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Handyvertrag per Telefon und PostIdent Verfahren nicht unterschreiben bzw:nicht annehmen?

gefragt von flojo81 am 08.05.2008 um 22:45 Uhr

Hallo,

ich hab mich letzte woche dummerweiße zu einem handyvertrags-bundle (handy+kaffemaschine+tankgutschein) überreden lassen und hab meine personnalausweißnummer und kontodaten angegeben! alles wurde auch auf band aufgenommen und mit einem ja von mir mündlich bestätigt! morgen soll das packet ankommen und soviel ich weiß schließe ich den vertrag dann mit meiner unterschrift (posident-verfahren) ab! meine frage ist jetzt, ob es möglich ist einfach nicht zu unterschreiben und das packet retour gehen zu lassen und ob mich das irgendwas kosten könnte? oder ob ich es annehmen muss und dann innerhalb der 14tage frist zurück senden soll


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Reply


angelela
beantwortet von angelela am 8. Mai 2008 22:47
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Ich denke, das es reicht, wenn Du die Annahme des Paketes verweigerst..

Kommentar von 0268b77534e0f9c7dba1634bb8a12e95smallangelela am 8. Mai 2008 22:48

Ach so und schau doch mal in die Verwandten Fragen.. Da findest Du bestimmt noch ein paar Tips..


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 8. Mai 2008 22:48
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Schick es gleich mit dem Packetboten wieder mit und sag du verweigerst die annahme!


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 8. Mai 2008 22:49
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Den Vertrag hast du bereits jetzt angenommen, als du ja gesagt hast. Ein Vertrag sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Und nachweisen können die das, weil die das wohl aufgezeichnet habe und du auch der Aufzeichnung zugestimmt hast.
Deshalb solltest du die Ware annehmen. Aber wenn du ein 14tägiges Rückgaberecht hast. Dann kannst du davon gebrauch machen. Wenn es eins ist, was dir Gesetzlich zusteht (Haustürgeschäft, Internetbestellung, Versandhaus...), dann mußt du noch nicht einmal begründen, warum du von dem Recht gebrauch machst.

Kommentar von flojo81 am 8. Mai 2008 23:01

erst mal vielen dank für alle bisherigen und alle folgenden antworten!

@ Der Troll: Ich kenn mich leider nicht aus und kann nicht sagen ob das rückgaberecht mir gesetzlich zusteht. kann nur sagen das alles von einem mobilcom mitarbeiter, telefonisch mit mir abgewickelt wurde! muss ich da etwas begründen?


astrid9773
beantwortet von astrid9773 am 8. Mai 2008 22:50
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Du kannst von deinem 14 Tätigen Wiederspruchsrecht Gebrauch machen.




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