jason69 am 14.05.2009 um 17:09 Uhr
Hallo zusammen
Ich habe mir ein gebrauchtes Handy gekauft. Dies war vor 2 Monaten...der Vorbesitzer hatte es kurz vorher zu Reperatur weggebracht. Ich dachte mir toll, alles wie neu/ Garantiefähig ist es auch (Rechnung vom 23.09.2007) also machste nichts falsch.
Handytyp: Nokia E90 Communicator
Ich kaufte es also und probierte es zuhause aus. Extrem lautes rauschen während man telefoniert, also ab in nen Shop und auf Garantie wieder reparieren lassen. Ich habe es am 01.04.2009 wieder bekommen. Softwareupdate sowie Hörmuschel wurden ersetzt. Heute gleiches Probelm erneut...also wieder ab in den Shop und Problem geschildert. Die nette Dame sagte mir, ich solle mich an den Shop wenden, wo ich es gekauft habe, die würden es wandeln...so wäre es bei Ihnen üblich.
Also wieder nach hause und email verkehr eröffnet (Internetshop):
...nun ist der Internetshop der Meinung Zitat : "Leider können wir Ihre Reklamation bezüglich des Nokia E90 mocca B-Ware nicht annehmen, da eine Gewährleistung nicht an Dritte übertragbar ist und die von uns seinerzeit eingeräumte einjährige Frist für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Artikeln (B-Ware) bereits abgelaufen ist.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen vor diesem Hintergrund nicht weiterhelfen können. "
Es ist jedoch kein vermerk auf der Rechnung das es sich um b-ware handelt?? Was kann ich tun???


Die Tatsache, dass Dritte keine Gewährleistung geben müssen, ist falsch. Sollte das Handy nicht als B-Ware deklariert worden sein, so bestehen mindestens 24 Monate Garantie. Jedoch müsstest du, da du rechtlich betrachtet in der Beweispflicht bist, dies nachweisen können.
jason69 am 14. Mai 2009 17:19 danke für deine antworten.
Dritte meine ich im sinne, das ich nicht neuerwerber des handys bin und daher keinen anspruch auf gewährleistung hätte!
Zitat: Leider können wir Ihre Reklamation bezüglich des Nokia E90 mocca B-Ware nicht annehmen, da eine Gewährleistung nicht an Dritte übertragbar ist und die von uns seinerzeit eingeräumte einjährige Frist für Gewährleistungsansprüche bei gebrauchten Artikeln (B-Ware) bereits abgelaufen ist.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen vor diesem Hintergrund nicht weiterhelfen können.
Ich kann beweisen das es keine B-Ware ist, da es nicht auf der Rechnung steht. Reicht dass?
das 1. jahr wäre um! Jedoch geht aus der Rechnung nicht hervor, das es b-ware ist!
ist nun 2. jahre gewährleistung richtig oder nicht???
Sie sagen außerdem, gilt die gewährleistung für dritte nicht??? Das kann ich kaum glauben da beim auto ja auch die gewährleistung nicht erlischt, nur weil ich es verkaufe?