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hartz 4 nebenverdienst

gefragt von pololady am 28.08.2009 um 0:06 Uhr

hallo frage wieviel darf man bei hartz 4 nebenbei dazuverdienen .habe jetzt einen job verdiene 160 euro netto dort.wird da etwas abgezogen vom hartz 4???


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anonym
beantwortet von inspgadget am 28. August 2009 00:08
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ja es wird....freibetrag 100,00, nichtanzeige eines nebenverdienst ist betrug und es wird ein ermittlungsverfahren wegen des verdachtes des betruges eingeleitet...

Kommentar von ak56Lk am 28. August 2009 00:11

nein, die Grenze wurde angehoben, ich glaube, seit Juli

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 28. August 2009 00:12

Falsch! Siehe §30 SGB II

Kommentar von inspgadget am 28. August 2009 00:13

ok...mit den 20 % räume ich ein...trotzdem sind es zunächst 100,00 Euro

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 28. August 2009 00:15

Mein Kommentar ging ja auch nicht an Dich, sondern an @ak56Lk!

Kommentar von pololady am 28. August 2009 00:15

was muss ich denn jetzt tun habe den job erst 2 wochen .schicke einfach den arbeitsvetrag hin oder ???gehaltsabrechnung habe ich noch nicht

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 28. August 2009 00:17

Als erstes sendet Du eine Veränderungsmitteilung zusammen mit Deinem Arbeitsvertrag an die Arge und später reichst Du die Gehaltsabrechnung nach!

Kommentar von pololady am 28. August 2009 00:18

was ist eine veränderungsmitteilung???????? im arbeitsvetrag steht verdienst doch drin .

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 28. August 2009 00:20

Diese Karte solltest Du am Anfang von der Arge bekommen haben. Aber ein Zettel, mit dem Du die Arbeitsstelle mitteilst, reicht auch.

Kommentar von pololady am 28. August 2009 00:22

ok danke das mache ich dann morgen ,habe ja den vetrag da steht stundenzahl und alles drin genau .geld kommt erst am 15 .09

Kommentar von inspgadget am 28. August 2009 00:17

du musst es vorher angeben....jetzt ist es bereits eine verspätet anzeige, eventuell droht ein ermittlungsverfahren wegen einer ordnungswidrigkeit, sofort morgen bei der arge anrufen und nebenverdient mitteilen, die senden dir eine nebenverdienstbescheinigung, die du von deinem arbeitgeber ausfüllen lassen musst.

Kommentar von pololady am 28. August 2009 00:20

habe ich das letzte mal auch 4 wochen später abgegeben und es war ok .geld habe ich ja noch keins bekommen!!!

Kommentar von inspgadget am 28. August 2009 00:22

dann hast du glück gehabt, weil anscheinend noch keine überzahlung aufgetreten ist. wenn du es schon einmal einen nebenverdienst hattest, warum fragst du dann ?

Kommentar von pololady am 28. August 2009 00:24

weil es damals noch 160 euro waren komischerweise . überzahlung war auch noch nicht da geld erst am 15 .09 kommt

Kommentar von inspgadget am 28. August 2009 00:27

160 Euro sind es bei dem Bezug von ALG I....du beziehst jetzt ALG II...ein Anruf reicht übrigens, Veränderungsmitteilung ist sinnvoll, muss aber nicht sein..., Hauptsache du reichst eine Nebenverdienstbescheinigung ein...

Kommentar von pololady am 28. August 2009 00:30

ok das mache , ich reicht da erstmal der arbeitsvetrag ??verdienstbescheinigung kommt erst um den 15 .09 rum

Kommentar von inspgadget am 28. August 2009 00:31

NEIN...rufe bei der ARGE an und fordere eine NEBENVERDIENSTBESCHEINIGUNG an !!! und sage deinem Sachbearbeiter, dass du eine Nebentätigkeit angefangen hast !

Kommentar von pololady am 28. August 2009 00:35

und wer füllt die aus der arbeitgeber ???soll nicht wissen das ich hartz 4 bekomme .in verdienstbescheinigung steht es doch genau drin der verdienst und im vetrag stehen die genauen stunden.hätte ich das gewusst das man so genervt wird hätte ich job wohl besser nicht angenommen oder???

Kommentar von inspgadget am 28. August 2009 00:37

ja, der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet diese Bescheinigung auszufüllen..., man wird nicht genervt, sondern das ist nun einmal die Gesetzeslage, sei froh, dass du überhaupt unterstützt wirst, in anderen Ländern sieht das ganz anders aus. Der Arbeitgeber wird es erfahren, da kommst du nicht drumherum.

Kommentar von pololady am 28. August 2009 00:40

ok aber muss es dann einmal augefüllt werden oder etwa jeden monat neu ???? verdienst schwankt um ein paar euro je nachdem wie der monat ist. und warum reichten bei meinem letzten job die verdienstbescheinigungen immer aus????

Kommentar von inspgadget am 28. August 2009 00:45

der Arbeitgeber trägt in der Nebenverdienstbescheinigung Stundenzahl und Verdienst ein...ob deiner Arge auch eine Verdienstbescheinigung ausreicht, kannst du mit Deinem Sachbearbeiter besprechen. Hautsache du teilst es der ARGE telefonisch oder schriftlich mit. Die Arge kümmert sich dann um den Rest und wird Dich oder den Arbeitgeber dazu verpflichten Deinen Verdienst mitzuteilen.

Kommentar von pololady am 28. August 2009 00:49

danke du hast mir sehr geholfen!!! ,mache es dann morgen so ,schicke es erstmal hin .telefonisch sind die nämlich immer schwer zu bekommen . bin ja eigentlich auch froh über den job .

Kommentar von inspgadget am 28. August 2009 00:49

Hast du eigentlich der ARGE auch Dein Vermögen von 35.000 EUO angezeigt ?

Kommentar von pololady am 28. August 2009 00:50

was für ein vermögen denn ,da träume ich wohl von!!!

Kommentar von inspgadget am 28. August 2009 00:52

sorry, habe mich da wohl verlesen ;-)

Kommentar von pololady am 28. August 2009 00:54

ja das wäre auch zu schön !!!dann bräuchte ich keinen putzjob für 8 euro die stunde annehmen und hätte es besser .wie kommst du darauf??

Kommentar von inspgadget am 28. August 2009 00:55

habe auf Deinem Profil deine Antwort mit einer Frage verwechselt..;-)

Kommentar von pololady am 28. August 2009 00:58

genau da hatte ich jemanden geantwortet . der hatte vermögen und wusste nich wohin damit . ich muss leider weiter putzen ,aber besser als nichts . danke nochmal für deine tips hatte echt angst wegen der arge ,kommen ja dauernd neue regeln dort

Kommentar von inspgadget am 28. August 2009 01:00

Gern geschehen, hoffe das Du bald einen besseren Job findest, habe aber Respekt das Du überhaupt arbeiten gehst. MFG Ich ;-)

Kommentar von pololady am 28. August 2009 01:05

ja kann sein das ich dort bei dem arbeitgeber später noch mehr bekomme ,deswegen wollte ich es auch vermeiden das er erfährt das ich hartz 4 bekomme,wenn es dann aber nur so geht erkläre ich es ihm eben .der hat grosse firma und da kann veilleicht mal ein richtiger job klappen grüsse zurück

Kommentar von inspgadget am 28. August 2009 01:08

Frage Deinen Sachbearbeiter ob es zu vermeiden ist, dass es der Arbeitgeber erfährt, wenn Du zuverlässig bist und andere Qualitäten hast, kannst du Dich vielleicht hocharbeiten...so, ich muss ins Bett..greetz

Kommentar von pololady am 28. August 2009 01:09

ok gute nacht dann .mache es so .glg

Kommentar von inspgadget am 28. August 2009 01:12

ach so..wenn dein Arbeitgeber soziale Kompetenz besitzt, kann er auch nix dagegen haben, Das du ALG II beziehst, ganz im Gegenteil, er sollte es Dir hoch anrechnen, dass Du trotzdem arbeiten gehst !! so jetzt is aber schluss..;-)

Kommentar von pololady am 28. August 2009 01:17

super danke das erleichtert mich etwas .danke nochmal


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1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 28. August 2009 00:09
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Ja, da wird was abgezogen, und zwar genau 48,-€.

Der anrechnungsfreie Freibetrag beträgt 100,-€, von 101,-€ bis 800,-€ sind nur 20% anrechnungsfrei!


ah123
beantwortet von ah123 am 28. August 2009 00:07
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160 euro ist der freibetrag. wird also nichts verrechnet.

Kommentar von pololady am 28. August 2009 00:08

danke für antwort .muss ich trotzdem den arbeitsvertrag einreichen??

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 28. August 2009 00:10

@ah123

Deine Antwort ist definitiv falsch!!

Siehe § 30 SGB II


anonym
beantwortet von Schwobapfeil am 28. August 2009 00:08
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Dir müssten 48 Euro abgezogen werden. Die ersten 100 Euro kannst du behalten. Vom Verdienst zwischen 100 und 800 Euro darfst du 20 % behalten, bei dir sind das 20 % von 60 Euro = 12 Euro. Also bleiben 112 Euro bei dir, 48 Euro schnappt sich die ARGE.


ah123
beantwortet von ah123 am 28. August 2009 00:09
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der guten ordnung halber ist es immer besser, wenn du dich kooperativ zeigst.



anonym
beantwortet von oconner am 28. August 2009 00:09
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frag deinen "sachbearbeiter"... bei mir warens mal 80 € netto, die ich dazu verdienen durfte. glaub das hängt von der jeweiligen situation ab !! ?? lg

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 28. August 2009 00:13

Nein, der standartisierte Freibetrag beträgt 100,-€. § 30 SGB II

Kommentar von oconner am 28. August 2009 01:11

mir wurde gesagt 80 euro!! sorry,wollt nix falsches sagen!!


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