Dringende Frage: Wenn man mit Hilfe eines Kredits ein Auto gekauft hat und dazu eine dementsprechende Versicherung abgeschlossen hat, die für die Beitragszahlung im Falle von Arbeitslosigkeit aufkommt, darf die ARGE dann das als Einkommen werten und dafür weniger zahlen? Die Person hat sich nämlich einen Wagen gekauft und zahlte ganz normal die Raten. dann ist sie berufsunfähig geworden und hat die Arbeit verloren. Der monatliche Beitrag von 190 € kann allein aus Hartz 4 nicht gezahlt werden. Nun läuft der Dauerauftrag an die Bank weiter, aber die Versicherung zahlt monatlich 190 € zurück an die Person. Jetzt wertet die ARGE das als zusätzliches Einkommen und hat die Leistungen um 190 € gekürzt....Meine Frage: Wie kann das Sinn machen bzw. richtig sein? Man hat monatliche Kosten in Höhe von 190 € ---> - 190 € Die Versicherung springt ein und zahlt zurück ---> + 190 € Das macht doch wieder " 0 " , wie soll das denn als zusätzliches Einkommen berücksichtigt werden??? Darf die ARGE so etwas? Wäre schön wenn sich jemand dazu äußert der Ahnung davon hat und dies wenn möglich mit den "§" belegen kann. Danke schon mal im voraus ;)

Na, das Problem liegt darin, daß die Arge Dir nicht erlaubt einen Neuwagen bzw ein Auto das einen bestimmten Wert übersteigt zu Fahren. Für einen 10 Jahre alten Wagen hättest Du ja wahrscheinlich keinen Kredit gebraucht und in sofern rechnen die das quasi als Vermögen an. Kannst nur versuchen aus dem Vertrag rauszukommen, indem Du zB das Auto Deiner Freundin, Deinen Kindern etc Überschreibst. Dann mußt Du allerdings immer noch mit der Versicherung klarkommen.
Alles in allem eine besonders blöde Situation.

Den Paragraphen kann ich Dir auch nicht sagen, aber ich weiß, dass laufende Kredite nicht geltend gemacht werden können. Das ist dann persönliches Pech.
Die einzige Möglichkeit wäre noch, dass die Versichterung direkt an die Bank zahlt. Ansonsten wird die Person das Auto wohl verkaufen müssen.
erweh am 24. Juli 2009 17:32 Hätte aber wohl vorher organisiert werden müßen. Jetzt wodie Arge Kenntnis von dem Auto hat, wird wohl auch die direkte Überweisung an den Verkäufer nicht mehr helfen. :~((
Siam1 am 24. Juli 2009 17:43 @erweh, sehe ich auch so.
Kristall08 am 24. Juli 2009 17:51 Vielleicht drücken die mal ein Auge zu. Wenn der Wagen jetzt verkauft werden muss, ist der Verlust sicher groß. Wenn der Wagen nach Abbezahlung mehr Geld bringt, ist das auch im Sinne der ARGE, oder nicht?
Siam1 am 24. Juli 2009 19:01 Nein, das glaube ich nicht... weil nicht langfristig gedacht wird. Wenn es den Wert des Autos übersteigt( das wissen wir ja nicht) müsste Person X das Auto verwerten und sich ein günstigeres zulegen.
öhm denke anrechnen darf sie das schon aber nicht die vollen 190 €. 100€ im Monat sind anrechnungsfrei. dürften also nur noch 90 € angerechnet werden.
Siam1 am 24. Juli 2009 17:42 @janni1979, verwechselt du das nicht mit dem Zuverdienst? (Von 400€ Job verbleiben dir 16o€. Die ersten 100 € sind frei,von den 300€ verbleiben dir 60€, so das du 160€ für dich hast.) Aber hier geht es um Vermögen.. ein Auto.
Du hast 100 € Einkommen frei egal wo das nun herkommt.

>Man hat ein bestimmtes Schonvermögen. Alles andere ist zu verwerten.
>Zu Deiner Frage. Dann würde ja jeder sein Vermögen in Kredite, Versicherungen usw einbringen, um zu entgehen, dass das Amt ran kann. Schließlich werden auch Kindergeld usw. angerechnet.
Siam1 am 24. Juli 2009 17:37 Das Auto darf einen Wert bis zu 7500 Euro haben.
ob die Umschreibung nachträglich geht, bewag ich zu bezweifeln.
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