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Handwerksbetrieb mit 10 Personen > Betriebsrat ?

gefragt von gesaniti am 12.01.2008 um 20:52 Uhr

Es geht um einen Handwerksbetrieb mit ca. 10 Personen, die Mehrzahl Monteure aber auch drei Personen im Büro. Besteht die Möglichkeit/Pflicht der Bildung eines Betriebsrates?


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Reply


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 12. Januar 2008 21:09
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Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist die Bildung eines Betriebsrates möglich.

Aber, wass soll der in einem Betrieb mit 10 Personen machen?? Es ist dann eher geeignet, den Arbeitgeber so richtig sauer zu stimmen. Und auch wenn dann die Betriebsratsmitglieder einen besonderen Kündigungsschutz geniessen: Es gibt auch andere Gründe und es sollte wahrlich in einem Kleinbetrieb (und dazu zähle ich die genannte Situation) direkt mit dem Chef zu kommunizieren. Wenn das einem Einzelnen nicht möglich ist, ist vielleicht genau dieser Fehl am Platz.


regideur
beantwortet von regideur am 12. Januar 2008 20:54
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Ja, das reicht. Es ist eine Möglichkeit keine Pflicht. Ob es etwas bringt ist aber noch eine ganz andere Frage.


anonym
beantwortet von shaze am 12. Januar 2008 20:56
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nein, eine pflicht besteht nicht.


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