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hartz 4 Vermögen

gefragt von xedos am 16.05.2008 um 12:25 Uhr

Wieviel Barvermögen darf man haben ein Partner ist 66 Jahren und Rentner der andere 58 Jahre.


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Reply


Hieronymus Wandpilz
beantwortet von Hieronymus Wandpilz am 16. Mai 2008 12:33
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ALG II - Barvermögen Folgendes Barvermögen dürfen Bezieher vom ALG II haben: 200 EUR je Lebensjahr je Lebenspartner max. 13.000 EUR insgesamt je Lebenspartner zusätzlich 200 EUR je Lebensjahr je Lebenspartner, wenn Gelder für die Altersvorsorge bestimmt sind (auch hier gilt wieder die Grenze von 13.000 EUR je Lebenspartner) Vor dem 01.01.1948 geborene Personen haben einen Freibetrag von 520 EUR je Lebensjahr, maximal 33.800 EUR.

Übersteigen die Ersparnisse die oben genannten Freibeträge, so wird das ALG II so lange zurückgehalten, bis die Ersparnisse soweit aufgebraucht sind, dass die Freigrenzen nicht überschritten werden.

Quelle: http://www.rechtsfindung.com/arbeitslosengeld.html

Kommentar von KinderKinder am 16. Mai 2008 12:35

alt und überholt

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallHieronymus Wandpilz am 16. Mai 2008 12:36

okay....

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 16. Mai 2008 12:36

wirklich veraltet, musste ich dieser tage in einer anderen frage schon mal festellen.

Kommentar von KinderKinder am 16. Mai 2008 12:42

das ist natürlich ganz genau :-)


anonym
beantwortet von KinderKinder am 16. Mai 2008 12:31
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alles kapitalvermögen darf 16250 nicht übersteigen, ob bar oder nicht spielt keine rolle


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 16. Mai 2008 12:34
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pro lebensjahr 150 euro, vor 1.1.1948 geborene 520 euro pro lebensjahr.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 16. Mai 2008 12:39

hier alles ausführlich.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2




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