Handy- 'Spicker' nicht erwischt, trotzdem 6?

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Auch Lehrer haben eine Beweispflicht, will heißen, solange sie keinen eindeutigen Beweis, in diesem Fall der Spicker auf dem Handy, vorlegen können, haben sie nicht das Recht, dich in irgendeiner Weise, wie der 6, bestrafen zu können.

Die Sache mit dem Handy, das man dir abgenommen hat, ist wiederum etwas anderes. Möglichkeit 1 wäre, das Handy war in deiner Tasche, du hattest beide Hände offen auf dem Tisch bzw. außer Reichweite des Handys. In diesem Fall sind die einzigen Möglichkeiten, über die ein Handy aus der Tasche fallen kann, eine zu weite Tasche oder das Handy ist durch deine eigene Bewegung, will heißen, wenn du auf dem Stuhl hin und her rutschst, oder kippelst, gelöst worden und nach einiger Zeit eben der Schwerkraft zum Opfer gefallen. Eine solche Situation müsste auch durch die Personen, die neben dir saßen, bestätigt werden können bzw. wenn sie dazu nichts sagen, werden sie als "Zeugen" nichtgültig.

Möglichkeit 2 wäre, du hattest das Handy in der Hand, dann wäre die Sache schon etwas schwieriger. Wenn es an war, aber mit Tastensperre z.B., dann wäre ein Verdacht entstanden und du könntest in Zukunft Arbeiten mit "erhöhter Sicherheitsstufe" schreiben müssen, also hockt ein Lehrer neben dir, oder vergleichbares. 
  Wenn das Handy, während du es in der Hand hattest, aus war, dann kann man dir keinen Betrugsversuch unterstellen, da man davon ausgehen kann, dass du es nur woanders hinlegen wolltest, eben damit es nicht rausfällt.

Möglichkeit 1 hieße, die Abnahme war nicht gerechtfertigt, Möglichkeit 2 wäre je nach Ansicht des "Abnehmers" gerechtfertigt, da es während einer Arbeit einfach nichts in deiner Hand zu suchen hat.

Ohne deine Einverständnis darf die Schule dein Handy auch nicht durchsuchen, kann also keine Beweise für den versuchten Betrug geben. Würde es die Schule dennoch machen, wäre das eine Verletzung der Privatsphäre (einige sehen es schon als Spannen an -> meine den Spanner), was wiederum strafrechtlich verfolgt werden kann (wobei meist nicht mit Erfolg im ersten Anlauf, weitere solche Vorfälle müssten vorkommen, ansonsten kann es sein, dass es nur ein "nicht noch einmal, denn das ist nicht erlaubt" gibt).

wenn du gespickt hättest, wüde ich sagen pech gehabt.

da du es (hoffentlich) nich gemacht hast kannnst du nur hoffen das dein handy ne pin oder soetwas hat, damit die schule den spicker nich findet, dann nähmlich wird schwierig. wenn du aber eine pin drinn hast, auf garkeinenfall einsicht gewären lassen! dazu können sie dich nicht zwingen und müssen dir dein handy zurück geben!notfalls mit ner anzeige drohen!

Tja Pech gehabt. Handys sind bei Klassenarbeiten verboten. Wenn es dir aus der Tasche gefallen ist, wirst du es wohl irgendwie in der Hnad gehabt haben. Und damit hast du versucht zu schummeln. bei uns haben die sogar das Handy durchsucht um den Spicker zu finden.

klar darf er das, pech gehabt!

das ist kein diebstahl :D

Nun, sieht ganz so aus als ob du totales Pech gehabt hast: für den Lehrer muss es so ausgesehen haben, als hätte er dich in flagranti beim Benutzen des Handys, also beim Spicken, erwischt. Da für ihn der dringende Verdacht besteht, dass du unerlaubte Sachen auf dem Handy gespeichert hast, was ja der Fall ist, darf er das Handy auch einziehen. Falls du einen Code hast, ohne den er nicht ins Handy einsehen kann, hast du Glück gehabt: er darf dich nicht zwingen, ihm Einsicht in deine persönlichen Handydaten zu gewähren. Falls du keinen Code hast (was ich für wahrscheinlicher halte), wird er unter Umständen auf die gespeicherte Lösung stossen. Das tönt, als hättest du schon verloren. Der erfahrene Spicker weiss allerdings, wie man erfolgreiche Schadensbegrenzung betreibt. Erstens einmal kann dir das Handy rein zufällig aus der Hosentasche gefallen sein, weil du irgendwie so gesessen bist, dass es von selbst rausgerutscht ist. Das passiert jedem mal, dass es bei dir in einer Prüfung passiert ist, war halt sehr unglücklich. Es sollte aber noch kein Grund sein, dir eine 6 zu geben, nur weil dir das Handy unglücklicherweise rausgefallen ist. Das wäre sowohl unverhältnismässig als auch unfair, da ja kein Betrug vorliegt. Du könntest auch einfach aus Gewohnheit auf dem Handy auf die Uhr geschaut haben, um zu sehen, wie viel Zeit dir noch zum Lösen der Prüfung bleibt. Die Lösung würde ich bis dahin kein bisschen erwähnen. Sie war ja nicht geöffnet, wie du schreibst. Wenn der Lehrer sie auf deinem Handy gefunden hat und versucht, dich versucht, mit dieser Lösung dranzukriegen, solltest du erst eine Erklärung finden, wieso die auf deinem Handy war, und danach musst du dich unbedingt empören, dass der Lehrer ungefragt deine persönlichen Daten durchsucht hat, du hättest ja erotische Fotos deiner Freundin draufhaben können oder aber sehr persönliche SMS usw. Eine Erklärung für die Existenz der Lösung auf deinem Handy ist nicht schwer zu finden: da du viel unterwegs bist, hast du auf deinem Handy einige schwierige Dinge des Prüfungsstoffes gespeichert, damit du während allfälliger Fahr- und Wartezeiten etwas für die Schule tun kannst und ein bisschen lernen kannst. Du wolltest also ein bisschen Strebern, das sollte dem Lehrer eigentlich schmeicheln. Je nachdem, was du für ein Image bei ihm hast, musst die dich aber ev. anstrengen, das gut rüberzubringen. Wenn es dir gelingt, all diese Punkte umzusetzen und ev. auch vor einer Lehrerkomission glaubhaft zu vertreten, sollte es dir möglich sein, keinerlei Abzug in dieser Prüfung zu erhalten und, falls die Note schlecht war, kannst du vielleicht sogar auf eine Nachprüfung plädieren.

Nun, nochmals zusammengefasst:

Handy ist ausversehen rausgefallen, kann mal passieren. Es war keinerlei Lösung geöffnet, also kein Anzeichen dafür, dass du gespickt hast. Wenn der Lehrer die Lösungsdatei auf deinem Handy findet, erkläre ihm den Grund ihrer Existenz und empöre dich darüber, dass er geschnüffelt hat. Erwähne immer, dass du nichts Böses wolltest, schauspielere gut und sei schlagfertig und vor allem überaus freundlich, reuig und verzweifelt deinem Lehrer gegenüber.

 

Viel Erfolg