Frage von noname18 22.08.2012

hartz 4 / bedarfsgemeinschaft gesamtbedarf

  • Antwort von Panikgirl 22.08.2012
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    Ich glaube kaum, dass Ihr da noch was hinzu bekommt und die Schulden sind ein Privatvergnügen. Was mich wundert: Wovon zahlt Deine Freundin denn die Hälfte der Mietkosten? Sie hat doch grad mal soviel schreibst Du.

  • Antwort von beangato 22.08.2012
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    ALG-II-Sätze 2012:

    Bei Partnern einer Bedarfsgemeinschaft gibt es je 337,00 Euro.

    Kinder bis einschließlich 5 Jahre 219,00 Euro

    plus angemessene Miete.

    Das wäre Euer Bedarf.

    Wird wohl nichts rausspringen.

    Schulden sind Euer Privatvergnügen, dafür kommt das Jobcenter nicht auf.

    Im Netz gibt es ALG-II-Rechner - googelt mal danach.

  • Antwort von Terezza 22.08.2012
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    Ihr habt zusammen knapppp 1.900 €, ohne Urlaubs und Weihnachtsgeld, da gibts gar nix vom Amt. Evtl könnt ihr versuchen Wohngeld zu bekommen, da sind die Einkommensgrenzen höher. Wohngeld gibts bei der Stadt/Wohnungsamt/Wohngeldstelle, das hat nix mit HartzIV zu tun.

    Ist das Kind deins? Andernfalls gibts ja auch noch Unterhalt fürs Kind vom Vater.

  • Antwort von asmodii 22.08.2012
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    Bei uns waren es für 3 Pers. ca. 1600 Euro. Mein Gehalt wurde mir damals quasi bis dahin aufgestockt. Schulden werden übrigens nicht berücksichtigt. Das ist und bleibt dein Problem. Besser ist, wenn ihr drei auseinanderzieht und sie voll H4 bekommt für sich und das Kind. Sonst weisst du später nicht wofür du arbeiten gehst, das kann ich dir versichern. Mir ging es damals auch so.

  • Antwort von Gelehrter 24.08.2012

    Wahrscheinlich wirst du nichts mehr erhalten.Und wegen den Schulden dafür kommt niemand auf.Du kannst höchstens mal versuchen,ob du Wohnungsgeld bekommst.Stelle da mal einen Antrag,da hast du eher Aussichten.Also Hartz IV Zuschuß eher unwahrscheinlich.Aber lasse nichts unversucht.Mehr als Ablehnung kannst du nicht bekommen.Also würde ich trotzdem mal beides sowohl einen Hartz IV Antrag und einen Wohnungsgeld Antrag stellen.Vieleicht hast du einer der beiden Glück.Ich sage dir aber schon von vornerein.Beides (falls du was bekommen sollterst) wirst du auf jedenfall nicht bekommen.Wenn dann entweder Hartz IV oder Wohnungsgeld.Ich tippe eher auf Wohnungsgeld

  • Antwort von kugelmonsterlea 23.08.2012

    die schulden die du gemacht hast, interessieren keinen menschen. das ist dein ganz privates problem. wenn man sich etwas nicht leisten kann, dann kann man so eine alte mühle zum überteuerten preis halt nicht kaufen. du kannst es gerne noch einmal ausrechnen, aber es wird mit den vielen sonderzahlungen die du über das jahr bekommst, darauf hinauslaufen, dass ihr nix vom jobcenter bekommt. die 300 euro elterngeld deiner freundin werden mit dem kindergeld vollständig angerechnet als einkommen, das deine reicht dicke aus um euch drei durchzubringen. unter umständen wirst du nach der elternzeit auch ihre krankenversicherung mitbezahlen dürfen.

  • Antwort von jowacht 22.08.2012

    Der Bedarf läßt sich ganz einfach berechnen: der Satz für Erwachsene liegt jetzt bei 337 Euro x 2 = 674 Euro plus 219 Euro für 1 Kind = 892 Euro. Das it der Grundbedarf Dazu wird noch anteilige Miete. Die Miete muß aber angemessen sein, das hei´ßt, bei 3 Personen darf sie nur höchstens 75 qm haben. Egal wie groß die Wohnung ist oder wie teuer die Miete ist, das Amt zahlt nur für 75 qm . Den Rest muss man selbst finanzieren. Man kann Sie sogar auffordern, sich eine andere Wohnung zu besorgen, die den Sätzen von Hartz IV entspricht (eigene Erfahrung) Das Amt zahlt die zustehende Miete und die darauf anfallenden Betriebs- und Heizkosten. Aber wie gesagt, immer nur bis zu den Hartz IV Höchstgrenzen

    Schulden interessiert keinen bei Hartz IV. Da genug Einkommen da ist. Die werden das Einkommen, plus anteilmäßig das Urlaubsgeld, anteilig Weihnachtsgeld und die anteilige Prämie zusammen rechnen. Dann kommt noch das Geld der Freundin von insgesamt 484 Euro.(Wobei ich mir nicht sicher bin, dass das Elterngeld angerechnet wird!!) Das Auto mit ca. 20.500 Euro kann eingerechnet werden und dann wird auch schon mal verlangt, das Auto zu verkaufen und von dem Geld dann zu leben und erst danach ist man bedürftig. 20.500 Euro ist halt ein großer Wert.

    Ich meine aber auch gehört zu haben, dass bei unverheirateten Paaren auch getrennt berechnet werden kann, d. h. dass in Ihrem Fall der Mann wahrscheinlich nichts bekommt. Dafür wird für die Frau und das Kind der Grundbetrag berechnet. Und sie bekommt dann praktisch die Hälfte der Miet- u. Nebenkosten, Heizung anteilig, was sie dann natürlich in die Gemeinschaft abgeben muß. Einfach mal einen Antrag stellen, wenn nichts bei rum kommt, dann ist es so. Wohngeld ist bei Bezug von Harzt IV nicht möglich, dieses ist bereits im Satz enthalten.

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