Handyankauf unwissentlich gestohlenes Handy angekauft

4 Antworten

In Betracht käme eine Bestrafung nach § 259 StGB. Demnach hättest Du dich strafbar gemacht, wenn sich Dir nach Lage der Umstände geradezu hätte aufdrängen müssen, dass das Handy gestohlen ist. Das liegt meist dann vor, wenn der Preis soweit unter Marktpreis liegt, dass kein vernünftiger Mensch arglos bleiben kann. Spätestens dann hättest du aus eigenem Gewinnstreben heraus billigend in Kauf genommen, dass das Handy eben doch gestohlen ist. Dafür spricht zum Beispiel der doch merkwürdige Umstand, dass Du "vergessen" hast, den Kaufpreis auf den Ankaufvertrag zu schreiben. Dies ist doch einigermaßen verwunderlich, weil der Kaufpreis absolut zu den sogenannten essentialia negotii eines Kaufvertrages gehört und diese üblicherweise nicht vergessen werden. Mit anderen Worten scheint mir Deine Geschichte nicht ganz rund.

Das Handy war 380 wert und ich habe 300 euro bezahlt. Wenn es wirklich hart auf hart kommt muss der Dieb ja auch einen Preis nennen den er für das Handy bekommen hat. Weil den Dieb muss die Polizei ja haben da sie sonst nich auf mich gekommen wären.

Kommischerweisse habe ich es Wirklich vergessen. mfg

@Hollywood1443

25% unter Marktwert ist zwar schon seltsam aber aus diesem Umstand alleine wird man Dir wohl noch keinen Strick drehen. Sicherheitshalber schadet es allerdings nicht, wenn Du einen Rechtsanwalt beauftragst Deine Rechte wahrzunehmen, denn wie gesagt Deine Geschichte erscheint mir nicht ganz rund :)

Das ist ein ziemlich schwerer Fall. Bei so einem Fall geht es um die reale Gläubigkeit (oder so ähnlcih heißt des). Wenn du das Handy für einen normalen Preis gekauft und es so keine Anhaltspunkte dafür gab das es geklaut ist, wirst du keine Strafe bekommen. Wenn du das Iphone aber für zum Beispiel 20 € angekauft hättest, hätte dir auffallen müssen das mit den 2 Typen was nicht stimmt. Aber ich denke mal das es auf das oben genannte hinausläuft und du dir keine Sorgen machen musst. Am besten ist du frägst mal auf eine Polizei inspektion nach.

Hoffe konnte dir helfen.

Normalerweise keine, da Du nicht vorsätzlich gehandelt hast. Wenn Du das Phone noch gehabt hättest, wäre es beschlagnahmt worden und Deine Kohle futsch. Ist trotzdem besser, wenn man Handys ankauft, sich die Rechnung oder zumindest den Personalausweis zeigen zu lassen... weniger Probleme!

er füllte mir einen Ankaufsbeleg aus (Mit Ausweiss-Nummer) und bestätigte mir mit seiner Unterschrifft das , dass Handy sein eigentum ist.

ich denke mal, da hast du alles richtig gemacht.