Siam1 am 16.09.2008 um 4:34 Uhr
Freibetrag gilt auch für klassische Lebensversicherungen, sofern ein Auszahlungsverzicht vor dem 60. Lebensjahr "(Hartz-Klausel)" vereinbart wurde aus http://de.wikipedia.org/wiki/ArbeitslosengeldII#Anpassungder_Regelleistung
Ist diese Klausel in jeder Lebensversicherung automatisch eingebaut ? Und falls nicht ,kann man das nachträglich ändern.? Oder ist dieser Verzicht schon die Klausel?

Nein, Du mußt mit Deiner Versicherung eine "Verwertungsausschlußvereinbarung" vereinbaren, in der explizit dargestellt wird, daß diese Versicherung der Altersvorsorge dient und diese keinesfalls vor dem Renteneintritt fällig bzw. ausbezahlt wird.
Weitergehende Informationen bekommst Du von Deinem Versicherungsmakler.

Wenn du aber einen Vertrag unterschreibst,das du auf das geld für eine gewisse zeit verzichtest,dann bedenke das du dieses geld auch im NOTFALL nicht zur verfügung hast,Du kommst da nicht ran bis zur Rente.also gut überlegen
1hoss43 am 16. September 2008 07:40 Und wenn er den nicht unterschreibt, verlangt die ArGe unter Umständen die Auflösung der Versicherung und den Verbrauch des Vermögens, bevor sie eine Leistung erbringt!!
Also dann Altersarmut auf staatliche Verordnung!!
Nun, was ist besser??
Siam1 am 16. September 2008 18:51 Also,Hoss Danke für Deinen genauen Rat!Auch an "wernilein".Also Versicherung ändern, das aber zeitlebens unwiderrufbar. Deinen Hinweis verstehe ich so:..."und wenn ER nicht unterschreibt, verlangt die ArGE unter..."daß Du damit den Versicherungsnehmer meinst.Und nicht den -geber.
Siam1 am 16. September 2008 21:35 Haben nun endlich das gefunden was ich gesucht habe.UnterGooglesuche "Alg2 Vermögensfreibetrag Klausel" habe ich diesen Hinweis gefunden. http://kuerzer.de/6yFx3jHJE NACHTRÄGLICH Klausel ändern geht nicht .Die Hartz Klausel muss vor Beantragung der Hartz IV Leistung bereits Vertragsinhalt sein! Also, dann kann man machen nix.
Siam1 am 26. März 2009 03:53