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Handwerker-Rechnungen bei Eigentumswohnungen

gefragt von ButterweggeM am 31.10.2009 um 18:41 Uhr

Liebe User, wer kann mir helfen? Als Beirätin in 2008 hatte ich vom damaligen Verwalter drei Rechnungskopien erhalten, die auf mögliche Schwarzarbeit hinwiesen. Der damalige und jetzige Beiratsvorsitzende hatte die Alt-Verwaltung gezwungen, diese Rechnungen zu bezahlen (der Handwerker ist der Schwager des Vorsitzenden!). Die neue Verwaltung verweigert mir jetzt die aktuellen Rechnungskopien, die lt. unserem gewählten Rechnungsprüfer ausgetauscht wurden. Hätte ich die neuen Kopien, so könnte ich möglicherweise die Trickserei beweisen. Habe ich als EX-Beirätin das Recht die aktuellen Rechnungskopien zu erhalten? Oder muss ich juristische Schritte einleiten? Ich habe übrigens versucht über unseren Zoll in Duisburg Hilfe zu erlangen, leider kann ich seit 3 Wochen den Sachbearbeiter nicht erreichen. Mit freundlichen Grüßen

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anonym
beantwortet von Evgeny am 2. November 2009 08:30
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offen gesagt habe ich die Frage noch nicht verstanden. So weit mir bekannt, hat jeder Eigentümer in eine WEG das Recht, die Unterlagen seiner WEG beim Verwalter einzusehen und sich ggf Kopien - auf eigene Kosten - davon zu ziehen. So weit mir weiter bekannt, hat auch ein Beiratsvorsitzender als solcher keine rechtliche Handhabe, eine ordnungsgemäß beauftragte Verwaltung zu irgendetwas zu zwingen. Wenn die Verwaltung irgendwelche Zweifel hat, kann sie sich das Mandat einer Eigentümerversammlung geben lassen - wo sie dann auch auf vermutete oder erkannte Rechtswidrigkeiten hinweisen kann. Da zählt dann normalerweise die Mehrheit der Eigentümer. Ich rate, als Eigentümer mit der Verwaltung zu reden und sich Einblick in die betreffenden Unterlegen zu verschaffen - vielleicht mal in den Verwaltervertrag und die Teilungserklärung zu schauen.

Kommentar von ButterweggeM am 2. November 2009 10:10

Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte versucht eine EG-Mehrheit zu bekommen, damit diese "Machenschaften" aufgedeckt werden können. Der Vorsitzende hat aber sofort reagiert und mich wegen "Ehrverletzung" angezeigt. Vor Gericht habe ich dann auch kein Recht bekommen. Stattdessen durfte ich bisher 1400 Euro Gerichts-Anwaltskosten bezahlen. Der Vorsitzende ging bzw. geht mit diesem Urteil in alle Versammlungen und keiner wagt zu widersprechen. Somit ist weiteren "Unregelmäßigkeiten" Tür und Tor geöffnet. Und die neue Verwaltung macht einfach mit. Wie gesagt, wenn ich die jetzt aktuelle Variante der Rechnungen hätte, so könnte ich auch dem Gericht beweisen, dass da etwas nicht stimmt. Allerdings komme ich nicht an diese Rechnungskopien.

Kommentar von Evgeny am 23. November 2009 11:32

Dann bleibt wohl nur die Möglichkeit, diesen Beirat abzuwählen - wenn nicht eine Mehrheit der WE für den autoritären und intransparenten Arbeitsstil des Beirats ist. Wohlgemerkt, das habe ich so aus meiner bisherigen Information entnommen. Vielleicht gibt es ja auch an anderer Stelle Informationen über diesen Beirat. Wenn der gleich mit Gericht kommt, deutet das eigentlich nicht auf ein hohes Maß von Souveränität hin, möglicherweise ist er einschlägig bekannt.? Letzte Möglichkeit: sich von dieser WEG zu trennen. Viel Erfolg.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 31. Oktober 2009 18:52
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Hört sich unwahrscheinlich an, als wenn es in DU nur einen Sachbearbeiter gibt.

Wenn Du da nicht weiterkommst:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Wilhelmstraße 49

10117 Berlin

Telefon: 03018 527-0

Telefax: 03018 527-1830

E-Mail: info@bmas.bund.de


anonym
beantwortet von Moritz2222 am 3. November 2009 11:36
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Warum ist diese Frage bei mir gelandet, was hat das mit Versicherungen zu tun??? Gruss Moritz2222


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