kartal03 am 14.07.2008 um 22:43 Uhr
Ich war als Aushilfe bei einer Bäckerei tätig. Abends nach Feierabend, muss jeder (egal ob Aushilfe oder nicht) auf dem Plan aufschreiben wie lange er gearbeitet hat. Um 7 haben wir den Laden immer zugemacht, aber manchmal locker ne Stunde oder mehr gearbeitet, aber durften das nicht aufschreiben. Meine Chefin meinte dann "dass das die Spielregeln seien, und das ihr Chef sonst Ärger macht." Naja nach einigen Wochen habe ich es da nicht mehr augehalten so lange für umsonst zu arbeiten,und hab gekündigt! Jetzt überlege ich, ob das nicht Steuerhinterziehung ist, denn die Leute arbeiten da, ohne bezahlt zu werden, und der Chef bezahlt keine Steuern.Wenn ja werde ich das beim Finanztamt melden.
Solange für die Arbeit kein Geld bezahlt wurde, ist es auch keine Steuerhinterziehung. Wenn natürlich in dieser Zeit Geld eingenommen wurde, das nicht offiziell verbucht wurde, handelt es sich um Steuerhinterziehung und Du hättest dazu Beihilfe geleistet.

Das ist Betrug an den Angestellten. Man kann die nicht eine Stunde länger arbeiten lassen und dann nicht bezahlen.

Wenn Du für was nicht bezahlt wirst zahlst Du auch keine Steuern dafür, du würdest Steuern hinterziehen wenn Du Geld auf die Hand bekommen würdest was dem Finanzamt nicht gemeldet wird, was ja in Deinem Fall nicht entspricht. (Ausbeuterei in Deiner Bäckerei)

das ist keine Steuerhinterziehung, das ist pure Ausbeutung, euch für nichts weiter arbeiten zu lassen..
also eine Sache für die HWK und die Öffentlickeit..denn wir leben nicht mehr im Frühkapitalismus
Dein Entschluss zu kündigen,weil du teilweise für umsonst gearbeitest hast,kann ich gut verstehen. Aber was bringt dir es wenn du einen vielleicht kleinen Familienbetrieb ,der es in dem heutigen Konkurrenzwettbewerb sehr schwer hat,anzuschwärzen? L.G

melde es, wenn du den job nicht mehr machen willst, seh aber zu, dass du vorher dein geld bekommst!!!!!!!!!!
Nun, wenn jemand eine Stunde umsonst arbeitet, interessiert das keine Behörde, weder das Finanzamt noch die Sozialversicherungen.
Du hast aber entweder einen mündlichen oder schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem dein Lohn geregelt ist. Ist er nach Stunden bemessen, hast du Anspruch auf weiteren Lohn. Ist nichts extra geregelt, gilt womöglich ein Tarifvertrag mit der Gewerkschaft. Am besten du wendest dich an diese. LG
Das ist in erster Linie keine direkte Steuerhinterziehung, sehr wohl aber illegal. Denn wenn der Tarifvertrag keine unbezahlten Überstunden zulässt, stünde Euch als Angestellten dafür Gehalt zu - und der Staat erhielte von dem Überstundengehalt den entsprechenden Abgabenanteil. Es handelt sich bei dem beschriebenen Vorgehen also sehr wohl um eine Straftat - nämlich Sozialversicherungsbetrug.
kartal03 am 15. Juli 2008 11:21 und wo könnte ich das melden?
Bei der Gewerkschaft, zum Beispiel.