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Harty IV und erben

Frage von Brausepaul Brausepaul

Wenn ein Harty IV Empfaenger erbt ein Haus, welches er veraesern kann. Muss er von dem Ertrag dann etwas von der Unterstuetzung zurueckzahlen? Wenn ja, wie lang waere der anrechenbare Zeitraum?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Es wird komplett angerechnet und muss aufgebraucht werden, bevor es wieder Stütze gibt. Ist auch richtig so...

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    Antwort von ralli16 ralli16

    wenn Du das Haus erbst und dies dann verkaufst,dann wird Dir das als Vermögen angerechnet. Aber lies bitte mal hier. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199e90ac280a.php

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Nein, es muss nichts zurückgezahlt werden. Allerdings wird ab dem Vermögenszufluss (also der Erbschaft) der Anspruch neu berechnet und die Zahlungen werden evtl. gestoppt bis das Erbe verbraucht ist.

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    Antwort von newcomer newcomer

    zurückzahlen nicht aber die laufende Unterstützung wird solange eingestellt, bis der daraus resultierende Gewinn verbraucht wurde

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