Brausepaul am 10.03.2009 um 12:39 Uhr
Wenn ein Harty IV Empfaenger erbt ein Haus, welches er veraesern kann. Muss er von dem Ertrag dann etwas von der Unterstuetzung zurueckzahlen? Wenn ja, wie lang waere der anrechenbare Zeitraum?

Es wird komplett angerechnet und muss aufgebraucht werden, bevor es wieder Stütze gibt. Ist auch richtig so...
zurückzahlen nicht aber die laufende Unterstützung wird solange eingestellt, bis der daraus resultierende Gewinn verbraucht wurde

Nein, es muss nichts zurückgezahlt werden. Allerdings wird ab dem Vermögenszufluss (also der Erbschaft) der Anspruch neu berechnet und die Zahlungen werden evtl. gestoppt bis das Erbe verbraucht ist.

wenn Du das Haus erbst und dies dann verkaufst,dann wird Dir das als Vermögen angerechnet. Aber lies bitte mal hier. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199e90ac280a.php