Ich hab das Handy bereits 2x eingeschickt nun ist es wieder kauput!(nicht nur ein Mangel sondern mehrere: Lässt sich nicht vernünftig laden, hängt sich öfters am Tag auf)... Ich hab gehört, dass ich jetzt das Recht besitze ein neues Handy zu verlangen? Muss es dann das gleiche Modell sein falls ich ein neues verhandeln kann? (weil das Modell sehr anfällig ist-Freund hat die gleichen Probleme-.
Bitte um Eure Hilfe, Yannick.
Da hast du dich gut informiert! Setze es um. Übrigens hat der Händler nicht das Recht, dir dasselbe Handy zu geben. Jedoch ist es so, dass wenn du dich für ein anderes entscheidest, das teurer ist, musst du die Differenz bezahlen. Ansonsten hast du lt. § 284 BGB das Recht auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen, d.h. du kannst dir deine Fahrerei bezahlen lassen. Eine Zusammenfassung deiner Rechte findest du in §437 BGB "Rechte des Käufers bei Mängeln".
Nach meinem Wissen müssen die Verkäufer bzw Hersteller das Handy nach 3maliger Reperatur ohne erfolg zurücknehmen. ALSO DRUCK MACHEN!!
Das hab ich bei meiner Internet-Recherche gefunden... Weiss aber nicht ob das verlässlig ist...
Info: Wenn es gesetzliche Gewährleistung und keine Garantie wäre, dann hat der Händler 2 Nachbesserungsversuche also bei auftreten des 3ten defektes kann man vom Kaufvertrag zurücktreten:
§440 BGB: Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.