Es geht um einen Handwerksbetrieb mit ca. 10 Personen, die Mehrzahl Monteure aber auch drei Personen im Büro. Besteht die Möglichkeit/Pflicht der Bildung eines Betriebsrates?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist die Bildung eines Betriebsrates möglich.
Aber, wass soll der in einem Betrieb mit 10 Personen machen?? Es ist dann eher geeignet, den Arbeitgeber so richtig sauer zu stimmen. Und auch wenn dann die Betriebsratsmitglieder einen besonderen Kündigungsschutz geniessen: Es gibt auch andere Gründe und es sollte wahrlich in einem Kleinbetrieb (und dazu zähle ich die genannte Situation) direkt mit dem Chef zu kommunizieren. Wenn das einem Einzelnen nicht möglich ist, ist vielleicht genau dieser Fehl am Platz.

Ja, das reicht. Es ist eine Möglichkeit keine Pflicht. Ob es etwas bringt ist aber noch eine ganz andere Frage.