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Handelt das Finanzamt rechtens?

gefragt von SullySully am 09.04.2008 um 6:59 Uhr

Im Jahr 2001 habe mußte ich betriebliche Insolvenz anmelden, die im Februar diesen Jahres ausgelaufen ist. Ich bin meinen Verpflichtungen laut Insolvenzverwalter nachgekommen.

Nun habe ich mein Kfz abgemeldet und das Finanzamt hat mein Restguthaben aus der Kfz-Steuer (85€) mit Schulden aus der Insolvenzzeit aufgerechnet, d.h. mein Guthaben haben sie einbehalten.

Ist das zulässig?


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Kfz-Steuer (20)
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Reply


Moonlight
beantwortet von Moonlight am 9. April 2008 08:16
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NEIN! Wenn das Finanzamt zu den Gläubigern gehörte, die zu deiner Insolvenz gehörten, dann darf das Finanzamt diese Schulden nicht mit dir verrechnen! Alles läuft über den Insolvenzverwalter/Treuhänder. Ist die Insolvenz abgeschlossen und dir wurden nach den 6 Jahren die Restschulden erlassen, dann bestehen auch keine Schulden mehr. Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren dürfen nun erst Recht keine alten Schulden mehr einfordern/verrechnen, denn es bestehen k e i n e Schulden mehr!!

Kommentar von D6d65087590adfaaea0fdbbc9c11f694smallSully am 9. April 2008 09:29

Danke.

Kommentar von D6d65087590adfaaea0fdbbc9c11f694smallSully am 11. April 2008 13:10

Nochmals Danke, und für alle:

Mein Insolvenzverwalter meint ebenfalls das das Vorgehen des Finanzamtes nicht rechtens ist und rät mir zum schriftlichen Widerspruch, welches ich natürlich machen werde.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 9. April 2008 07:44
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Der § 35 des Insovenzrechts besagt:

Begriff der Insolvenzmasse

(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).

Da in diesem Fall das Guthaben aber erst nach der Insolvenz entstanden ist, würde ich auf jeden Fall nochmal mit dem Insolvenzverwalter reden. Es ist durchaus möglich, dass das Finanzamt das Geld hier nicht einbehalten darf.

Kommentar von D6d65087590adfaaea0fdbbc9c11f694smallSully am 9. April 2008 07:50

Danke, werde ich machen.

Kommentar von Fc0d271649906bf68421ef985f83eb53smallstrick4a am 9. April 2008 07:55

..daran denke ich auch...


anonym
beantwortet von hecky am 9. April 2008 08:27
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NEIN! Wenn das Finanzamt zu den Gläubigern gehörte, die zu deiner Insolvenz gehörten, dann darf das Finanzamt diese Schulden nicht mit dir verrechnen! Diese Antwort ist richtig, aber du mußt den Bescheid deines Insolvenzverwalters über deine Schuldfreiheit mit dem Datum vom Februar haben. damit kannst du den Nachweiß erbringen, das du Schuldenfrei gegenüber allen Instituten bist, es sei denn du hast schon wieder neue Schulden gemacht, oder du hast eine Schuld vergessen anzugeben, eben diese mit der Kfz Steuer, dann kannst du von Glück reden, das nur das Finanzamt diese Schuld verrechnet hat, reel fällt deine ganze Insolvenz zusammen, wenn du nur eine Schuld vergessen hast die noch offen ist oder eine Einnahmequelle die nicht bekannt gegeben wurde in der Zeit deiner Schuldbegleichung

Kommentar von D6d65087590adfaaea0fdbbc9c11f694smallSully am 9. April 2008 09:29

Danke.


strick4a
beantwortet von strick4a am 9. April 2008 07:27
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Ich bin mir da nicht sicher, ob das "rechtens" ist, da das Insolvenzverfahren ja abgewickelt ist und somit eigentlich keine Schulden mehr bestehen dürften; oder werden Steuerschulden anders gehandhabt ?

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallK v C am 9. April 2008 07:39

Ist eine Überlegung wert, strick. Aber das müsste ja der Insolvenzverwalter beantworten können. Kommt bestimmt auch darauf an, ob die Steuerschuld seinerzeit mit angegeben worden ist oder aber auch erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist.

Kommentar von D6d65087590adfaaea0fdbbc9c11f694smallSully am 9. April 2008 07:49

Die Steuerschuld war mit in der Insolvenzmasse.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 9. April 2008 08:18

Nein - Steuerschulden werden, wenn sie Masse der Insolvenz werden - genauso behandelt wie allen anderen Schulden auch!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 9. April 2008 08:23

Restschuldbefreiung: Alle Schulden sind erloschen und die Voraussetzung zur Bereinigung der SCHUFA ist gegeben. Mit der Restschuldbefreiung sind gem. § 301 InsO auch die Schulden erloschen, die nicht angemeldet bzw. vergessen worden sind.(Vor Eröffnung der Inso). Das heißt für dich: das Finanzamt darf dein Guthaben nicht verrechnen!


K v C
beantwortet von K v C am 9. April 2008 07:03
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ja, das ist zulässig die eine Steuerschuld mit anderen Steuerguthaben zu verrechnen.




Kommentar von D6d65087590adfaaea0fdbbc9c11f694smallSully am 9. April 2008 07:06

Ok, Danke.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. April 2008 07:03
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da ist ist rechtens und du kannst nichts dagegen machen

Kommentar von D6d65087590adfaaea0fdbbc9c11f694smallSully am 9. April 2008 07:06

Danke.


Zwenne
beantwortet von Zwenne am 10. April 2008 20:53
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Frag beim zuständigen Finanzamt nach, die müssen dir unter anderem die Rechtsgrundlage für ihr Handeln darlegen. Bist du mit dieser Entscheidung nicht zufrieden, solltest du dich an die nächsthöhere Dienstbehörde, die mit der Dienstaufsicht befasst wenden. Spätestens dort solltest du Auskunft erhalten. Auf alle Fälle solltest du gegen die Entscheidung einen Widerspruch, so denn zulässig, einlegen




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