smile am 18.03.2009 um 19:59 Uhr
Letzes Jahr wurden in unserem Gebiet verschiedene Landkreise zu einem zusammengelegt. Dadurch änderte sich auch das amtliche Kennzeichen in unserem Gebiet. Kauft man ein neues Auto, wird es automatisch mit dem neuen Kennzeichen zugelassen. Was ist aber, wenn man einen Gebrauchtwagen kauft, der noch das vorherige Kennzeichen hat, dass ja durchaus noch gültig ist. Muss da beim Halterwechsel (also bei der Ummeldung auf der Zulassungsstelle) auch das amtliche Kennzeichen geändert werden oder kann, wie früher, das alte noch übernommen werden? Wo findet man Vorschriften dazu?

Bei uns konnte man das alte behalten...nur wenn du ein auto ohne Kennzeichen anmeldest, musst du ein neues machen lassen......

Meines Wissens muß das Kennzeichen geändert werden. Als wir das damals hier hatten, war ich allerdings noch zu klein, um mich dafür zu interessieren. Ich weiß nur noch, daß die "alten" Kennzeichen relativ schnell verschwunden sind.
Muß geändert werden. Frag die Zulassungsstelle oder surf im Netz.

Bei uns konnte man das alte behalten...nur wenn du ein auto ohne Kennzeichen anmeldest, musst du ein neues machen lassen......