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Harty IV und erben

gefragt von BrausepaulBrausepaul am 10.03.2009 um 12:39 Uhr

Wenn ein Harty IV Empfaenger erbt ein Haus, welches er veraesern kann. Muss er von dem Ertrag dann etwas von der Unterstuetzung zurueckzahlen? Wenn ja, wie lang waere der anrechenbare Zeitraum?


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sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 10. März 2009 12:41
3x
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Es wird komplett angerechnet und muss aufgebraucht werden, bevor es wieder Stütze gibt. Ist auch richtig so...


anonym
beantwortet von newcomer am 10. März 2009 12:40
2x
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zurückzahlen nicht aber die laufende Unterstützung wird solange eingestellt, bis der daraus resultierende Gewinn verbraucht wurde


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 10. März 2009 12:41
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Nein, es muss nichts zurückgezahlt werden. Allerdings wird ab dem Vermögenszufluss (also der Erbschaft) der Anspruch neu berechnet und die Zahlungen werden evtl. gestoppt bis das Erbe verbraucht ist.


ralli16
beantwortet von ralli16 am 10. März 2009 12:44
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wenn Du das Haus erbst und dies dann verkaufst,dann wird Dir das als Vermögen angerechnet. Aber lies bitte mal hier. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199e90ac280a.php


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