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Handelt es sich hierbei um irreführende Werbung?

gefragt von Oliverus am 23.09.2009 um 10:49 Uhr

Ein Restaurant wirbt mit einer großen Werbetafel für ein Gericht mit Beilagen. Auf Anfrage, was denn unter Beilagen zu verstehen sei, wurde uns mitgeteilt, dass es Pommes, Bratkartoffeln, Reis oder Kroketten wären. Salat oder Gemüse würde nicht angeboten. Wir sind der Meinung, dass das Restaurant dann nur für das Gericht mit Beilage werben dürfte. Wie seht ihr es?

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recht x 35.143 werbung x 3.267

kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 23. September 2009 10:50
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Pommes, Bratkartoffeln, Reis oder Kroketten sind doch auch Beilagen.

Kommentar von Oliverus am 23. September 2009 10:51

ja, aber man bekommt nur eine davon.

Kommentar von Bdccf18a91c3ddac3710fd97a1d1cde1smallAlexGay am 23. September 2009 10:52

ja und?

Kommentar von Simple_avatar2smallblue7 am 23. September 2009 10:54

nur weil da beilageN steht muss da nicht gleich mehr auf dem teller sein. die mehrzahl steht lediglich für die auswahl.

Kommentar von Bdccf18a91c3ddac3710fd97a1d1cde1smallAlexGay am 23. September 2009 11:01

Ah so, es kommt auf die Mehrzahl an? Also ich würde mal vermuten, daß es mehr als EINE Pommes ist, oder?

Kommentar von Simple_avatar2smallblue7 am 23. September 2009 10:51

kann ich nur zustimmen. dh!

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 23. September 2009 10:52

Ja, stelle mir das auch als Mix ein wenig abartig vor. :))


anonym
beantwortet von mig112 am 23. September 2009 10:51
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Nun, da du in DIESEM Restaurant so oder so nicht glücklich würdest, sollten dich deine Füsse schnellen Schrittes zur nächsten Lokalität führen!

Übrigens "zwei Kartoffeln" ist auch Plural...


Neelan
beantwortet von Neelan am 23. September 2009 10:51
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Sehe ich nicht so.. Beilagen weil man die Wahl hat.

Kommentar von snoop27 am 23. September 2009 11:01

außerdem bekommt man ja mehr als eine bratkartoffel oder ein pommes.


AlexGay
beantwortet von AlexGay am 23. September 2009 10:52
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Also ich versteh dein Problem nicht. Offensichtlich gibts doch das Gericht mit Beilagen?

Und bei jedem Angebot muss einem vernünftig denkenden Menschen doch klar sein, daß es das nicht in allen Variationen gibt. Es gibt jedenfalls kein Gesetz das sagt, daß unter "Beilagen" Pommes UND Salat zu verstehen ist.


soedergren
beantwortet von soedergren am 23. September 2009 10:51
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Beilagen kann so ziemlich alles sein. Da eine Auswahl aus immerhin vier Beilagen angeboten wird, kann ich da keine irreführende Werbung erkennen.


Obstinatia
beantwortet von Obstinatia am 23. September 2009 10:51
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Wenn nur entweder Bratkartoffeln ODER Kroketten etc. angeboten werden, ist der Begriff Beilagen (Mehrzahl) tatsächlich nicht korrekt. Sprich doch mal mit dem Chef. Ist ja nur eine Kleinigkeit, das "n" zu streichen.


Sascher
beantwortet von Sascher am 23. September 2009 10:51
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Und wenn Sie nur Pommes und Brot dazu anbieten würden, wären das auch Beilagen.


Pappelgrund
beantwortet von Pappelgrund am 23. September 2009 11:13
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Pommes, Reis etc. nennen sich in der Hauptgruppe "Sättigungsbeilagen". Da das aber recht lang ist, schreibt der Restaurant-Betreiber natürlich nur "Beilagen". Als geübter Restaurant-Besucher sollte man natürlich wissen, dass man zum gewählten Gericht unter den oben erwähnten Sättigungsbeilagen eine aussuchen sollte. Das hat nichts mit Werbung zu tun, ist lediglich ein Hinweis auf die vorhandenenn Sättigungsmöglichkeiten.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 23. September 2009 10:52
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Dein problem kann ich nicht erkennen...

was genau willst Du wissen?


tinschen
beantwortet von tinschen am 23. September 2009 10:51
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Grundsätzlich habt ihr sicher Recht.Wollt ihr aber hier Haare spalten?Habt ihr nichts anderes zu tun,als euch über solche Kleinigkeiten Gedanken zu machen?Wenn der Preis gut ist,ist es doch gar nicht wert auch nur eine Sekunde drüber nachzudenken.


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