gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

15 

Handy vertrag abgeschlossen auf meinen namen muss ich zahlen?

gefragt von Hoppat am 11.12.2007 um 20:32 Uhr

Hallo ich habe ein Problem mit einem Handyvertrag der per tele abgeschlossen wurde…

Ich hatte für meinen Sohn ein Vertrags-Handy geholt das er 2 Jahre lang nutzte unter meinem Namen 2 Monate vor Vertrags ende wurde mein Sohn morgens von einer Vertreterin des Mobilfunkbetreibers angerufen sie fragten ihn ob er denn vertrag um 2 Jahre verlängern wolle er antwortete ja

Hier jetzt das porblem ich wollte erstens nicht das mein Sohn denn vertrag verlängert ( er tat es trotzdem unter meinem Namen )er ist noch unter 18 ( somit doch nicht voll geschäftsfähig oder?) und ich wusste nix von diesem vertrag dennoch bekam ich vor einer Woche eine Rechnung von 40


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

handy (2853)
Falle (15)
HändyvertragSchulden (1)
ähnliche Fragen

Reply


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 11. Dezember 2007 20:51
4x
Thumb_up

Du schreibst nicht, ob der Telefonkontakt über besagtes Handy stattfand oder über Euer Festnetztelefon. Falls über Handy, dann konnte die Vertreterin davon ausgehen, dass Du oder ein berechtigter Vertreter am Telefon ist.

Ich würde der Vertragsverlängerung erstmal trotzdem widersprechen und anzweifeln, dass Du die Zustimmung gegeben hast. Soll doch der Telefonanbieter versuchen nachzuweisen, dass Du die Zustimmung zur Verlängerung gegeben hast. Du bist Vertragspartner und hast aber einer Vertragsverlängerung nicht zugestimmt. Dein Sohn hatte keine Vollmacht, auf Deine Rechnung Geschäfte zu tätigen. Dass er das Telefon nutzt, spielt hierbei keine Rolle. Es ist ja nicht 100% auszuschließen, dass ein Dritter (Arbeitskollege, Gast o.ö.) das Telefon abgenommen hat, als besagter Anruf kam. Du bzw. Dein Sohn sollten das Handy/Vertrag allerdings nach Ablauf der 2 Jahre nicht genutzt haben, sonst könnte man aus der Nutzung im Prinzip auch ein Einverständmnis ableiten.


regideur
beantwortet von regideur am 11. Dezember 2007 20:39
3x
Thumb_up

Dein Sohn kann Deinen Vertrag nicht verlängern. Er könnte nur eigene Verträge verlängern und Da hast Du auch noch einiges mit zu reden. Geh zu dem Mobilfunkbetreiber und mach ihn auf das "Missverständniss" aufmerksam. Fordere Dein Geld zurück (Frist setzen!!!) wenn Du schon gezahlt haben solltest.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 11. Dezember 2007 20:40
2x
Thumb_up

Schick' die Rechnung zurück, schildere, dass sie nicht mit Dir, sondern Deinem Kind gesprochen haben. Hast Du noch normale Kündigungsfrist oder ist die rum?Zur Not wende Dich an einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale. Welcher Mobilfunkbetreiber war das?


anonym
beantwortet von Any5000 am 11. Dezember 2007 20:55
1x
Thumb_up

Da er noch Minderjährig ist ist es Gesetztlich Verboten Veträge abzuschliessen.


rudraz
beantwortet von rudraz am 11. Dezember 2007 20:44
0x
Thumb_up

Es muss ja irdend etwas unterzeichnet worden sein. Einfach per telefon, geht das nicht ohne weiteres. Schließlich soll es ja ein rechtsgültiger Vertrag sein und ohne Unterschrift ist dies nicht rechtsgültig.




Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 11. Dezember 2007 21:54

Du hast lange nichts mehr geschäftlich getätigt oder? Leider ist es momentan nicht mehr erforderlich das man eine Unterschrift leistet um ein Abo abzuschließen. Das beste Beispiel dürften die Klingelton-Abos fürs Handy sein. Eine SMS an irgendeine Nummer geschickt und schon hast Du ein Abo. Da brauchst Du nicht mehr Unterschreiben.

Du hast allerdings sobald etwas schriftliches kommt ein Widerrufsrecht von dem Du gebrauch machen kannst. Und das genau sollte der Typ jetzt machen. Einfach sagen, dass er den Vertrag nicht verlängern wollte.


paradies
beantwortet von paradies am 11. Dezember 2007 20:59
0x
Thumb_up

Ich schaue jetzt gleich im ZDF von 21 - 21 Uhr 45 "Bei Anruf Abzocke" mit Günter Wallraff. Ich hatte es in einer Vorschau gesehen. Ist bestimmt interessant. Vermutlich hat es nichts mit Handyverträgen zu tun, aber vielleicht bekommt man irgendwelche Tipps.


gerhanss
beantwortet von gerhanss am 11. Dezember 2007 22:00
0x
Thumb_up

Also, irgend etwas scheint hier nicht so richtig mit der Fragestellung zu sein. Meines Wissens werden Mobilfunkverträge immer mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten (2 Jahre ) abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist (diese beträgt in der Regel 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit) kündigt. Deshalb ist es überhaupt nicht relevant. Ein Anruf zur Verlängerung des Vertrags, zwei Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit hat keine Auswirkungen. Da der Vertrag nicht gekündigt wurde läuft er automatisch weiter. Es helfen da auch nicht die klugen, falschen unüberlegten Antworten einiger "Ratgeber" hier, die nur des Schreibens wegen hier ihren Senf abgeben. Noch einmal sei ausdrücklich betont! [b]Eine Willenserklärung gegenüber dem Mobilfunkbetreiber zur Weiterführug eines Vertrags bedarf es nicht, da dieser automatisch wenn nicht gekündigt weiter Bestand hat.[/b]


Patron
beantwortet von Patron am 11. Dezember 2007 23:42
0x
Thumb_up

normalerweise verlängern sich die handy-verträge nach 24 monaten automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. da hier immerhin telefonisch gefragt wurde nach verlängerung, ist jetzt die frage: hattest du fristgerecht gekündigt, so dass an sich eine klare situation bestanden hatte? in dem fall ist die mündliche vertragsverlängerung durch einen minderjährigen sohn wohl als missverständnis aufzuklären. aber dann darf natürlich auch nicht mehr damit telefoniert werden! wenn du aber einfach die frist zum rechtzeitigen kündigen versäumt hast, bist du leider dran mit zahlen. such nach dem vertragstext!




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Rücktritt Auf Handy und Rufnummer?

    Rücktritt?

    Wo bekomme ich ein günstiges Handy ohne Vertrag???



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.