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Hart vier?

gefragt von TippsTipps am 20.09.2009 um 14:11 Uhr

hallo, ich habe da mal eine frage.

ich bin alleinerziehend..mein ey muss für meinen sohn unterhalt zahlen, das ist klar. ich kann leider noch nicht arbeiten gehen, und beziehe jetzt hartz vie (gehe im feb. arbeiten), gestern kam ein brief, warum muss mein ex denn jetzt auch für mich unterhalt zahlen??

wir haben nie zusammen gewohnt..waren eigentlich nie richtig zusammen. am amt sagten sie mir damals, er muss für mich nicht aufkommen, ich habe das noch nie gehört. ich dachte das sei nur bei verheiratetten leuten so.

kennt ihr euch hiermit aus.

danke für die antworten.


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tabeah
beantwortet von tabeah am 20. September 2009 14:14
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seit einigen Jahren nicht mehr. Da du aus bekannten Gründen nicht arbeiten gehen kannst, holt sich das Amt das Geld beim "Verursacher" zurück bzw. er wird zur Kasse gebeten (dein Unterhalt).

Kommentar von Simple_avatar4smallTipps am 20. September 2009 14:17

hallo, erst mal danke. also ist das richtig so..?? das er auch für mich aufkommen muss?? warum sagten die denn beim amt er müsse nicht aufkommen für mich???


anonym
beantwortet von regi54 am 21. September 2009 10:07
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Hallo, Ehegattenunterhalt wird wirklich nur dann fällig wenn man verheiratet war. Eine Aussnahme gibt es nur dann, wenn Eure eheähnliche Partnerschaft eingetragen war.

Habt Ihr nur so zusammen gelebt dann gibt es, ausser Kindesunterhalt, für den Partner/in keinen Unterhalt.

Da Du aber von Deinem Ex schreibst wird er, wenn nach dem Kindesunterhalt noch Geld übrig bleibt Dir den Ehegattenunterhalt zahlen müssen. Falls er Arbeit hat, dann muss er lt. Unterhaltsgesetz 950 Euro netto behalten dürfen. Du kannst das unter Dresdner Tabelle, oder Düsselforfer Tabelle googlen. Falls bei ihm nach dem Kindesunterhalt noch Geld über der Summe von 950 Euro übrig bleibt, dann muss er Dir den Unterhalt zahlen. Die ARGE kann durch die Höhe der Hilfebeürftigkeit reduzieren. Du solltest auf jeden Fall darauf achten, dass Du bei Deiner Scheidung, falls noch nicht geschehen, den Rentenausgleich hast. Das ist für Deine Altersrente wichtig. Seid Ihr noch nicht geschieden, dann würde ich an Deiner Stelle Nägel mit Kpfen machen

mfg regi


anonym
beantwortet von Birgit1957 am 21. September 2009 16:48
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Hallo, ich glaube die wollen sich vor der Zahlung drücken denn ihr wart anscheinend noch nie verheiratet allso besteht auch kein Grund das dein (Ex) zahlen müss.Der Unterhalt für seinen Sohn ist klar und ihr lebt auch in keiner Lebensgemeinschaft.Gruss


anonym
beantwortet von Luna1983 am 21. September 2009 21:46
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Hallo, bis dein Kind das 3te Lebensjahr vollendet hat, muss der Erzeuger (falls er kann) auch für dich aufkommen, nicht nur für das Kind. Das hat nix damit zu tun, ob ihr verheiratet ward, sondern damit, dass du bis zum 3. Jahr von deinem Kind nicht arbeiten und dich selbst verhalten kannst. Das ist der Hintergrund.


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