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Hartz 4 und Vermögen.

Frage von maiki01 maiki01

ich habe mich mal mit Hartz 4 beschäftigt. Es heißt ja, dass man pro Lebensjahr ein Vermögen von 200,- € besitzen darf. Die gleiche Summe gilt für den Ehepartner. Unter gewissen Voraussetzungen darf man nochmals 200,- € besitzen. Allerdings finde ich nichts über die Voraussetzung. Wie ist das eigentlich, wenn einer Hartz 4 Empfänger ist, der Partner z.B. als selbständiger nie in die Rentenkasse eingezahl hat. erhöht sich dann irgendwie der Freibetrag den man besitzen darf?

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Antworten (2)

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    Antwort von wim50 wim50

    200 € sind falsch.

    Bar-Vermögen: Vorhandenes Bar-Vermögen wird oberhalb einer Freigrenze auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Diese Grenze liegen seit August 2006 bei 150 Euro pro Lebensjahr (maximal 9.750 Euro).

    vor dem 1.1.48 gwborwn: 520 €

    Private Altersvorsorge: 250 pro Lebensjahr

    http://www.zwd.de/zwd/pdf/B6Verm.pdf

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Du darfst nur die 200 € pro Lebensjahr besitzen, der Partner ebenfalls. Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ich glaube aber, wenn Du vor 1947 geboren wurdest, darfst Du 500 € pro Lebensjahr besitzen. Ob sich das Alter in jedem Jahr anpasst oder ob 1947 eine feste Größe ist, weiß ich nicht genau.

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