Hallo, ich habe einen Hartz 4 Ablehnungsbescheid bekommen und würde gern wissen, ob es einer Weg oder eine Chance gibt , mit einem Widerspruch erfolgreich zu sein. Folgende Geschichte: ich bin 49 Jahre alt, war immer berufstätig, bin nach 3 Jahren aus dem Ausland zurückgekehrt und habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein Antrag auf Hartz 4 wurde abgelehnt aufgrund meiner mühsam angesparten Altersvorsorge (kapitalgebundene Lebensversicherung), die, weil sie keine Riester Rente ist, in mein Vermögen gerechnet wird. Es gibt ja zwei Arten von Vermögen, erstens die 150€ pro Lebensjahr und zweistens die 250€ pro lebensjahr für die Altersvorsorge. Bei mir hat man nun alles in einen Topf geschmissen und somit habe ich keinen Anspruch. Was kann ich tun, damit meine Lebensversicherung nicht als Vermögen herangezogen wird und wie jede andere Altersvorsorge anerkannt wird? Danke für eure Ratschläge
Du kannst versuchen mit der Versicherung einen Verwertungsausschluss zu vereinbaren. Das ist noch eine zusätzliche Komponente zu den 150,00 euro pro lebensjahr und den 250,00 euro pro lebensjahr für die Altersvorsorge (Riesterrente), was man noch zusätzlich machen kann. Dort gelten auch wieder 250,00 Euro pro Lebensjahr, die man in diesen Verwertungsausschluss hineinnehmen kann, das sind bei dir somit 12250 Euro. Du musst dir nur ganz sicher sein, dass du das auch machen willst, da du das wenn ich richtig informiert bin, nicht rückgängig machen kannst. Verwertungsausschluss bedeutet, dass du vor dem Rentenalter wirklich nicht mehr an das Geld ran kommst. Deine Versicherung kann dir dazu auch genaueres sagen. Der Verwertungsausschluss lohnt sich aber nur, wenn du nach Abzug der 12250 Euro dann im Rahmen der normalen 150,00 Euro pro Lebensjahr (bei dir 7350 euro + 750,00 Euro für sonstige Anschaffungen) liegst. Ist dein Rückkaufswert zum Beispiel jetzt schon 40000 Euro und du ziehst die 12250 Euro vom Verwertungsausschluss ab, bleibst du immer noch über dem Vermögensfreibetrag von 150 euro pro Lebensjahr, und würdest wieder kein Alg II bekommen
Ich würds mit Widerspruch einlegen versuchen oder zur Not anwaltliche Hilfe holen.

Du mußt erst auf dein eigenes Vermögen zurückgreifen. Da wirst du nicht viel machen können
danke für diese Auskunft, doch bei mir hat sich alles gegen mich verschworen. Ein Verwertungsaausschluß verhängt die Versicherungsgesellschaft nur, wenn der Vertrag bis zum vollendeten 60. Lj läuft., meiner läuft nur bis zum 59. Lj.. Frag mich nicht, warum ich das damals so abgeschlossen habe, keine Ahnung. Die Erfahrungen, die ich hier seit meiner Rückkehr mache, sind frustrierend und deprimierend. Ich habe 30 Jahre für die Gemeinschaft gezahlt, zusätzl. nebenbei gejobt und die angesparte LV war als Altersvorsorge gedacht. Schade, und dabei reden wir hier von keiner Riesensumme, sondern von € 5000 . Okay, nützt nichts. ciao