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Hartz 4 und Vermögen.

gefragt von maiki01maiki01 am 11.07.2008 um 5:48 Uhr

ich habe mich mal mit Hartz 4 beschäftigt. Es heißt ja, dass man pro Lebensjahr ein Vermögen von 200,- € besitzen darf. Die gleiche Summe gilt für den Ehepartner. Unter gewissen Voraussetzungen darf man nochmals 200,- € besitzen. Allerdings finde ich nichts über die Voraussetzung. Wie ist das eigentlich, wenn einer Hartz 4 Empfänger ist, der Partner z.B. als selbständiger nie in die Rentenkasse eingezahl hat. erhöht sich dann irgendwie der Freibetrag den man besitzen darf?


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Reply


pippi60
beantwortet von pippi60 am 11. Juli 2008 07:02
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Du darfst nur die 200 € pro Lebensjahr besitzen, der Partner ebenfalls. Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ich glaube aber, wenn Du vor 1947 geboren wurdest, darfst Du 500 € pro Lebensjahr besitzen. Ob sich das Alter in jedem Jahr anpasst oder ob 1947 eine feste Größe ist, weiß ich nicht genau.


wim50
beantwortet von wim50 am 11. Juli 2008 11:35
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200 € sind falsch.

Bar-Vermögen: Vorhandenes Bar-Vermögen wird oberhalb einer Freigrenze auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Diese Grenze liegen seit August 2006 bei 150 Euro pro Lebensjahr (maximal 9.750 Euro).

vor dem 1.1.48 gwborwn: 520 €

Private Altersvorsorge: 250 pro Lebensjahr

http://www.zwd.de/zwd/pdf/B6Verm.pdf




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