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Hartz 4 zurückzahlen?

gefragt von Ichoo am 23.05.2008 um 23:25 Uhr

Hallo, ich war im vergangenem Jahr 1 1/2 Monate arbeitslos und habe in der Zeit hartz 4 bekommen. Am 12.11.07 habe ich zur Probe für ein paar Tage in einem Betrieb gearbeitet, und wurde dann auch fest angestellt. Das teilte ich der arge auch mit. Sie hat mir trotzdem für die nächsten 2 1/2 Monate Miete und Unterhaltskosten bezahlt. Das Geld fordern sie jetzt zurück. Aber damit nicht genug. Sie fordern es für dei letzten 3 Monate zurück, also auch für den November, obwohl ich ja erst ab dem 12. die Arbeitsstelle angetreten habe und nachweislich auch erst ab dem zeitpunkt bezahlt wurde. Ich hatte Einspruch eingelegt, dass einzige was zurück kam war ei


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Rückzahlung (51)
Einspruch (23)
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Reply


aline1507
beantwortet von aline1507 am 23. Mai 2008 23:29
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Rechtlich kenn ich mich nicht aus. Ich würde das Geld ab dem Zeitpunkt des Arbeitsverhältnisses zurück überweisen und ihnen einen Brief mit Arbeitsbestätigung vom Arbeitgeber ab 12.11.07 schicken. Mal gucken, ob sie das schlucken...


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 23. Mai 2008 23:31
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Hast Du im November vo deinem Arbeitgeber schon Geld erhalten???? Die Arge kann Dir nur tatsächlich gezahltes Geld anrechnen. L.G.

Kommentar von 1516289c1ef86da74389b323077305d0smallsimoneFN am 23. Mai 2008 23:38

Ja richtig. Die Arge berechnet nach Zufluss des Geldes. Wenn du dein Novembergehalt im November ausbezahlt bekommen hast, wird es dir auch auf diesen Monat angerechnet. Zahlte dein Chef erst im Dezember, dann ist der November nicht betroffen. Wäre blöd, wenn du es im Nov. erhalten hast.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 23. Mai 2008 23:32
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wurde der widerspruch abgelehnt bleibt dir noch der klageweg, so wie in der rechtsmittelbelehrung aufgeführt.

zu viel gezahltes geld musst du zurückzahlen und ein widerspruch hat keine aufschiebende wirkung.

was heißt, du musst zahlen.

stellt sich dann raus, dass du recht bekommst, wird dir das geld erstattet.


simoneFN
beantwortet von simoneFN am 23. Mai 2008 23:32
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Du musst ja einen Arbeitsvertrag vorlegen. Eine Gehaltsabrechung. Und danach berechnen die. Wenn du z.b. Heizkostenbeihilfe bekommen hast, so ist diese für 1 Jahr bezahlt worden. Das musst du dann anteilig zurückzahlen. Also nur Zahlungen die pauschal für 1 Jahr bezahlt werden müssen anteilig zurückbezahlt werden. Lass dich nicht einfach mit etwas abspeisen, rechne selber genau mit und lass dir alles bis ins Detail erklären.

Kommentar von Ichoo am 24. Mai 2008 17:49

Man erhält da ja gar keine Info. Ja natürlich habe ich das Geld im November bekommen wenn ich da am 12.11 angefangen hab. Wusste nicht das es so eine dämliche Regelung gibt, dass das Rückzahlen abhängig davon ist wann das gehalt auf meinem Konto ist. Nochmal deutlich, ich habe am 12.11. eine Arbeit aufgenommen, und gleichzeitig auch für den November Geld von der arge bekommen. Jetzt fordern sie das Geld für den gesamten November zurück. Obwohl ich kein Gehalt für den gesamten November erhalten habe, sondern nur für den Zeitraum ab dem 12.11, wie auch aus sämtlichen Unterlagen hervorging. Diese haben sie schon 100 mal von mir erhalten. Mir wurde auch gesagt, das ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, und ich hab jetzt natürlich ein bißchen Angst das die Mahnkosten ins unermäßliche steigen. Auf der anderen Seite sehe ich nicht ein deren Milchmädchenrechnung zu bezahlen. Was tun?

Kommentar von Ichoo am 27. Mai 2008 00:50

Schade, weiß keiner Rat? Die Zeit drängt ein wenig, weiß echt nicht was ich machen soll. :(


anonym
beantwortet von Ichoo am 24. Mai 2008 13:07
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Man erhält da ja gar keine Info. Ja natürlich habe ich das Geld im November bekommen wenn ich da am 12.11 angefangen hab. Wusste nicht das es so eine dämliche Regelung gibt, dass das Rückzahlen abhängig davon ist wann das gehalt auf meinem Konto ist. Nochmal deutlich, ich habe am 12.11. eine Arbeit aufgenommen, und gleichzeitig auch für den November Geld von der arge bekommen. Jetzt fordern sie das Geld für den gesamten November zurück. Obwohl ich kein Gehalt für den gesamten November erhalten habe, sondern nur für den Zeitraum ab dem 12.11, wie auch aus sämtlichen Unterlagen hervorging. Diese haben sie schon 100 mal von mir erhalten. Mir wurde auch gesagt, das ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, und ich hab jetzt natürlich ein bißchen Angst das die Mahnkosten ins unermäßliche steigen. Auf der anderen Seite sehe ich nicht ein deren Milchmädchenrechnung zu bezahlen. Was tun?





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