Hartz 4 + Kindergeld
Frage:
"ANJA" macht eine ausbildung über bildungsgutschein...bezieht deshalb hartz 4, weil ihr ja keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Und "ANJA" in eine andere Stadt ziehen musste.
SO nun erhält "ANJA" noch 184€ Kindergeld,weil sie 22jahre ist u noch diese Ausbildung macht...wird dieses laut eurem Wissen vom Hartz 4 abgezogen? oder hat "ANJA" dieses zur vollen verfügung?
Laut Auskunft der Familienkasse wird es nicht angerechnet!!! Und man liest so viele Unterschiedliche meinungen/aussagen!?
WAS stimmt nun gibt es dafür einen Gesetzestext???
DANKE für die kommenden Antworten
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Die Zuordnung zum und Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen beim Kind ergibt sich unmittelbar aus § 11 Abs. 1 SGB II.
(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.
Allerdings hat sie, da sie über 25 ist, nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V einen Freibetrag von 30 EUR, sodass nicht die kompletten 184 EUR angerechnet werden, sondern nur 154 EUR. -
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Das Kindergeld wird grundsätzlich erst einmal bei den Kindern als Einkommen berücksichtigt.
Kommentar von Gabrielle87 27.10.2010das heißt ????
Kommentar von Sommerloch2010Sommerloch2010 27.10.2010das bedeutet, dass der regelsatz von 359 euro um die 184 euro kindergeld bereinigt wird.
Kommentar von Gabrielle87 27.10.2010die sind doch wohl bescheuert!!! das ist doch aber IHR kindergeld Und die Familienkasse hat klipp und klar gesagt es wird NICHT angerechnet!!!!
Kommentar von Sommerloch2010Sommerloch2010 27.10.2010Da hat die Kindergeldkasse ne falsche Auskunft gegeben. Kindergeld ist überall anrechnungsfrei (soweit ich weiß), nur nicht beim Arbeitslosengeld 2.
Kommentar von skyfly71skyfly71 28.10.2010So is das. Das wird voll angerechnet.
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
wird angerechnet
-
-
kindergeld ist eine vorrangige leistung, die beantragt werden muss um den hartz4 anspruch zu mindern! da anja aber über 18 ist muss die arge auf das kindergeld einen freibetrag von 30 euro gewähren, wenn dieser nicht schon bei anderem einkommen berücksichtigt wird.
-
Das Kindergeld bekommen ja die Eltern. Wenn diese Hartz IV beziehen wird es als Einkommen der BG angerechnet.
Kommentar von Gabrielle87 28.10.2010NEIN das bekommen nicht die Eltern!!! Eltern sind berufstätig Kind musste wegen Ausbildung (siehe frage OBEN) in eine andere Stadt ziehn
-
Antwort von Gabrielle87 27.10.2010
Sie wohnt nicht mehr zuhause, lebt allein und macht ihre ausbildung über bildungsgutschein.
Das geld wird von der Familienkasse mon. auf IHR konto überwiesen!
ABER warum gibt die F.kasse dann solche Informationen raus? dann hätte die Mutter ja erst gar keinen antrag gestellt das sie wieder Kindergeld bekommt... wenn es sowieso angerechnet wird!
HAT JEMAND DAZU EINEN GESETZESTEXT?! BITTE
-
Es kommt ja auch drauf an, ob sie noch zu Hause wohnt! Der Erziehungsberechtigte bekommt ja in erster Linie das Kindergeld auf seinen eigenen Namen! Das Kind hat nur den vollen Anspruch darauf, wenn es ausgezogen ist! Ist das nicht so, dann wird es "ihr" auch nicht angerechnet! Wohnt sie alleine, dann zählt es als Einkommen beim Arbeitslosengeld 2!
-
-
Das Kindergeld wird auf den Bedarf des "Kindes" angerechnet - es deckt ja teilweise den Bedarf.
Der H4-Anspruch reduziert sich also um die Höhe des Kindergeldes ...
Genau so isses.
"Allerdings hat sie, da sie über 25 ist, nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V einen Freibetrag von 30 EUR" sie ist erst 22 jahre. aber muss der freibetrag nicht schon ab 18 jahren gewährt werden? oder verwechsel ich jetzt was?
Jup .. klar, natürlich ab 18 ... mein Fehler ... soooo viele Zahlen ;)
ALSO .... wird das Kindergeld von den 352€ oder wieviel es sin noch abgezogen?!? So versteh ich das
Jo ... sofern sie es tatsächlich erhält.