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Handyverbot an Schulen, in wie weit ist es durchziehbar?

gefragt von Qfine am 20.10.2009 um 13:12 Uhr

Guten Tag, schon seit langen frag ich mich ist es überhaupt rechtlich erlaubt, einen Schüler, dass Handy zu entziehen, wenn er es gerade benutzt, auch wenn dies in der Schulordnung steht, scheint mir dies doch etwas skeptisch. Weis darauf jemand eine antwort, ob ein Lehrer einen Schüler überhaupt das Handy abnehmen darf???

MFG

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Schule x 23.272 Handy x 21.621 Verbot x 176

Schafilein
beantwortet von Schafilein am 20. Oktober 2009 13:13
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Ja darf er wenn es so in der Schulordnung steht! Die Handys soll man immer ausgeschaltet im Rucksack lassen oder eben Schulranzen! Ich finde es auch berechtigt und gut so!


soust
beantwortet von soust am 20. Oktober 2009 15:58
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Natürlich ist das Wegnehmen durch die Schulordnungen gedeckt - das ist klar. Weniger klar erscheint mir, ob diese Regelung in den Schulordnungen rechtens ist. Da wäre es interessant zu wissen, ob das schon einmal jemand gerichtlich hat klären lassen, denn das scheint mir eine Grundsatzfrage zu sein.

Nicht, dass ich dafür bin, eingeschaltete Telefone an Schulen zu erlauben oder Störungen durch andere Gegenstände, es geht mir nur um die Frage, ob das Abnehmen berechtigt ist. Ob es den Schülern andererseits lieber wäre, dafür gleich einen Verweis zu kassieren und dafür das Telefon bei sich behalten zu dürfen, ist ohnehin fraglich;))

Kommentar von Ae139b33268427c1dcac0cd1059d130csmallDickeBohne am 21. Oktober 2009 07:45

Ich bilde mir ein, von einem Präzedenzfall gelesen zu haben. Da hieß es, dass die Abnahme des Handys über die Unterrichtsstunde hinaus nicht statthaft wäre. Wenn ich mich richtig erinnere, war davon die Rede, dass das Handy für das (neue) Sicherheitsgefühl unentbehrlich geworden ist osä. Es gab dazu einen Aushang bei uns.

Kommentar von 622a0a9071a62222d3609db9c8991a7fsmallsoust am 21. Oktober 2009 13:47

Danke für die Info!


swallowtail
beantwortet von swallowtail am 20. Oktober 2009 13:13
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Ja, der Lehrer darf!

Und er kann dir es auch erst wieder in deiner Freizeit geben.

In allen Schulen, zumindest hier in Bayern, ist Handyverbot, und das zu Recht.

Du darfst es dabei haben und außerhalb des Schulgeländes und der Schulzeiten damit telefonieren.


BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 20. Oktober 2009 13:13
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Ich ziehe heute sogar Handys von meinen Mitarbeitern ein wenn sie sich nicht an das Handyverbot halten so einfach ist das!

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 20. Oktober 2009 13:15

Da würde ich dir aber schön was husten. Abmahnung darfste schreiben - mehr aber auch nicht.

Kommentar von 394c0aafb7982534e44ee6fd2e384b73smallBigKingXXL am 20. Oktober 2009 13:17

Ich glaube diese Lösung ist für meine MA besser, sonst hätten die schon jede Menge Abmahnungen.


DickeBohne
beantwortet von DickeBohne am 21. Oktober 2009 07:42
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Wir müssen alle lernen, sinnvoll mit dem Handy umzugehen. Lehrer, wie auch Schüler. So sollte JEDER auf dem Teppich bleiben, wenn es mal klingelt. Ich persönlich bin sehr froh darüber, dass es heute Handys gibt; dass man als Lehrer in Notfällen Hilfe holen kann, ohne aus der Situation heraus zu gehen (das gilt bei Problemen mit Schülern genauso wie in schwierigen Krankheitsfällen) und dass auch Schüler in der Lage sind, sofort Hilfe anzufordern. Das Handy ist etwas, worauf ich nie mehr verzichten möchte. Wenn Schüler sich nicht gegenseitig anklingeln würden, sich nicht im Unterricht Handystreiche spielen würden oder Mama darauf verzichten könnte während der Unterrichtszeit anzuklingeln , käme auch niemand auf die Idee sich so aufzuregen, wenn dann doch mal ein Handy klingelt. Ich denke, das relativiert sich mit der Zeit und der Erfahrung im Umgang mit den neuen Kommunikationsmitteln. Es ist zum Beispiel auch total spannend zu sehen, wie Schule damit umgehen wird, dass jeder billig und zu jeder Zeit Internetzugang haben kann.


anonym
beantwortet von sniper20 am 20. Oktober 2009 16:01
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ich find des dumm da auch viele lehrer ihr handy an haben und wenn wir schüler es einmal vergessenn aus zu machen wird es uns weggenommen


Paperkite
beantwortet von Paperkite am 20. Oktober 2009 13:22
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Ja und das Zauberwort heisst "Hausrecht"! Im Prinzip könnten Deine Eltern in ihrer Wohnung dem Vermieter das Handy verbieten. Als Nutzer, Mieter, Pächter etc. kannste in einen 4 Wänden fast alles verbieten oder zulassen. In Gaststätten funktioniert das auch so: Hausverbot ohne Begründung ist absolut zulässig.


DerSteppenwolf
beantwortet von DerSteppenwolf am 20. Oktober 2009 13:16
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ja natürlich darf er das


Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 20. Oktober 2009 13:15
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Schau mal hier, ich hab da mal einen Tipp zu geschrieben:

http://www.gutefrage.net/tipp/darf-mein-lehrer-in-mir-mein-handy-abnehmen

.

Immer wieder kommt hier die Frage ob ein Lehrer/in einem Schüler/in das Handy abnehmen darf evtl. sogar für einen längeren Zeitraum.

Also rechtlich sieht es so aus,ich war früher jahrelang Schulsprecherin, deshalb habe ich mich mit diesem "Problem" mehr als einmal auseinander setzen müssen...

Kinder und Jugendliche müssen lernen, mobile Kommunikation und soziales Verhalten zu kombinieren. Denn auch die Mitnahme von Mobiltelefonen in die Schule wird vom Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung abgedeckt.

Wer sich weigert das Handy während des Unterrichts auszuschalten, riskiert die Beschlagnahme.

Was für Mobiltelefone gilt auch für andere "elektronischen Ablenker"

Lehrer sind befugt, dir Gegenstände aller Art für die Dauer der Unterrichtszeit wegzunehmen bzw. so lange aufzubewahren, bis keine Störung mehr zu befürchten ist. (Nach Unterrichtsende) Natürlich bleibt der beschlagnahmte Gegenstand dein Eigentum und ist dir wieder auszuhändigen!


olio309
beantwortet von olio309 am 20. Oktober 2009 13:14
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Handy einfach Lautlos stellen. Dann merkt es der Lehrkörper erst gar nicht!

Kommentar von D17783f5b15f6efd35a194e2754f7c09smallKRASHTEAM am 21. Oktober 2009 15:52

oho leerkörper^^


Pantex
beantwortet von Pantex am 20. Oktober 2009 13:14
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Wenn es in der Schulordnung steht - ja!

Da die Schulgesetze nicht bundesweit, sondern auf Länderebene geregelt sind, gibt es demzufolge auch kein allgemeingültiges Gesetz.

Und es ist imho auch richtig so. Was hat das Handy in der Schule zu suchen? Muss man da unbedingt erreichbar sein?


anonym
beantwortet von Kolibry am 20. Oktober 2009 13:14
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Soweit ich weiß, ist deine/Ihre ??? Entscheidung richtig. Die Schüler dürfen sich nicht alles erlauben. Bei der Arbeit geht das ja auch nicht. Wenn sie das in der Probezeit machen, fliegen sie hochgrantig raus. MEINE MEINUNG DAZU


anonym
beantwortet von suserl am 20. Oktober 2009 13:14
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ja also ein Lehrer darf freilich das Handy wegnehmen, muss es aber spätestens nach der Schulstd. oder halt Unterrichtsende wieder dem Schüler geben...


treulose
beantwortet von treulose am 20. Oktober 2009 13:14
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Bei uns ist alles noch sehr human und harmlos und der Schule stehen viele Rechte zu da sie erzieherische Aufgabe haben. Natürlich darf er dein handy nicht bei ebay verhökern


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 20. Oktober 2009 13:13
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Wenn die Schulordnung es besagt, dann ist es doch in Ordnung. Die Lehrer haben HAUSRECHT. Also darf der Lehrer auch das Handy abnehmen, der Schüler bekommt es ja wieder bzw. die Eltern, die es sich abholen können.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 20. Oktober 2009 13:13
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Ganz klar, wer sich über diese Anordnung hinwegsetzt, muß mit zeitweiligen Verlust desselben rechnen. Kein wenn und aber.


anonym
beantwortet von Lady5 am 20. Oktober 2009 13:13
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Ja darf er....Ende aus!


anonym
beantwortet von Kerridiss am 20. Oktober 2009 13:13
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Man könnte in die Wände entsprechende Funkabschirmungen einarbeiten, dann funktionieren die Handys im Schulhaus garnicht! Damit müsste man auch keinem Schüler sein Handy wegnehmen!

Kommentar von murkeltimo am 20. Oktober 2009 13:19

Dann sollen es auch die Schüler bezahlen, die sich nicht an die Auflagen halten, und nicht die Allgemeinheit.


principessa77
beantwortet von principessa77 am 20. Oktober 2009 13:13
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also an den Privatschulen wie Waldorf ist es nicht erlaubt......

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 20. Oktober 2009 13:15

eigentlich schade, da könnten die "lieben kleinen" zum Klingelton ihren Namen tanzen........

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 20. Oktober 2009 13:16

Da lernt man ja auch so dolle Sachen, wie seinen Namen zu tanzen. ;-)


Nellina
beantwortet von Nellina am 20. Oktober 2009 13:13
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Wenn es in der Schulordnung verankert ist, darf der Lehrer es sicherlich.


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 20. Oktober 2009 13:13
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Jupp, gibts irgendwo sogar einen Paragraphen für, den einige Schüler in der Regel sehr genau kennen.

Das Handy muss nach Unterrichtsschluss allerdings wieder ausgehändigt werden.


anonym
beantwortet von honoria am 20. Oktober 2009 13:12
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warum sollte er es nicht dürfen? du weißt dass du es nicht mitbringen darfst und du bekommst es ja wieder


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