maiki01 am 11.07.2008 um 5:48 Uhr
ich habe mich mal mit Hartz 4 beschäftigt. Es heißt ja, dass man pro Lebensjahr ein Vermögen von 200,- € besitzen darf. Die gleiche Summe gilt für den Ehepartner. Unter gewissen Voraussetzungen darf man nochmals 200,- € besitzen. Allerdings finde ich nichts über die Voraussetzung. Wie ist das eigentlich, wenn einer Hartz 4 Empfänger ist, der Partner z.B. als selbständiger nie in die Rentenkasse eingezahl hat. erhöht sich dann irgendwie der Freibetrag den man besitzen darf?
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Du darfst nur die 200 € pro Lebensjahr besitzen, der Partner ebenfalls. Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, ich glaube aber, wenn Du vor 1947 geboren wurdest, darfst Du 500 € pro Lebensjahr besitzen. Ob sich das Alter in jedem Jahr anpasst oder ob 1947 eine feste Größe ist, weiß ich nicht genau.

200 € sind falsch.
Bar-Vermögen: Vorhandenes Bar-Vermögen wird oberhalb einer Freigrenze auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Diese Grenze liegen seit August 2006 bei 150 Euro pro Lebensjahr (maximal 9.750 Euro).
vor dem 1.1.48 gwborwn: 520 €
Private Altersvorsorge: 250 pro Lebensjahr