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Hartz IV / 4 unter 25? ggf. eine WG mögl?

gefragt von Rippie am 22.02.2008 um 10:27 Uhr

Wunderschönen guten Morgen ;) Ich hab etwas gegooglt, aber schnell festgestellt, dass es so viel zu dem Thema gibt, dass eine Vernünftige Antwort darauf meist ausgeblieben ist. Zumal in jedem Forum und sogar innerhalb der jeweiligen Foren zu jedem Thread ne andere Antwort kommt.

Die Frage ist folgende. Kann ich unter 25 ausziehen (bei den Eltern), wenn ich mit einem Kollegen (ebenfalls erwerbslos) eine WG (also Bed.Gem.) gründe.

Gibt diverse Probleme mit meiner Mutter. Hab folgenden Thread gefunden (Foren-Intern: http://www.gutefrage.net/frage/ich-bin-unter-25-und-will-ausziehen-geht-das-mit-...). Is an der Sache was dran oder hat sich da wer nen Spaß erlaubt?

Gruß Chris :)


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 22. Februar 2008 10:28
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Das ist vom Gesetzgeber klar geregelt und in den diversen HartzIV-Foren auch eindeutig beantwortet. Unter 25 musst Du einen sehr guten Grund haben, es gibt sonst weder Mietzuschuss noch sonstige Gelder vom Staat. Was ist mit arbeiten? Du sprichst von einem Kollegen?


anonym
beantwortet von stewardess am 22. Februar 2008 10:30
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sorry, wenn ich ein bisschen polemisch werde, aber kannst du dir nicht einen job suchen und deine wohnung selbst finanzieren?? kellnern oder irgendwas anderes? dann kannst du als normaler erwachsener mensch ausziehen und musst eben nicht zum amt gehen. einen qualifizierten job kannst du dir dann in ruhe suchen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 22. Februar 2008 10:42

Meine ich auch!

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 22. Februar 2008 10:44

Deine Aussage ist nicht polemisch sondern richtig. Wenn wir alles so handeln würden wie der Fragesteller, gäbe es diesen Staat bald nicht mehr. DH

Kommentar von Simple_avatar10smallradar74 am 22. Februar 2008 11:07

Sehe ich auch so. Jeder findet einen Beruf wenn er will. Man sollte sich halt nicht nur in der Umgebung von 20 km bewerben sondern Deutschland weit und dann findet man auch etwas. Vorallem in Deinen Alter.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. Februar 2008 10:31
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Bis du auf deinen eigenenBeinen stehst, sind deine Eltern im Rahmen ihrer Möglichkeiten für dich materiell zuständig. Das Sozialamt doer das Jugendamt unterstützen das Ausziehen von Jugendlichen nicht unbedingt gern und schon gar nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft. Wenn dich die Eltern weiterhin finanzieren, dann kannst Du machen, was du willst. Staatliche Zuwendungen sind allerdings an gewisse Koditionen gebunden, z.B. Arbeitswilligkeit. Dü müßtest z.B. jeden Job annhemen, den du angeboten kriegst.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 22. Februar 2008 10:35

Eine WG ist nicht zwangsläufig eine Bedarfsgemeinschaft!


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 22. Februar 2008 10:43
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Eine WG gründen beide erwerbslos und dann auf Kosten unserer Steuren leben. Irgendwas mache ich da falsch. Ich musss arbeite und alles selber zahlen. kopfschüttel


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 22. Februar 2008 10:29
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Wenn dich deine Mutter "rausschmeist", weil sie ein Leben mit dir als unzumutbar empfindet, kannst du auch mit U25 ausziehen und Gelder beantragen. Dass sollte sie dir aber schriftlich geben, damit du was fürs amt hast.




Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. Februar 2008 10:31

Eventuell wird die Mutter dann aber zahlen müssen.

Kommentar von Rippie am 22. Februar 2008 10:32

dammig, das ging ja mal fix, danke erstmal dafür. Ich habe auch gelesen, dass es eine eigene Anstalt gibt, die solche3 Fälle bewertet und die Bewertung für das SA/AA von bedeutung ist.

Is da was dran, oder reicht ein schriftliches Hausverbot meiner Mutter?

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 22. Februar 2008 10:35

Herrlich: Muss sie nicht. Haben Bekannte von mir jetzt erst gemacht. Da war es auch nicht mehr tragbar.

Rippie: Eine Erklärung, dass sie dich nicht mehr in ihrer wohnung haben will, reicht völlig aus.

Kommentar von Rippie am 22. Februar 2008 10:36

einigt euch mal :p

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. Februar 2008 10:39

Rippie: Das ist hier ein Laienforum. Es kann sowohl das eine als auch das andere richtig sein.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 22. Februar 2008 10:45

Herrlich: richtig. Gerade bei so einer Sache, wo es im Ermessen des Sachbearbeiters liegt, können die Erfahrungen sehr unterschiedlich sein.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 22. Februar 2008 10:39

Die beamten des Jugendamtes/Sozialamtes haben da gewisse Entscheidungsspielräume, die jedoch nicht dazu gedacht sind, jemand ein Leben für Lau zu ermöglichen!

Kommentar von Rippie am 22. Februar 2008 10:56

darum geht es mir ja auch nicht. Nur warum soll ich mit meiner Mutter zusammenleben, wenn es ununterbrochen Stress gibt, weil die mit ihrem komischen Freund nciht klar kommt. Ich muss mir nciht jeden Tag erzählen lassen wie Unfähig ich doch sei etc...


anonym
beantwortet von nicki18 am 22. Februar 2008 10:30
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hallo da kann ich nur so viel sagen wie zu mir gesagt wurde ich bin auch noch unter 25 bei mir ist es so das ich ein kind habe nicht einmal da wird es genemigt sie sagen nur wenn sie ausziehen müssen sie die kosten selber tragen ich hoffe ich hab dir ein wenig weiter geholfen

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 22. Februar 2008 10:41

Das ist die andere Lösung, wenn es ums Ausziehen geht. Wenn die Eltern genug Geld haben, ist das Sozialamt schlichtweg nicht zuständig!

Kommentar von Rippie am 22. Februar 2008 10:52

naja... "genug Geld" ist ne Definitionssache. Immerhin hat sie ne Wohnung, ein Auto und noch ein Unternehmen, dass Minusgeschäfte macht. Da bleibt nciht wirklich was übrig.


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