Ich bin gestern an der Kasse von der Kassiererin aufgefordert worden, ob sie denn mal in meine Handtasche schauen dürfte. Dies habe ich ohne begründeten Verdacht natürlich nicht zugelassen und bin gegangen. Habe ich mich richtig verhalten ?
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Ja -mußt natürlich damit rechnen das du festgehalten wirst und die Polizei gerufen wird, wenn doch ein Verdacht besteht.
BesserwissHoch3 am 3. Juli 2008 12:29 Das ist Richtig und Rechtmäßig. Man muß im Geschäft die Tasche nicht öffnen, aber auf Verlangen warten bis die Polizei gerufen wurde. Dieser ist der Blick in die Tasche erlaubt.

Ja, auch wenn es einige Supermarktbetreiber anders sehen...
Ich bin auch mal aufgehalten worden und die wollten sogar mit Gewalt meine Tasche an sich nehmen und öffnen...
Dann kam ein man, der die Angestellten davon abgehalten hat und ihnen gesagt hat, dass sie ohne begründeten Verdacht das nicht tun dürfen und dann schon die Polizei holen müssten...
Das haben die dann auch noch getan... sehr peinliche Situation.
Die Polizisten haben dann gefragt, wer mich beim klauen gesehen haben will... -keine Antwort
Was man mir vorwerfe... -keine Antwort,
Warum man in meine Tasche schauen möchte... - Antwort: Weil ich mit einer Tasche in den Laden gegangen bin und somit die Möglichkeit hätte etwas darin verschwinden zu lassen
Die Polizisten waren echt Klasse und fragten, ob sie denn nun auf der Strasse auch jeden filzen sollten, der eine Tasche dabei hat, schließlich könnte sich ja etwas darin befinden...
Danach haben sie mich gefragt, ob ich freiwillig meine Tasche leeren würde
( Sie sagten sogar, dass ich es nicht muss, wenn ich nicht möchte) .
Ich hab also meine Tasche leer gemacht UND !!! Überraschung, da waren nur UNI-Sachen ( Bücher ein Kuli und ein Schreibblock ach ja, und ein angebissenes Brot drin...
Die Cops meinten noch, dass sie überlegen würden dem Supermarkt den Einsatz in Rechnung zu stellen, haben sich bei mir bedankt und ich kaufe
( wie vielleicht auch viele andere Kunden die die ganze Szene kopfschüttelnd mitverfolgt haben auch )
ab sofort woanders ein...
jessun am 3. Juli 2008 12:40 Genau sowas ist mir mal in Mc Paper in Berlin passiert. Einfach unfassbar!
Wenne am 3. Juli 2008 12:52 "...Die Polizisten waren echt Klasse und fragten, ob sie denn nun auf der Strasse auch jeden filzen sollten, der eine Tasche dabei hat, schließlich könnte sich ja etwas darin befinden..."
Lass das blos mal den Schäuble nicht hören, sonst werden ganz schnell alle Taschen verboten. ;-)
Man könnte da ja was darin haben... - Naja, für was sind Taschen nun mal da? ;-D

eindeutig JA, die Kassierin ist NICHT berechtigt in die Taschen zu gucken

Ja,es war richtig.Wenn sie den Verdacht auf Diebstahl gehabt hätte, dann hätte sie den Ladenspion rufen müssen - auch dieser hat aber kein Recht in die Tasche zu gucken - nur die Polizei - und diese hätte dann der Ladenspion rufen müssen.
Wer oder was ist der Ladenspion. Ich habe einen Spion in der Wohnungstür, dann kann ich sehen, wer davor steht. Meinst du so etwas.
hartzerroller am 3. Juli 2008 12:31 ...das ist doch der Detektiv.

wenn sie vom chef dazu angehalten wird zu fragen, kann sie das natürlich tun, hineinsehen lassen mußt du nur die polizei.

in erster Hinsicht hast du dich richtig verhalten
ich hätte der Kassiererin aber deutlich meine Meinung gesagt, und ihr zum Beweis die Tasche hingehalten.
ja, Dein verhalten ist korrekt. Allerdings darf man bei uns gar keine Handtasche mit in den Supermarkt nehmen, sondern muss diese vorne an der Info abgeben.

Wenn da aber groß am Eingang steht: "Handtaschen mitnehmen in den Markt ist nicht gestattet" oder Ähnliches, und wenn dafür kostenlose Schliessfächer vorhanden sind, dann dürfen die das. Man muß auch Verständnis haben, für die großen Probleme der Kaufhäsuer mit Ladendiebstahl. Das ist kaum in den Griff zu bekommen.
BesserwissHoch3 am 3. Juli 2008 12:30 Allem Verständnis zugute, aber tatsächlich darf das nur die Polizei. Man hat nur auf Verlangen auf diese zu warten...

Ja. Die Polizei oder das Bewachungsunternehmen hat Recht für begründeten Verdachts das zu tun.
collo am 3. Juli 2008 12:47 das Bewachungsunternehmen darf mir in die Tasch kucken ? wo steht das ?
Ja, du hast dich absolut richtig verhalten. Die Kassiererin hat keinerlei Recht in deine Tasche zu sehen.

meines Wissens hätte Haaza das Kaufhaus nun verklagen können. Wer weiß da mehr ?

Du hast richtig gehandelt. Aber wo ist das Problem. Wenn ich auf die Polizei warten muss, dauert es länger alles wird peinlich. Auch wen natürlich nichts in der Tasche ist.
Es wird sehr viel in Supermärkten gestohlen. Die Mehrkosten zahlen wir Verbraucher. Die Angestellte in den Supermärkten haben mächtig Druck und werden von Testkäufern ständig getestet. Ich habe das selbst mal gesehen, wie so was abläuft. Der Kassierer hatte den Lachs unter den Milchschachtel entdeckt.