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Handy-Diebstahl: Muss der Verlust der Polizei oder Versicherung gemeldet werden?

gefragt von rotebeeren am 06.08.2009 um 11:35 Uhr

Einer Freundin von mir wurde am Wochenende das Handy geklaut. Sie verließ für 30 Sekunden ihren Wagen, hat ihn deshalb auch nicht abgeschlossen, weil er direkt vor dem Laden parkte. Innerhalb dieser kurzen Zeit wurde ihr das Handy aus dem Wagen geklaut. Muss sie den Diebstahl eigentlich der Versicherung oder der Polizei melden oder ist man beim Handy chancenlos und bekommt auch nichts erstattet?

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Finanzen x 23.691 Handy x 21.177 Versicherung x 5.650 Polizei x 1.996 Diebstahl x 680 klauen x 89 Handy-Klau x 2 Verlust melden x 1

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justii
beantwortet von justii am 7. August 2009 12:59
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Hilfreichste Antwort

Bei der Polizei muss sie es auf jeden Fall anzeigen.

Allerdings kann es dort dazu kommen, dass sie selbst zunächst eine Strafe zahlen muss, da sie den Diebstahl durch das "Nichtabsperren" geradezu herausgefordert hat.

Es kostet übrigens auch Strafe, wenn nichts passiert, aber eine Polizeistreife ein Fahrzeug sieht, das nicht abgesperrt herum steht. Es ist also nicht nur fahrlässig, sein Fahrzeug nicht abzusperren sondern es ist auch dumm!

Der Versicherung sollte sie es auf jeden Fall auch melden, ich befürchte aber, dass sie von dieser keine Entschädigung bekommen wird, eben weil sie den Diebstahl selbst herausgefordert und damit begünstigt hat. Tja, Pech auf ganzer Linie.

Vielleicht siehst Du Dir mit Ihr mal die Versicherungsbedingungen einer solchen Handy-Versicherung an: http://tinyurl.com/nmufh2

Dann kann Sie das Ganze besser nachvollziehen.

Sie sollte es auf jedem Fall auch dem Provider melden, damit mit der Handy-Karte kein Quatsch getrieben werden kann.

Gruß justii


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cheezy
beantwortet von cheezy am 6. August 2009 11:37
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Sowohl Polizei, als auch Versicherung melden. Aber wenn sie Pech hat, bekommt sie nichts erstattet, da sie den Wagen nicht abgeschlossen hat.


Holzhamster
beantwortet von Holzhamster am 6. August 2009 11:37
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Sie kann es beiden anzeigen, aber eigentlich ihr eigenes Verschulden, von daher nix Geld!


QuestionIt
beantwortet von QuestionIt am 6. August 2009 11:36
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Beides.


anonym
beantwortet von Hammerfall1989 am 6. August 2009 11:39
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würde es an beide melden...wenn du glück hast bekommst du von der versicherung den schaden ersetzt war bei mir zumindest so...


anonym
beantwortet von WhiteWolf82 am 6. August 2009 11:39
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Du mußt angeben, dass der Wagen verschlossen war und dann der Polizei melden, sonst gibt es nicht wieder, wenn du eine Teilkaskoversicherung hast. Mir haben sie gestern auch das Auto aufgebrochen und da ich nur ne Haftpflicht fürs Auto habe, bekomme ich nix wieder.


brunhilde45
beantwortet von brunhilde45 am 6. August 2009 11:38
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bei fahrlässiger Handlungsweise zahlt keine Versicherung. Es ist ein Trugschluss,sich darauf verlassen zu wollen.

MIr wäre die SChreiberei zu viel.

Sperr den Account beim PROVIDER;melde es der Polizei....und hak es ab.Bzw.die Freundin. Nervenschonender und-nicht zu zeitaufwändig.


knautsch
beantwortet von knautsch am 6. August 2009 11:37
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bei 30 sec. hät ich im Geschäft gefragt wos Telefon is, von da angerufen, gebeten klingeln zu lassen, rausgerannt und geschaut bei wem es in der Tasche klingelt.

Aber Versicherung melden und Polizei wäre ratsam.

Kommentar von 018bb69faebbd68b1331c0132cdea242smallbrunhilde45 am 6. August 2009 11:40

den möchte ich sehen,der SO reagiert und spontan,beim DEM Schreck und Ärger mit dem geklauten Handy ;-)...

Kommentar von 54fa6144129a24e23aeef5d576765125smallknautsch am 6. August 2009 11:42

jap ich weis, macht vermutlich keiner, aber is mir halt gerade so eingefallen. Ich hoffe es war kein allzu teures handy.


Kroeger
beantwortet von Kroeger am 6. August 2009 11:37
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melden und sperren lassen, sonst kommt es zu bösen überraschungen


belmondo
beantwortet von belmondo am 6. August 2009 11:36
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ich würde beides vorschlagen


dean1990
beantwortet von dean1990 am 6. August 2009 11:36
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ich würde es nur der versicherung melden wär mir zu großer aufwand


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