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Hartz 4 Bescheide verspäten sich. Wer hilft?

gefragt von CrazyDaisyCrazyDaisy am 04.06.2007 um 11:46 Uhr

Eine Bekannte aus Berlin bezieht Hartz 4. Da sich die Bescheide und damit die Zahlungen ständig um Monate verzögern, muss sie praktisch ständig ihren Dispokredit in Anspruch nehmen, um Miete etc. zu bezahlen. Das kann doch nicht richtig sein? Weiß jemand eine Stelle (Behörde, Bürgerhilfe etc.), die helfen kann? Bei der Hartz 4 Behörde selbst stellen sich die Angestellten taub.

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Miete x 3.287 Hartz x 95 4 x 23

anonym
beantwortet von lux23 am 4. Juni 2007 12:20
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Erte Anlaufstelle ist das Sozialgericht.

Leider hat aber 'der Gesetzgeber' der ARGE )meines Wissens) 3 (DREI) Monate Zeit zur Bearbeitung gelassen. Insofern wäre eine Sammelklage vor dem Bundesverfallungsgericht angebracht, aber leider deswegen wenig erfolgversprechend, weil eine Krähe bekanntlich ...

Kommentar von Regenmacher am 4. Juni 2007 12:27

Sammelklage, was ist das?

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 4. Juni 2007 12:28

Vielen Dank für die Info. Frage mich bloß, wie jemand das auf die Dauer finanzieren soll...

Kommentar von Regenmacher am 4. Juni 2007 12:39

Auch wenn es deine Freundin ist, glaube ihr nicht alles. Ständige Verspätung bei den Leistungen nach ALG 2 kann es nicht geben.

Kommentar von lux23 am 4. Juni 2007 23:08

@ Regenmacher Eine Sammelklage ist eine Klage, die nicht nur von einem Menschen, sondern von einer Gruppe von Menschen eingereicht wird. Es gibt ja oftmals weit mehr als nur einen Geschädigten in so einem Rechtsstreit.

@CrazyDaisy

Wie jemand WAS finanzieren soll?

@ Regenmacher zweites Posting

Verspätungen bei den Leistungen nach ALG 2 sind -aus Perspektive der Antragsteller- alltäglich. Wie oben geschrieben, ist der Gesetzgeber dafür verantwortlich, dass die ARGE sich so viel Zeit lassen darf. Darüber hinaus sind dort viele Sachbearbeiter/innen schlicht inkompetent, unterbezahlt und überfordert. Das es da zu Verspätungen kommt, liegt 'in der Natur der Sache'. Deutsche Bürokratie eben. Warum etwas erledigen, was in einer Stunde geregelt werden kann, wenn man sich statt dessen auch drei Monate lang mit Blödsinn die Zeit vertrödeln kann.

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 5. Juni 2007 08:28

@lux23: Na, ständig den Überziehungskredit in Anspruch nehmen. Ist ja nicht umsonst.


Albert
beantwortet von Albert am 4. Juni 2007 14:57
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Hallo CrazyDaisy,

auf folgender Site habe ich selbst schon einige Hilfe bekommen/gefunden:

http://www.elo-forum.org/forum.php

Gruß Albert


krubi
beantwortet von krubi am 4. Juni 2007 13:21
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Ein Bescheid der Arge ergeht nur zweimal, maximal viermal im Jahr und gilt dann entsprechend für jeweils 6 resp. 3 Monate. Das Geld muss am Monatsletzten auf dem Konto sein. Sollte dies nicht der Fall sein, sofort bei der Leistungsabteilung nachfragen!

Der Leistungsempfänger ist allerdings verpflichtet, seine Anträge pünktlich einzureichen, damit Bescheide überhaupt rechtzeitig erteilt werden können. Man müsste jetzt erstmal schauen, ob deine Bekannte ihrerseits ihren Verpflichtungen fristgemäß nachkommt. Ist nämlich ein Leistungsbezug einmal anerkannt und festgestellt, erfolgt die Zahlung "automatisiert", so dass es normalerweise zu wiederholten Unregelmäßigkeiten gar nicht kommen kann.

Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel ;-)


jesreel
beantwortet von jesreel am 11. Dezember 2007 21:30
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Nein, so was darf es nicht geben - und das tut es auch nicht! Wenn die Leistung erst mal am laufen ist, dann genügen meist 4 Kreuzchen (es hat sich nichts geändert). Falls sich doch was ändert, dann ist es umso wichtiger, den Folgeantrag tatsächlich sofort zu stellen, wenn man das Formular zugeschickt bekommt. Und es sich zu notieren, wann es fällig ist, damit man bei ausbleibendem Fragebogen selbst dran denkt und ihn sich holt. Gerade, weil man mit Rückständen der BA rechnen muss, ist diese Vorlaufzeit wichtig! Jetzt würde mich interessieren, wie eine Hartz IV Empfängerin (mit diesem eingehenden Einkommen) überhaupt einen Kreditrahmen hat, den sie monatelang überziehen könnte! Das erscheint mir unwahrscheinlich. Falls solche Zahlungsverzögerungen im laufenden Bezug konkret nachweisbar sind und nicht in deiner Bekannten begründet, dann ist das ein Fall für die Presse!!! Auf jeden Fall sollte sie sich einen Rechtsberatungsschein besorgen und einen guten Anwalt suchen, der ihre Interessen bei der ARGE vertritt. Außerdem: wenn sie ihre Fristen eingehalten und Nachweise korrekt beigebracht hat, kann sie immer einen Vorschuß in Geld verlangen! Sie soll ihre letzten Kontoauszüge mitnehmen, auf denen Null oder Minus ist und ihre Mittellosigkeit erklären. Auf diese Weise wird sogar ihr Antrag vorrangig bearbeitet. Das gilt erst recht bei offenen Mieten. Da droht, bei dem von dir beschriebenen Umstand, ja schon die fristlose Kündigung, und wehe, das kann man dem Amt in die Schuhe schieben, dass es Leute obdachlos macht, weil sie Rückstände "monatelang" nicht bearbeiten würden!


anonym
beantwortet von AstroLOGO am 19. Juni 2007 19:04
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Schau mal eine Seite zurück! Da antwortete ich auf eine ähnliche Frage mit Tipps, Behördenschikane zu minimieren.

Gruß, Gabriela


anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. Juni 2007 12:34
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Wie oft verzögern sich denn die Bescheide? Meines Wissens gibt es Mitte und Ende des Jahres neue Anträge zu stellen, die dann beschieden werden. Wenn also das Geld nicht pünktlich überwiesen wird, sofort die Leistungsstelle der ARGE informieren/anrufen, dann sollte es klappen. Ansonsten gibt es keine Möglichkeit gegen verspätete Zahlungen gerichtlich vorzugehen, erst wenn Zahlungen verweigert werden kann man das Sozialgericht anrufen.


jesreel
beantwortet von jesreel am 6. Juni 2007 00:55
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Hallo, ein Erstanstrag benötigt immer etwas mehr zeit als ein Folgeantrag, weil alle Unterlagen vorhanden sein müssen. Daran liegt es oft, wenn verzögert wird, weil die BA erst dann bearbeitet. Sooolange dürfte es aber keinesfalls dauern! In diesem Fall ist ja ein Mietverhältnis gefährdet, wer kann denn schon so viel überziehen als Alg <II Empfänger!? Die BA ist verpflichtet, einer Notlage umgehend abzuhelfen, eigentlich wie früher die Sozialhilfe, das haben die nur noch nicht kapiert. Also hinstehen und nicht mehr weggehen, bis wenigstens ein Vorschuß bezahlt wird. Nicht wieder vertreiben lassen!


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