gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!

Handyvertrag am Telefon mit LCD-TV geködert!

gefragt von db1512 am 26.06.2008 um 9:31 Uhr

hallo,

ich weiß das das thema schonmal behandelt wurde bei mir weicht es allerdings etwas ab. mein vater hat sich am telefon überrumpeln lassen und hat sich zwei handys aufschwatzen lassen. sie haben ihn mit nem lcd-fernseher geködert und mein vater ist voll drauf reingefallen da er zu gutgläubig ist.

jetzt weiß ich von dem 14-tägigen widerrufsrecht, nur leider hat mein vater weder ne adresse noch ne telefonnummer von denen. wenn die ware kommt und er die annahme verweigert, kommt dann trotzdem ein kaufvertrag zu stande? wie kann er sonst zurücktreten davon?

habe ihm gesagt er soll nix unterschreiben, aber reicht das oder muß er schriftlic


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

handy (2304)
abzocke (107)
ausnutzen (5)
ähnliche Fragen

Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Juni 2008 09:38
1x
Thumb_up

erstmal muss papier ins Haus kommen für diverse Unterschriften und in dem Falle muss auch ein Widerspruchsrecht auf dem Papier stehen und das sollte ernutzen..


tradaix
beantwortet von tradaix am 26. Juni 2008 09:55
1x
Thumb_up

Klaus0808
beantwortet von Klaus0808 am 26. Juni 2008 09:37
0x
Thumb_up

Grundsätzlich gilt, telefonische Abmachungen führen niemals zu einem Vertragsabschluß. Wenn die Ware kommt soll Dein Vater die Annahme verweigern. Ich hoffe nur er hat keine Angaben zur Bankverbindung gemacht. Ohne Unterschrift geht gar nichts.

Kommentar von Regenmacher am 26. Juni 2008 09:49

Diese Antwort ist falsch, dass es richtig weh tut. Wenn du bei Quelle, amazon oder Neckermann im Internet oder per Telefon bestellst, wo unterschreibst du da?

Bei Verträgen per Telefon oder Internet ist keine Unterschrift nötig, dafür hat man ja das 14 tägige Rücktrittsrecht.


anonym
beantwortet von dolabella am 26. Juni 2008 09:50
0x
Thumb_up

Schau' Dir mal §355 BGB an, die Widerrufsfrist beginnt erst mit der Zusendung der Belehrung, abhilfsweise mit dem Eintreffen der Ware. Also Annahme verweigern und Frist ist gewahrt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 26. Juni 2008 09:52
0x
Thumb_up

Ganz ruhig bleiben.

Das 14 tägige Rücktrittsrecht beginnt erst dann zu laufen, wenn ihr die Belehrung darüber in schriftlicher Form erhalten habt oder aber bei Lieferung der Ware.

D.h., entweder kommt noch ein Brief mit der Belehrung über den Rücktritt oder es kommen die Handys, die ihr dann besser nicht annehmt.




Kommentar von db1512 am 26. Juni 2008 11:12

mein vater hat bereits am telefon seine bankverbindung angegeben. ich weiß das er dafür geprügelt gehört :-) aber ist jetzt nun mal so. wenn das gespräch so war wie er mir sagte, ist das eine riesen abzocke an älteren menschen. was soll mein vater mit 2 handys? kann die bank da was machen, z.b. die abbuchung verweigern? habe ihm gesagt das er nix unterschreiben soll wenn die ware kommt, sich die ganzen schreiben anschauen soll und dann vom kauf zurück treten soll. hoffe das reicht dann! vielen dank schonmal für eure hilfe!!!

Kommentar von db1512 am 26. Juni 2008 11:13

mein vater hat bereits am telefon seine bankverbindung angegeben. ich weiß das er dafür geprügelt gehört :-) aber ist jetzt nun mal so. wenn das gespräch so war wie er mir sagte, ist das eine riesen abzocke an älteren menschen. was soll mein vater mit 2 handys? kann die bank da was machen, z.b. die abbuchung verweigern? habe ihm gesagt das er nix unterschreiben soll wenn die ware kommt, sich die ganzen schreiben anschauen soll und dann vom kauf zurück treten soll. hoffe das reicht dann! vielen dank schonmal für eure hilfe!!!

Kommentar von db1512 am 26. Juni 2008 11:13

mein vater hat bereits am telefon seine bankverbindung angegeben. ich weiß das er dafür geprügelt gehört :-) aber ist jetzt nun mal so. wenn das gespräch so war wie er mir sagte, ist das eine riesen abzocke an älteren menschen. was soll mein vater mit 2 handys? kann die bank da was machen, z.b. die abbuchung verweigern? habe ihm gesagt das er nix unterschreiben soll wenn die ware kommt, sich die ganzen schreiben anschauen soll und dann vom kauf zurück treten soll. hoffe das reicht dann! vielen dank schonmal für eure hilfe!!!

Kommentar von db1512 am 26. Juni 2008 11:13

mein vater hat bereits am telefon seine bankverbindung angegeben. ich weiß das er dafür geprügelt gehört :-) aber ist jetzt nun mal so. wenn das gespräch so war wie er mir sagte, ist das eine riesen abzocke an älteren menschen. was soll mein vater mit 2 handys? kann die bank da was machen, z.b. die abbuchung verweigern? habe ihm gesagt das er nix unterschreiben soll wenn die ware kommt, sich die ganzen schreiben anschauen soll und dann vom kauf zurück treten soll. hoffe das reicht dann! vielen dank schonmal für eure hilfe!!!


Tobias N.
beantwortet von Tobias N. am 27. Juni 2008 12:39
0x
Thumb_up

Das ist keine Abzocke sondern 2 Handyverträge wofür es als Prämie noch einen LCD Fernseher gibt. Die Verträge sind zwar sehr teuer, wennman damit telefoniert aber Abzocke ist das nicht. Er war einfach nur dumm und hat sich überrumpeln lassen. Aber diesen Fehler kann man wieder rückgängig machen.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Lohnt sich ein Handyvertrag ?

    Welches Samsung-Handy könnt ihr empfehlen?

    Ab wann lohnt sich ein Handyvertrag?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.