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hartz 4 offenlegung meiner einkünfte nach meiner zeit beim hartz 4 amt

gefragt von CfS1982 am 30.10.2009 um 14:31 Uhr

hallo bin bis april 2009 in leistung bei hartz 4 amt gewesen.kam dann in arbeit.habe nun wieder anspruch auf arbeitslosengeld 1.hier habe ich auch schon einen bescheid bekommen.ab november 2009.nun will das hartz 4 amt meine lohnzettel von mai bis oktober 2009(den zeitraum meiner beschäftigung) sehen.ich stand in dieser zeit aber nicht in leistung beim hartz 4 amt und tue dies nun auch nicht nehr. meine frage ist nun gibt es gesetzliche richtlinien hierzu, die besagen das ich verpflichtet bin meine lohnzettel beim hartz 4 amt abzugeben? ich bin der meinung das ich mit dieser behörde nichts mehr zu tun habe.

danke CfS

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geld x 22.866 arbeit x 14.596 hartz-4 x 936

KW1980
beantwortet von KW1980 am 31. Oktober 2009 20:45
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Ich denke mal, dass er ursprünglich länger als bis April bewilligt war, die Zahlung ab Mai nur vorsorglich nicht angewiesen wurde, und nun anhand der Lohnscheine überprüft werden soll, ob die Leistung nach April komplett gestrichen werden soll. Manche Geringverdiener beziehen ja nebenher noch AlgII. Ich denke die wollen nur gucken, ob dir evt. doch noch etwas zusteht. Und wenn nicht, erhältst du einen Einstellungsbescheid. Da du ja kein Geld mehr bekommen hast, musst du dann auch nichts mehr zurückzahlen, is ja klar :-)


anonym
beantwortet von otter58 am 30. Oktober 2009 15:41
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frag doch einfach mal warum sie die Nachweise sehen wollen. Erklären kann ich es mir nicht. Für die ARGE könnte lediglich interessant sein wann die erste Gehaltszahlung "geflossen"ist. Für den Fall, dass du für den entsprechenden Monat schon Leistungen bezogenhast, könnte eine Überzahlung eingetreten sein.


nrwgirl86
beantwortet von nrwgirl86 am 30. Oktober 2009 14:48
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Könnt ihr mir mal alle erklären, wieso er Geld zurück zahlen soll, wenn er keine Leistungen seit seinem Arbeitsantritt bezieht???? Wenn nichts bezogen wurde, dann muss man auch nichts zahlen, egal wie viel man verdient!!! Das einzige wo er seine nachweise abgeben müsste ist wenn dann beim Arbeitsamt, da er schrieb, dass er ALG1 anspruch hat und kein ALG2 beziehen muss!!!

jetzt erklärt mir bitte mal die logig ??


sindy2279
beantwortet von sindy2279 am 30. Oktober 2009 14:36
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doch weil das amt nun prüft in wie fern du etwas zurückzahlen musst... informier dich aber besser nochmal beim arbeitsamt die geben darüber genaue auskunft gratis!!!


marlylie
beantwortet von marlylie am 30. Oktober 2009 14:35
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da meinst du falsch:

die können auskunft von dir verlangen, um zu überprüfen, ob es bei dir eine überzahlung gab und dann darfst du an die Arge / den Staat / wie auch immer zurückzahlen...

kaum zu fassen - aber es ist so - du bist ausklunftspflichtig...

jeer idiotische manager kann schzeiss bauen und bekommt noch eineiges an provision etc in denr acheng eworfen - aber mit hartz IV einfach durch eigenen Verdienst sich selber finanzieren - das ist nicht so einfach... da können die noch was von dir fordern...

also gehe hin und leiste das gewünschte - die geben ohnehin keine ruhe... lg


nrwgirl86
beantwortet von nrwgirl86 am 30. Oktober 2009 14:35
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wenn dir arbeitslosengeld 1 zusteht, dann hast du auch nichts mit alg2 zu tun!! Aber stell mal deine frage hier : http://www.sozialhilfe-online.de/cgi-bin/dcboard.cgi?az=list&forum=DCForumID...

da schreiben Leute, die sich mit dem Thema auskennen und auch in diesem Beruf tätig sind. Zu not schreiben sie dir auch immer den gesetztestext dazu, den kannst du dann bei der ARGE vorlegen, dann sind die erstrecht ruhig!!! Hat mir immer geholfen :-)


Chianti
beantwortet von Chianti am 30. Oktober 2009 14:35
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na klar .... denn theoretisch könntest du ja 2 millionen verdient haben .... und somit keinen anspruch auf ALG bzw hartz IV haben

Kommentar von Simple_avatar4smallnrwgirl86 am 30. Oktober 2009 14:37

Er schrieb, dass er anspruch auf ALG1 hat, somit muss er doch nich bei der ARGE (ALG2) die sachen vorlegen, sondern wenn dann beim Arbeitsamt!!!!


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