heligirl am 15.04.2008 um 9:46 Uhr
Hi, ich musste für Umbauarbeiten meinen Keller leer räumen. Bei den Arbeiten im Keller ist an einem Holzbett, das dort lagert, ein Schaden entstanden, sprich eine Ecke abgesplittet. Wie kann ich das in Rechnung stellen? Das Bett ist natürlich älter und hat Gebrauchsspuren. Kann ich es trotzdem zum Schreiner bringen und machen lassen? Was steht mir zu? Außerdem haben die Handwerker einen Durchbruch gemacht ohne meine Sachen abzudecken. Mein Fahrrad bringe ich zum Händler, das ist bereits abgesprochen. Aber wie kann ich dem Vermieter meine Arbeit in rechnung stellen, die ich habe, sämliche Kisten (ca. 40) auszuräumen und zu säubern, denn überall ist ne feine Staubschicht. Wer hat eine Idee?

Normalerweise haben die Handwerker Versicherungen, die solche Bauschäden übernehmen. Am besten wendest Du Dich erstmal mit einer Schadensauflistung an die Hausverwaltung und ersuchst um Klärung.

Wenn Du für Umbauarbeiten Deinen Keller leerräumen solltest, was haben dann noch die Sachen im Keller zu suchen?
Wenn Du dann die Sachen dort läßt handelst Du denke ich mal auf eigene Gefahr.
1loth1 am 15. April 2008 10:06 Das sehe ich allerdings auch so !!!
heligirl am 15. April 2008 10:19 Nein, nein, das war mit dem Bauleiter so besprochen! Ich sollte nur einen teil leer räumen, den im Übrigen die handwerker nach den Arbeiten wieder einräumen sollten, was sie nicht getan haben. Somit standen meine Sachen unabgeschlossen herum.
KleineFrage am 15. April 2008 10:35 War die Information, dass der Keller lehr sein soll schriftlich und die Vereinbarung, dass nur ein Teil reicht mündlich abgesprochen? Wenn ja, dann hast du leider pech gehabt, da die mündliche Vereinbarung kaum nachweisbar ist und du schriftlich aufgefordert wurdest, ALLES raus zu räumen. Also wenn das tatsächlich der Fall ist, würde ich sagen, hast du sozusagen die Brille auf und musst leider selbst dafür haften. Tut mir leid!
Leerräumen schließt Haftung bei vollem Keller aus. Entweder der ist Leer dann kann maximal ein Schaden an der Wand oder festen Inventar z.B.Lampe entstehen oder aber nicht. Deswegen sollte ja der Keller leergeräumt werden.
heligirl am 15. April 2008 10:20 Nein, war so abgesprochen, dass er nur teilweise leergeräumt werden sollte.
Steht im Text anders. Ansonsten haftet der Verursacher für Vorsatz die Versicherung des Verursachers bei Fahrlässigkeit. Also Handwerker bzw. Handwerkerversicherung da Vorsatz ja wohl ausgeschhlossen werden kann.

naja...eigentlich haftet ja dafür immer die firma, die die handwerker geschickt hat. ich weiß nu nicht, obs bei denen selbstverständlich ist, was abzudecken oder ob man davon ausgeht, dass der mieter das schon getan hat... aber wegen dem bett auf jeden fall.
heligirl am 15. April 2008 10:28 Sie hatten gesagt, dass sie das tun! haben sie aber nicht. Wie sie auch alles andere, was abgesprochen war, nicht getan haben.
sammy06 am 15. April 2008 10:53 ja dann ist der fall ja eigentlich klar... wenn das sozusagen ihr auftrag war, dann haben die den NICHT erfüllt und müssen für die schäden haften. ich würde mich mit der firma in verbindung setzen.
Der Handwerker wenn du es nachweisen kannst
heligirl am 15. April 2008 10:27 Tja, das ist genau der springende Punkt. Wie will man sowas nachweisen. Ich hatte denen gesagt, sie sollen alles abhängen, was sie nicht getan haben. Ist echt ein sch... Verein!