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Hartz 4 zeitungen zustellen

gefragt von Alexdinho93Alexdinho93 am 07.08.2009 um 17:35 Uhr

Ich habe einen neuen Job als Zeitungsverteiler angefeangen... Einerseits habe ich gehöhrt, dass ich alles behalten darf (wir beziehen hartz 4) andererseits ahbe ich gehöhrt, das ich von den 12,50 € nur 2,50 €, sprich also 20 %, behalten darf... meine fragen: 1. Was ist nun richtig, das erste oder das zweite? 2. Spielt es eine rolle, das ich erst 15 bin? 3. kennt sich da einer mit hartz 4 aus(also in der genauen sachlage)?

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hartz iv nebenjob x 1 zeitungen verteilen x 1 hartz 4 nebenjob x 1

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anonym
beantwortet von acceledopi am 7. August 2009 17:36
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wieviel verdienst Du denn da ? Bis 160€ darf man glaube ich behalten. Ob das Alter eine Rolle spielt, keine Ahnung. Am besten fragste mal bei der Arge nach...oder bei einer Rechtsberatung (Anwalt mit Kenntnis von Sozialrecht) oder einer sonstigen Arbeitslosen-Beratungsstelle. Manchmal machen Parteien das oder andere sozial tätige Vereine/Organisationen


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anonym
beantwortet von picasso34567 am 7. August 2009 17:41
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Bei Hartz 4 darf man nur 100 Euro behalten und beim Alg1 165 Euro


anonym
beantwortet von Gefluegelfarmer am 17. September 2009 19:45
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Du darfst wenn du über 18 bist 100 Euro dazuverdienen zum Hartz4 ohne das dir die Arge etwas abziehen darf. Mich wollten sie auch übers OHR hauen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 7. August 2009 18:22
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was heißt 12,50 Euro? Pro Monat oder pro Stunde? Als Zeitungsausträger kann man keine 12,50 Euro pro Stunde verdienen. Die 2,50 € sind da realistischer....... Wenn du 12,50 € pro Monat meinst dürfte das kein Problem sein und darfst alles behalten, mußt es aber angeben


anonym
beantwortet von dasMimi am 7. August 2009 17:43
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bis 100 Euro darfst Du dazuverdienen , was darüber ist, wird gekürzt. Allerdings weiss ich nicht, ob der Betrag pro Familie oder pro Person gilt
http://www.rp-online.de/public/bildershowinline/aktuelles/politik/7736


JinxValentine
beantwortet von JinxValentine am 7. August 2009 17:43
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Bei Hartz 4 darf man (zumindest in Hessen) 160 € dazuverdienen.


anonym
beantwortet von Homwer am 7. August 2009 17:36
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hallo, so weit ich weis darfst du es behalten. Da es ja DEIN jb ist und DEINE eltern HZ4 bekommen. Ansonsten einfach mal beim amt nachfragen

Kommentar von 0a21704c9033ccd064c1021e8d90c387smallJinxValentine am 7. August 2009 17:44

Es ist aber EINE Bedarfsgemeinschaft.


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