Ein Freund hat mir den Tipp gegeben, dass man sich vor dem Abschleppen seines Auto durch eine Handynummer im Auto schützen kann, wenn man z.B. Falsch parkt. In dem Fall müsste man zuerst angerufen werden, bevor das Auto abgeschleppt wird, womit man somit evtl. die Möglichkeit hat, das Auto umzusetzen. Ist dies korrekt?
Das kann man so pauschal nicht sagen. In der Vergangenheit wurde zwar einmal so von einem Gericht entschieden, als der Besitzer eines abgeschleppten PKW geklagt hatte, jedoch waren in dem Fall einige bestimmte Voraussetzungen gegeben. Zum einen ließ sich der Situation eindeutig entnehmen, dass der Besitzer des Fahrzeuges in der Nähe und zu erreichen ist und zum Anderen lag eine Notsituation vor, die das Verhalten des Klägers rechtfertigte. Nur in dem Fall kommt dies überhaupt in Betracht. Und selbst dann gelten strenge Kriterien, man kann sich also keinesfalls sicher sein. Dies alles gilt schon gar nicht, wenn ersichtlich ist, dass das Verhalten, einen Zettel in das Auto zu legen, um schnell einen Parkplatz zu bekommen, Routine ist.

Das ist absoluter Quatsch, vielleicht hat es ja mal bei Deinem Kumpel geklappt, aber normalerweise schützt das nicht vor abschleppen!
kommt drauf an wie schnell man ist. Es ist ja niemand gezwungen genau in das Auto zu schauen ob da eine Handynummer rumliegt und dann noch Geld dafür auszugeben nur weil jemand sich nicht an die Gesetze hält. Sollte der Abschleppwagen schon informiert sein, müssen mindestens die halebn Gebühren bezahlt werden, auch wenn man vorher selbst wegfährt

Wenn der Abschleppdienstfahrer gut drauf is haste vielleicht Glück
Die Handynummer bringt nur insofern was, alsdass dich die Politessen (aus Kulanz!) anrufen können. Es schützt nicht grundsätzlich vorm Abschleppen. Schon gar nicht vorm Strafzettel.

Kann helfen, wenn Du einen netten Polizisten hast. Das Abschleppunternehmen will abschleppen, wenn die schon mal kommen, sonst können die ja nicht kassieren.
Ein Gerichtsurteil darüber hier (auch der Zettel mit der Telefonnummer bringt oft nichts)
das liegt allein im ermessen der "politesse". anrufen müssen sie nicht - sie können dies tun.

Das ist absoluter Blödsinn. Abgeschleppt wird ein Auto welches im Halteverbot steht, im eingeschränkten Halteverbot mit Behinderung oder wenn es auf einem Behindertenparkplatz steht. In einem solchen Fall ist man selbst Schuld und die Mobilnummer hinter der Windschutzscheibe ist witzlos.

wenn du glück hast, wird dir die chance gegeben: es kommt wie so häufig auf den einzelfall an. steht das auto verkehrsbehindernd, kann es für die leute vom ordnungsamt u.u. schneller zur entfernung des fahrzeugs kommen, wenn der fahrer es selbst wegfährt, als wenn erst auf den abschlepper gewartet werden muß. fazit: die handynummer zu hinterlassen schadet nicht nützt aber vielleicht auch nix.
Ich fürchte nein. Denke, man muß großes Glück haben und einen verständigen Beamten. Da gibt es noch den anderen Fall, wo man parkt, wo kein Verbotsschild ist, aber das abgestellte Fahrzeug eine "Behindeung" darstellt. Da gibt es auch ein dickes Protokoll, bzw. es wird abgeschleppt.