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Hartz 4 , 1000 Euro aus der Riesterrente meines toten Vaters..

gefragt von Engelstraene am 26.08.2009 um 17:43 Uhr

Hallo ,

Ich hab da mal eine Frage und zwar geht es darum das ich Empfängerin von Hartz 4 bin, mein Erzeuger ist seit Juli 2007 tot, erst wurde uns ein Erbe angeboten, natürlich nur Schulden, er war Alkoholiker, ich habs abgelehnt. Heute bekam ich einen Anruf von einer Versicherung.

Er hat 4000 Euro eingezahlt und diese 4000 Euro sollen an die Kinder ausgezahlt werden. Wir sind 4 Kinder, also 1000 für jeden. Inwiefern das nun richtig ist weiß ich nicht, aber für den Fall das ich diese 1000 Euro bekommen sollte, darf das angerechnet werden ?

Ich könnte das Geld gut gebrauchen da ich momentan ein wenig Schulden habe, gilt die 1000 Euro als Freibetrag ? Ich bin 20 , 20 x 150 Euro sind ja um einiges mehr.

Wie wird das nun gehandhabt ?

Wäre um Hilfe dankbar


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anonym
beantwortet von DRBaertling am 27. August 2009 15:58
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Laut SGB II §11 wird alles an Geld und Geldeswert während des Bewilligungszeitraumes abzugslos angerechnet. Eine momentane wirtschaftliche Schiflage können Sie (ohne sich des Sozialbetruges schuldig zu machen) nicht aufbessern. Wenn Sie clever sind, haben Sie einen "Hartz IV- sicheren" Altersvorsorgevertrag, in den Sie versuchen können, Ihre Einnahmen sofort hinein überweisen zu lassen. Auch das ist eher eine grenzwertige Situation, ginge aber nach meiner Auffassung als probatestes Mittel.


Helli01
beantwortet von Helli01 am 26. August 2009 17:46
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da du dieses einkommen während deiner hilfebedürftigkeit erhälst wird es voll angerechnet, sorry, ich würde ja jetzt sagen schlafende hunde soll man nicht wecken ;)

Kommentar von Engelstraene am 26. August 2009 18:46

Wie meinst du das ? Schlafende Hunde sollte man nicht wecken ?


anonym
beantwortet von daevers am 26. August 2009 17:50
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Ich glaube da du das Erbe abgelehnt hast bekommst du auch nichts von der Riesterrente.

Kommentar von daevers am 26. August 2009 17:54

Das bekommen die Erben,ansonsten der Staat.

Kommentar von Engelstraene am 26. August 2009 18:45

So wurde es mir aber versichert. Keine Ahnung wie das nun läuft oder wie das weiter geht.

Am Freitag ist ein Termin da bei der Versicherung

Kommentar von daevers am 26. August 2009 18:55

Aufpassen was du da unterschreibst.


humoer
beantwortet von humoer am 26. August 2009 17:53
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Hallo,

das sog. Schonvermögen von 150 Euro pro Lebensjahr bezieht sich auf den Zeitpunkt der Antragsstellung. Wenn Du heute 1.000 Euro bekommst, zählt das meiner Meinung nach als Einkommen. Es wird angerechnet auf die ALG2- Leistungen.

Fragen wie diese bekommst Du i.d.R. besser beantwortet auf finanzfrage.net.


stefan42
beantwortet von stefan42 am 26. August 2009 17:55
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Hallochen! Da du das Erbe abgelehnt hast und dein Vater Schulden hatte wird diese Riesterrente zur Schuldenabdeckung herangezogen, auch die Begräbniskosten werden damit abgedeckt soweit sie nicht schon von wem anderen bezahlt worden sind! Weiters hast du einen Freibetrag von 75€ bei ALGII!Alles was du darüber bekommen würdest, würde als einkommen gerechnet und somit bekommst du kein ALGII! Wie gesagt da du das Erbe abgelehnt hast dürfte es gar nicht soweit kommen das du aus der Riesterrente was bekommen würdest!

Kommentar von Simple_avatar2smallhumoer am 26. August 2009 18:03

Der Freibetrag beträgt 100 euro

Kommentar von 79beab3ccac642705b4b0343f5028c28smallstefan42 am 26. August 2009 19:58

Der Freibetrag wurde seit 1.01.09 auf 75€ reduziert! Bitte beachten


Kyra700
beantwortet von Kyra700 am 26. August 2009 18:15
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die werden angerechnet.


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