Hallo ,
Ich hab da mal eine Frage und zwar geht es darum das ich Empfängerin von Hartz 4 bin, mein Erzeuger ist seit Juli 2007 tot, erst wurde uns ein Erbe angeboten, natürlich nur Schulden, er war Alkoholiker, ich habs abgelehnt. Heute bekam ich einen Anruf von einer Versicherung.
Er hat 4000 Euro eingezahlt und diese 4000 Euro sollen an die Kinder ausgezahlt werden. Wir sind 4 Kinder, also 1000 für jeden. Inwiefern das nun richtig ist weiß ich nicht, aber für den Fall das ich diese 1000 Euro bekommen sollte, darf das angerechnet werden ?
Ich könnte das Geld gut gebrauchen da ich momentan ein wenig Schulden habe, gilt die 1000 Euro als Freibetrag ? Ich bin 20 , 20 x 150 Euro sind ja um einiges mehr.
Wie wird das nun gehandhabt ?
Wäre um Hilfe dankbar
Laut SGB II §11 wird alles an Geld und Geldeswert während des Bewilligungszeitraumes abzugslos angerechnet. Eine momentane wirtschaftliche Schiflage können Sie (ohne sich des Sozialbetruges schuldig zu machen) nicht aufbessern. Wenn Sie clever sind, haben Sie einen "Hartz IV- sicheren" Altersvorsorgevertrag, in den Sie versuchen können, Ihre Einnahmen sofort hinein überweisen zu lassen. Auch das ist eher eine grenzwertige Situation, ginge aber nach meiner Auffassung als probatestes Mittel.

da du dieses einkommen während deiner hilfebedürftigkeit erhälst wird es voll angerechnet, sorry, ich würde ja jetzt sagen schlafende hunde soll man nicht wecken ;)
Wie meinst du das ? Schlafende Hunde sollte man nicht wecken ?
Ich glaube da du das Erbe abgelehnt hast bekommst du auch nichts von der Riesterrente.
Das bekommen die Erben,ansonsten der Staat.
So wurde es mir aber versichert. Keine Ahnung wie das nun läuft oder wie das weiter geht.
Am Freitag ist ein Termin da bei der Versicherung
Aufpassen was du da unterschreibst.
Hallo,
das sog. Schonvermögen von 150 Euro pro Lebensjahr bezieht sich auf den Zeitpunkt der Antragsstellung. Wenn Du heute 1.000 Euro bekommst, zählt das meiner Meinung nach als Einkommen. Es wird angerechnet auf die ALG2- Leistungen.
Fragen wie diese bekommst Du i.d.R. besser beantwortet auf finanzfrage.net.

Hallochen! Da du das Erbe abgelehnt hast und dein Vater Schulden hatte wird diese Riesterrente zur Schuldenabdeckung herangezogen, auch die Begräbniskosten werden damit abgedeckt soweit sie nicht schon von wem anderen bezahlt worden sind! Weiters hast du einen Freibetrag von 75€ bei ALGII!Alles was du darüber bekommen würdest, würde als einkommen gerechnet und somit bekommst du kein ALGII! Wie gesagt da du das Erbe abgelehnt hast dürfte es gar nicht soweit kommen das du aus der Riesterrente was bekommen würdest!