den Behörden bei schwerwiegenden Verdachtsfällen das Mittel der Observation an die Hand gegeben werden sollte war von vorne herein rechtwidrig. Der Druck von vom Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de hat zur Rücknahme dieser Entscheidung geführt. Jetzt stehen noch aus, dass die Befragung von Nachbarn und Aushorchung von Kindern ebenfalls gestrichen werden muss."
Noch am Vormittag hatte die Bundesagentur verlautbaren lassen, dass sie die Regelungen zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs sich eindeutig im Rahmen des geltenden Rechts bewegen würden. Zudem wurde behauptet, dass der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Bundesrepublik über diese Regelung informiert gewesen wäre. Wir stellen aber fest, dass die Bundesagentur heute eine Falschinformation verbreitet hat, wonach der Bundesdatenschutzbeauftragte über die Dienstanweisung vom 20.05. informiert war. Dieser kannte diese noch gar nicht, wie uns der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein bestätigte.
Datenschützer Weichert hatte gegenüber der Tageszeitung "Junge Welt" das Gegenteil behauptet. So sagte Weichert, "generell sehe die Anweisung vor, daß sehr leicht und schnell auf die Erhebung von Daten bei Dritten zurückgegriffen werden könne. "Das geht an der Rechtslage völlig vorbei". Hinter dem Rücken des Hartz IV Betroffenen dürfe "grundsätzlich nicht ermittelt werden". Der Datenschützer nannte die BA Dienstanweisung "massiv überarbeitungsbedürftig". Weichert kündigte an, sich hierüber mit seinen Datenschutzkollegen im Bund und in den Ländern zu verständigen. (04.06.2009)
Die Bundesagentur für Arbeit sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geben nach: Der Passus "Observationen" wird aus den Dienstanweisungen für Arge Außendienstmitarbeiter gestrichen
Aufgrund der Intervention der Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und "gegen-hartz.de" werden keine Observationen im Auftrag der BA mehr stattfinden. Die BA lies in einer aktuellen Presseerklärung verlautbaren, dass der entsprechende Passus künftig aus der Dienstanweisung gestrichen wird. Nun mehr wolle man im "Gespräch Verdachtsmomente abschließend recherchieren". Die beiden Erwerbsloseninitiativen Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de begrüßen die Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit zukünftig auf die Observation von Hartz IV-Betroffenen zu verzichten.
Beide Initiativen hatten in einer Pressemitteilung die Dienstanweisung der BA scharf kritisiert. Die Initaitiven sahen darin einen klaren Rechtsbruch. Observationen werden von Strafermittlungsbehörden wie der Polizei bei schweren Straftaten eingesetzt. Hierbei benötigt auch die Polizei eine gerichtliche Anordnung.
Martin Behrsing: "Die interne Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit an alle Jobcenter, wonach den Behörden bei schwerwiegenden Verdachtsfällen das Mittel der Observation an die Hand gegeben werden sollte war von vorne herein rechtwidrig. Der Druck von vom Erwerbslosen Forum Deutschland und gegen-hartz.de hat zur Rücknahme dieser Entscheidung geführt. Jetzt stehen noch aus, dass die Befragung von Nachbarn und Aushorchung von Kindern ebenfalls gestrichen werden muss."
Noch am Vormittag hatte die Bundesagentur verlautbaren lassen, dass sie die Regelungen zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs sich eindeutig im Rahmen des geltenden Rechts bewegen würden. Zudem wurde behauptet, dass der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Bundesrepublik über diese Regelung informiert gewesen wäre. Wir stellen aber fest, dass die Bundesagentur heute eine Falschinformation verbreitet hat, wonach der Bundesdatenschutzbeauftragte über die Dienstanweisung vom 20.05. informiert war. Dieser kannte diese noch gar nicht, wie uns der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein bestätigte.
Datenschützer Weichert hatte gegenüber der Tageszeitung "Junge Welt" das Gegenteil behauptet. So sagte Weichert, "generell sehe die Anweisung vor, daß sehr leicht und schnell auf die Erhebung von Daten bei Dritten zurückgegriffen werden könne. "Das geht an der Rechtslage völlig vorbei". Hinter dem Rücken des Hartz IV Betroffenen dürfe "grundsätzlich nicht ermittelt werden". Der Datenschützer nannte die BA Dienstanweisung "massiv überarbeitungsbedürftig". Weichert kündigte an, sich hierüber mit seinen Datenschutzkollegen im Bund und in den Ländern zu verständigen. (04.06.2009)
wäre das eine Rechtfertigung??
Ich denke schon, denn mit Gardinen wäre der blick erheblich behindert. Ob es legal ist oder vom Gesetzgeber her ligitim, das zu nutzen, was man sieht, weiß ich nicht.
Die Frage ist ja nicht, ob sie reingucken können oder nicht. Sondern ob sie es dürfen, um das wie auch immer in ihre Beurteilung verwerten zu dürfen.