Handhabung Urlaub bei Midijob?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du die Hälfte eines Monats nicht arbeitest, musst Du dafür auch keinen Urlaub nehmen. Urlaub nimmt man für Tage an denen man sonst hätte arbeiten müssen.

Ich vermute mal, in Deinem Arbeitsvertrag wird von einer 6-Tage-Woche ausgegangen und er berechnet sich nach "Werktagen". Du hast dann den Mindesturlaub von vier Wochen, den das Bundesurlaubsgesetz vorgibt.

Das Urlaubsentgelt berechnet sich nach § 11 BUrlG nach dem Verdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt.

Vielen Dank, Hexle2.

Der Arbeitsvertrag spricht von einer "wöchentlichen Arbeitszeit an 5 Arbeitstagen, wobei der AN auch an Sonntagen/Feiertagen eingesetzt werden kann." Was den Urlaubsanspruch betrifft, so ist dieser mit 24 Tagen im Kalenderjahr definiert.

@montenovo

Danke fürs Sternchen

Für Sonntagsarbeit sieht der § 11 Arbeitszeitgesetz einen Ausgleichstag innerhalb von zwei Wochen vor. Für Feiertagsarbeit innerhalb von 8 Wochen

Hallo montenovo,

laut minijob-zentrale.de gilt folgendes:

Erholungsurlaub 


Auch im Rahmen eines Minijobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch aufbezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG).

Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Dabei ist ausschließlich relevant, wie viele
Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet
.

Gruß siola55

Beispiel


Einem Arbeitnehmer, der 5 Werktage pro Woche arbeitet, stehen 20
Urlaubstage zu, auch wenn er nur 10 Stunden in der Woche insgesamt arbeitet. Einem Arbeitnehmer, der diese 10 Stunden dagegen an nur 2 Werktagen ableistet, stehen trotzdem nicht 20 Urlaubstage, sondern nur 8 (2 x 24 :6) Urlaubstage zur Verfügung.


Gewährt der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern höhere Urlaubsansprüche dürfen Minijobber aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden. Ihnen steht dann auch ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch zu.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht -> Erholungsurlaub

bzw. in dem Link hier: www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html

Etwas sehr speziell...

Der Jahresurlaub 2015 ? 
Du meinst damit, Du hast in 2015 keinen Urlaub genommen und musst diesen nun bis 31.03. genommen haben ?

Grundsätzlich spielt es keine Rolle an wievielen Tagen Du arbeitest.

Angenommen Du hast einen 30 Stunden/Woche Job.

Und 5 Wochen Urlaub.

Dann wären das 150 Arbeitsstunden Urlaubsanspruch.

Egal ob Du 3x pro Woche je 10 Std oder 6x die Woche 5 Std arbeitest.

24 Tage Urlaub wären etwas mehr als 1Monat.

Allerdings hättest Du nur anteilig Urlaubsanspruch, wenn Du nach dem 01.01.2015 angefangen hast ..

Für 2016 hast Du dann natürlich den vollen Urlaubsanspruch ...

Dann wären das 150 Arbeitsstunden Urlaubsanspruch.


Egal ob Du 3x pro Woche je 10 Std oder 6x die Woche 5 Std arbeitest.

Hi BigBen38, laut der minijob-zentrale.de gilt genau das Gegenteil:

Erholungsurlaub


Auch im Rahmen eines Minijobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG).

Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Dabei ist ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.

@siola55

Es ist ein Midi-Job ...

Zudem spielt es keine Rolle wieviel Stunden am Tag ....das schrieb ich ja auch so ;-)

Bei unregelmäßiger Arbeitszeit, die sowohl an Stunden pro Tag als auch an Tagen pro Woche variiert zählt allein die Vereinbarte Regelarbeitszeit von zb 120 Stunden im Monat ...

um die Anzahl der Urlaubstage zu bestimmen...

Oder anders: 

Als Arbeitgeber kann man nicht dem AN 2 Wochen Urlaub geben und danach 2 Wochen 7 Tage die Woche 12 Stunden arbeiten lassen...

Sondern man legt einen Mittelwert zugrunde um die noch zu leistenden Arbeitsstunden des jeweiligen Monats ermitteln zu können.

Nimmt also jmd 12 von 24 Werktagen Urlaub, beträgt die Restarbeitszeit noch 60 Stunden ...

Da der Mittelwert bei 5 Std pro Arbeitstag liegt - unabhängig vom tatsächlich im Dienstplan angesetzter Stundenzahl.