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hartz IV - beinah insolvenz also verschuldet und dann trotzdem selbständigkeit ,kann das gehen

gefragt von elysa2elysa2 am 01.02.2009 um 14:29 Uhr

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anonym
beantwortet von MarianneW am 1. Februar 2009 14:31
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Selbstverständlich kann das gehn - sofern kein zusätzlicher Kapitalbedarf notwendig ist und das Einkommen von Beginn an stimmt.

Kommentar von 1268e4e554282eb0142110f680fc41c9smallelysa2 am 1. Februar 2009 14:33

ja doch muß es nicht ein ständiges aufpassen sein das man keine fehler macht -- alles kann man ja nicht wissen oder

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 1. Februar 2009 14:40

Das gehört zum Drum und Dran. Wenn Du zuviel Zeit damit verschwendest, ist dies ein sicheres Zeichen für Planungsfehler. Natürlich müssen die Finanzfragen stimmen. Doch gibt es da in der Buchführung Tabellen, die die relevanten Daten in einem Blatt übersichtlich zusammenfassen.

Es gibt auch Existenzgründer-Zentren, die einen da besser beraten können wie Arge oder IHK.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 1. Februar 2009 14:32
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Wenn Du dafür keinen Kredit brauchst, kann das gehen.


ichamcomputer
beantwortet von ichamcomputer am 1. Februar 2009 14:32
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..ja...bei Bürokratie geht alles - den richtigen Fragebogen ausfüllen...


MadIQ
beantwortet von MadIQ am 1. Februar 2009 14:32
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Ja das geht.
Wende dich an deinen Pap bei der ARGE


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 1. Februar 2009 14:32
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Klar, Du bekommst ja evtl. sogar Einstieggeld, wenn Dein Konzept dem Amt gefällt.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 1. Februar 2009 14:36
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Das Führen eines Geschäftes erfordert schon sehr viel Wissen um das Drum und Dran.

In Deinem Fall solltest Du die Ruhezeit von Hartz IV nutzen und Dir die Wissenslücken zur Geschäftsleitung zunächst aneignen. Dann läuft das nachfolgende Geschäft auf jeden Fall besser, wie das letzte!


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