Hallo! also vorweg: ich möchte jetzt nicht hören "warte doch noch den Monat" -ICH KANN NICHT!:D also ich bin 17 werde aber am 20januar 18jahre alt! ich habe einen nebenjob bei dem ich durchschnittlich 200euro verdiene. Ich möchte mir das iphone 3g 16gb holen mit dem tmobile vertrag complete m. Da ich unter 25 bin bezahle ich 10euro weniger sprich 39,90 euro monatlich+150euro einmalig! dürfte ich mir das handy jetzt schon holen? im bgb steht zumindest im § 110 BGB Ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist ein vom Minderjährigen geschlossener vertrag von Anfang an wirksam, wenn die vertragsgemäße Leistung aus Mitteln bewirkt wird, die der Minderjährige zu diesem Zweck erhalten hat oder zur freien Verfügung vom gesetzlichen Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. Meine gesetzlichen Vertretter (Eltern) würden zustimmen und das geld habe ich! ("Dritte" meint meinen Nebenjob durch den ich das geld bekomme oder?) außerdem könnte ich meinen kontostand vorlegen der beweist das ich das geld habe und hätte. Könnte ich also am samstag mir das handy kaufen gehen oder nicht? ich könnte natürlich auch meine eltern darum bitten den vertrag über sie laufen zu lassen aber das wollen sie nicht und den vertrag umzuschreiben in
ich habe mich nun mal für den vertrag entschieden. es sind außerdem 39,00euro mit internetflat 100freiminuten und 40frei sms. und außerdem kriege ich auch nochmal etwas taschengeld jeden monat und mache meinen zivildienst demnächst wo es dann auch nochmal 300obendrauf gibt. aber darum geht es jetzt auch nicht. ich könnte auch in der bahn betteln gehen um den vertrag bezahlen zu können. ist mir also egal was ihr davon haltet:) die frage lautet immernoch ob ich mir den vertrag irgendwie vor dem 18ten holen kann!
Bei vielen ging es mit einem Handyvertrag los und später mit 20 der große Wunsch nach Auto, Möbel etc.! Mit 21 waren sie so Überschuldet, das es für ein ganzes Leben reichte.
Willste arbeiten nur für Fehler und es bleibt dir später nichts mehr von deinem Lohn, dann mach Verträge und die noch vor deinem 18. !?
Gruß Huckel
Kauf dir ein gutes gebrauchtes und ne Prepaidkarte von Blau.de dazu. 9 Cent die Minute in alle Netze und ne zubuchbare Internetflat für monatlich 9.90, die du sogar noch mit Monatsfrist immer kündigen kannst. Mach daß so !
Ein Vertrag geht auf deine Bonität, das heißt, jede Verhaltensweise in deiner Zahlungsmoral spiegelt sich in deiner Schufa wieder.
Wenn du dir die erst einmal versaut hast mit so einem Vertrag, biste für sehr lange Zeit gekennzeichnet in deinem Leben.
Deshalb rate ich dir ab einen Vertrag für ein Handy abzuschließen. Die Kosten dafür können leicht aus dem Rahmen gehen.
Gruß Huckel
darum geht es doch gar nicht! die frage ist immernoch ob ich mir den vertrag IRGENDWIE schon vor dem 18ten lebensjahr holen kann ohne das der vertrag auf meine eltern ausgeschrieben wird

bei so einem teueren vertrag,würde ich es mir genau überlegen,ob ich noch warten kann oder nicht.
ok gibt es nicht andere möglichkeiten drum rum zu kommen ohne das meine eltern den vertrag unter ihrem namen einen monat lang laufen lassen müßen um ihn dann in einem monat umschreiben zu lassen?

Taschengeldparagraph zählt nicht bei Laufzeitverträgen.

ich kratz mich mal am Kopf und überlege, wie jemand, der 200 Euro im Monat hat mindest 49 Euro nur für den Besitz des Hnday ausgeben will und kann
aber voll geschäftsfähig bist du erst ab 18, ob es dir nun passt oder auch nicht..

Du bist aber erst ab 18 geschäftfähig, ob es dir nun passt oder nicht.
Was sich hier so schön "flat" schimpft, das ist in Wirklichkeit kein Flat sondern ein Vertrag mit Mindestumsatz. Wenn ich mir das so ansehe - ein schlechtes Geschäft.
das ist eine flat, der complete s ist keine flat. beim complete m ist es eine flat ! oder sehe ich das falsch?
Eltern entscheiden
Bei Verträgen von Minderjährigen entscheiden die Eltern. Wenn ein Jugendlicher unter 18 Jahre alt ist, müssen seine Eltern oder seine Erziehungsberechtigten dem Handy-Vertrag ausdrücklich zustimmen.
Volljährigkeit
Nur wer volljährig ist, darf einen Vertrag abschließen. Ein von einem Jugendlicher unter 18 Jahren unterschriebener Handyvertrag ist "schwebend"! Erst wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte zustimmen, wird er gültig.
Keine Bezahlung
Wenn Mobilfunkunternehmen die Kosten, die durch einen solchen "schwebenden" Vertrag anfallen, einfordern wollen, muss nicht bezahlt werden.
Wichtig:
Diese Bestimmung gilt aber nicht, wenn Jugendliche - zum Beispiel Lehrlinge - bereits über ein eigenes Einkommen verfügen, sodass die Anschaffung und die Erhaltung eines Handys im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ist.
Quelle: http://burgenland.orf.at/magazin/imland/thema/stories/230185/