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Hartz 4 recht!!!Zum Thema Mietzahlung!!

gefragt von Thyrah am 01.01.2009 um 18:41 Uhr

Also ich bin 21 und habe eine eigene Wohnung.Die Wohnung war für mich und meinen Exfreund genau richtig im Preis!Als er aber auszog verlangte die Arge von mir ich solle entweder ausziehen oder die wohnung im Preis drücken! Ein Freund von mir zog denn schnell bei mir ein damit die Wohnung weiter bezahlt wird!!Allerdings verlangen die das er unbedingt im Mietvertrag stehen muss.Wäre ja kein Problem aber mein Vater steht mit drin und wir haben momentan wenig Kontakt! Ich hatte auch schon mehrere Umzüge und hatte auch mal 2-3 leute bei mir wohnen und die haben noch nie verlangt das man unbedingt im Mietvertrag stehen muss!! So nu ist meine Frage einfach :dürfen die das??Ist das rechtskräftig das die mir die Miete unterschlagen und das von meinem Lebensunterhalt abziehen obwohl mein Mitbewohner angemeldet ist und alles???

Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.möchte auch gern alleinig im mietvertrag stehenbleiben! Vielen Dank ,liebe grüße und ein frohes neues Jahr!!!


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evelote
beantwortet von evelote am 1. Januar 2009 18:49
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Es wird Dir nichts "unterschlagen". Das Wort "zustehen" passt auch nicht so richtig. Die Wohnung wird schon angemessen bezahlt. Also bei einer Einzelperson bis 45 qm, bei 2 Pers. bis 60 qm. Aber zur Erinnerung: Hartz4 ist eine Hilfe fuer Menschen in Not und wird nicht von etwas anonymem bezahlt, sondern von allen Bundesbuergern ueber die Steuern inkl. Mehrwertsteuer. Also von allen.

Kommentar von Thyrah am 1. Januar 2009 19:00

Nur um das mal klarzustellen!Ich bin nicht eine von denen die aus der Schule kommt zur Arge geht und dann Rente bekommt!Ich bin ein halbes Jahr Arbeitslos und mit 16 aus der Schule gekommen und gleich Arbeiten gegangen!Aber trotzdem möchte ich das gleiche recht haben wie alle anderen die das ihr ganzes Leben machen und so wie ihr da sagt schule-arge-rente sind.Ich möchte keine Schulden haben und kann es selber grad nicht ausbügeln.Mein Gott deshalb bin ich kein Unmensch!

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 1. Januar 2009 19:03

@Thyrah, ich unterstelle Dir auch nichts. Bezueglich der Miete gibt es ja eine Erklaerung. Die Sozialgemeinschaft (Buerger) hat natuerlich ein Recht, die Hilfe den Beduerfnissen anzupassen.


anonym
beantwortet von Speedi30 am 1. Januar 2009 18:46
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Hier wirst du keine vernünftigen Antworten bekommen. Wende dich doch an dieses Forum: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/


anonym
beantwortet von bommmel am 1. Januar 2009 18:48
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das gibt für so knifflige Fragen spezielle seiten, zB. http://www.gegen-zwangsumzuege.de/


Berthe
beantwortet von Berthe am 1. Januar 2009 19:02
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Es gibt einfach Mietobergrenzen. Wenn Deine Wohnung zu groß und zu teuer für eine Person ist, muss eine 2. Person offiziell Mieter/in sein und auch die halbe Miete zahlen. Du kannst nicht die teure Wohnung für Dich alleine beanspruchen.

Kommentar von Thyrah am 1. Januar 2009 19:03

Das tu ich doch auch nicht ,Ich habe doch einen mitbewohner!

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 1. Januar 2009 19:07

@Thyrah, ist ja okay. Wenn also Deine Wohnung 400 Euro kostet und Du einen Mitbewohner hast, kannst Du ja mit 200 Euro Unterstuetzung wohnen. Oder siehst Du das nicht so. Der Mitbewohner muss ja seinen Teil tragen. Also gibt es doch gar kein Problem!!!


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