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Handy – Deaktivierungsgebühr?

gefragt von spekulant1 am 31.07.2008 um 1:05 Uhr

Können Verbraucher, die nach vertragsgemäßer Auflösung ihres Mobilfunkvertrages eine Deaktivierungsgebühr an den Anbieter bezahlen mussten, diese zurückfordern?

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recht x 35.275 handy x 21.421 Vertrag x 1.870 Gebühren x 562 Deaktivierung x 2

sunpoint
beantwortet von sunpoint am 31. Juli 2008 01:07
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Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (= BGH) vom 25.04.2002 Az.: III ZR 199/01 dürfen Mobilfunkfirmen keine „Deaktivierungsgebühr“ bei der Auflösung eines Mobilfunkvertrages verlangen. In dem Prozess hatte der Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen gegen die Fa. T geklagt. Diese verlangte von ihren Kunden für die „Stilllegung“ des Mobilfunkanschlusses eine „Deaktivierungsgebühr“ von 33,93 DM bzw. 17, 35 Euro. Deaktivierungsgebühren sind unzulässig, da die Auflösung von Verträgen im heutigen Wirtschaftsleben „absolut normal“ ist. Die anfallenden Verwaltungskosten dürfen deshalb nicht auf den Kunden übertragen werden.

Hier der Link: http://www.ra-kotz.de/deaktivierungsgebuehr1.htm


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 31. Juli 2008 01:07
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ja, weil eine solche gebühr unzulässig ist.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 31. Juli 2008 01:06
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Nein. Das geht nicht.


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