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hartz 4 und Pflege der Eltern

gefragt von ladylay am 12.07.2009 um 20:10 Uhr

Hallo alle,

mal eine Frage,ist es seitens der Arge gerechtfertigt wenn mein Sb sämtliche Unterlagen und Krankheitsgeschichte der Eltern verlangt? Pflegestufe der Mutter liegt dort vor,sie hat Pflegestufe II(Sb meint wenn sie nicht in Pflegestufe III ist,muss ich arbeiten gehen)!Mein Vater ist ebenfalls chronisch krank und kann meine Mutter nicht pflegen!Habe ärztliches Attest vom Hausarzt und Gutachten von der Krankenkasse dort vorgelegt!Das reicht ihm aber nicht,ich soll beweisen das meine Eltern pflegebedürftig sind und die Pflege nicht auf andere Art und Weise geregelt werden kann.Ich weiss nicht mehr weiter,hat jemand etwas ähnliches durch und kann mir einen Rat geben? Vielen Dank schon im vorraus!LG


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Schneefalke
beantwortet von Schneefalke am 12. Juli 2009 20:14
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Das klingt hart, aber Pflegestufe II ist wirklich so, dass Dir zugemutet werden kann, arbeiten zu gehen. Dein Vater hat noch gar keine Pflegestufe und zählt somit nicht als pflegebedürftig. Ich sage dies nur so, wie das Amt es auslegt. Moralisch finde ich es vom Amt unmöglich. Lieber zahlen die für eine Pflegedienst monatlich viel Geld, als dass Du ja mehr oder weniger kostenfrei Deine Eltern pflegst. Wende Dich doch mal an eine Sozialdienst oder direkt ans Familienministerium, die müssen doch Auskunft geben und helfen Dir sicher, auch die Caritas oder proFamilie beraten doch.

Kommentar von D98958371225871ad21c2f3920e4497csmallCindylisa am 12. Juli 2009 20:33

Ja , das ist alles richtig !genauso sieht es aus ! man kann sagen : traurig aber wahr ! - ist schon ungerecht das ganze - ich kann ein lied davon singen - bin zwar nicht Hartz4.-empfänger , aber in meinem Freundeskreis hab ich das Drama hautnah miterlebt . man hat einen Zorn in sich und ist total machtlos . aber - den Sozialdienst, AWO oder ähnliches würde ich trotzdem um rat fragen , vielleicht hast du ja glück und die können dir weiterhelfen .


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 12. Juli 2009 20:11
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klar, Pflegegeld ist Einkommen

Kommentar von Jennydiexte am 12. Juli 2009 20:14

Das war aber ja gar nicht die Frage, oder???


schwefelgruppe
beantwortet von schwefelgruppe am 12. Juli 2009 20:13
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unverschämt, die wollen, dass du arbeitest? was soll man dazu sagen?

Kommentar von Jennydiexte am 12. Juli 2009 20:17

Du lehst dich ganz schön weit aus dem Fenster, ohne den Hintergrund zu kennen, oder??!!

Kommentar von Simple_avatar2smallschwefelgruppe am 20. August 2009 15:40

kann sein, aber das macht mir nichts aus.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 12. Juli 2009 20:14
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Ist ein ganz normales Vorgehen vom Amt.


anonym
beantwortet von Jennydiexte am 12. Juli 2009 20:16
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Der Sachbearbeiter hat nicht das Recht die med. Daten einzushen. Das darf nur der med. Dienst. Lass dich nicht einschüchtern und suche dir Hilfe: Beratungsstelle oder ANwalt der Angestelltenkammer o.ä..


anonym
beantwortet von Lissa am 12. Juli 2009 20:23
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Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 14. Juli 2009 22:40
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Als erstes, die medizinischen Daten bzw die Krankenakte als solches, darf ein einfacher Sachbearbeiter der Arge nicht anfordern. Diese Akten unterliegen,wie alle sensiblen Daten, dem Datenschutz. Er darf sehr wohl verlangen, dass die Einstufung und somit der Pflegeaufwand nachgewiesen wird. Die Pflegestufen weisen eine Minutenanzahl aus,d.h. wieviele Minuten am Tag braucht der Pflegebedürftige Hilfestellungen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. Bei Pflegestufe II sind das exakt 180 Minuten am Tag, davon fallen 120 Minuten auf die tägliche Grundpflege. 60 Minuten werden für den Bedarf an Hilfe im Hauswirtschaftlichen Bereich angesetzt. Da der Tag nunmal 24 Stunden lang ist, davon aber nur insgesamt 3 Stunden auf die Versorgung fallen, stellt sich eher die Frage, warum arbeiten somit unmöglich werden soll. Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit Pflegehilfsmittel in Form von finanzieller Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Aber ein Recht darauf, nicht arbeiten zu gehen gibt es deshalb nicht.


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